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Nährwertkennzeichnung
#1
Hallo an alle,


ich wollte fragen, ob die Nährwertangaben eine Pflichtangabe ist.


LG

Struwik
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#2
Hallo

auf nachfolgendem Link wird alle erklärt:

http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standarda...recht.html

Gruß

Michael
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#3
Danke schönSmile
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#4
Zitat:Die Verordnung wird dann voraussichtlich Ende Oktober im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden und kurze Zeit danach in Kraft treten.
Kann man denn irgendwo schon mal reingucken eigentlich? Vorabentwürfe oder sowas? Oder nehmen die bisheriges und ergänzen nur? Oder fallen welche weg und es kommt eine neue Nummer? Weiß jemand etwas mehr?
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#5
Ja, ich habe den Entwurf als pdf (legal) auf meiner Festplatte. ich denke, ich habe diese von der Inernetseite unseres Ministerium (BMLEV). gerne kann ich Dir diese auch per e-mail senden. Maile mich einfach über die persönliche Nachricht an.
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#6
Hätte dir ja gerne meine Emailadresse geschickt, aber wegen der allgemeinen Bugs hier ist auch das mir verwehrt:

Ran into problems sending Mail. Response: 535 Incorrect authentication data
DEBUG MODE
Line : 132
File : smtp.php

Also ab an office@ mein nickname .lu
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#7
So weit ich weiß kommen PN trotz der Meldung an! Ggf. kannst Du @LuxQM Deine Adresse wieder löschen.

Den Entwurf hat mir meine Suche ausgespuckt, die Zusammenfassung des BMELV hat Michael ja schon verlinkt.

Beste Grüße
Saftschubse
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#8
Vielen Dank!

Sollen wir dann gleich drüber quatschen?

a) die Bezeichnung des Lebensmittels;
b) das Verzeichnis der Zutaten;
c) alle in Anhang II aufgeführten Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe sowie Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe, die Derivate eines in Anhang II aufgeführten Stoffes oder Erzeugnisses sind, die bei der Herstellung oder Zubereitung eines Lebensmittels verwendet werden und – gegebenenfalls in veränderter Form – im Enderzeugnis vorhanden sind und die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen;
d) die Menge bestimmter Zutaten oder Klassen von Zutaten;
e) die Nettofüllmenge des Lebensmittels;
f) das Mindesthaltbarkeitsdatum oder das Verbrauchsdatum;
g) gegebenenfalls besondere Anweisungen für Aufbewahrung und/oder Anweisungen für die Verwendung;
h) der Name oder die Firma und die Anschrift des Lebensmittelunternehmers nach Artikel 8 Absatz 1;
i) das Ursprungsland oder der Herkunftsort, wo dies nach Artikel 25 vorgesehen ist;
j) eine Gebrauchsanleitung, falls es schwierig wäre, das Lebensmittel ohne eine solche angemessen zu verwenden;
k) für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent die Angabe des vorhandenen Alkoholgehalts in Volumenprozent;
l) eine Nährwertdeklaration.

Wie sieht denn o.g. fett markiertes aus als Beispiel?[/quote]
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#9
Guten Morgen,

ich glaube jetzt habe ich hier den Faden verloren. Du hast ja wunderbar aufgezählt, was auf die Lebensmittel drauf muss. Wenn mensch dies so runterliest, wundere ich mich aber nicht, dass die Packungen immer größer werden. <!-- sSmile --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="Smile" title="Smile" /><!-- sSmile --> Aber worüber sprechen? Ich habe keine Frage gefunden.
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#10
Hallo Ihr Zwei,

ich habe ehrlicherweise auch den Faden verloren, aber der Fett markierte Satz
d) die Menge bestimmter Zutaten oder Klassen von Zutatenist bereits jetzt in der QUID beschrieben?

Oder bin ich jetzt auch auf einem völlig falschen Weg <!-- sIcon_question: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_question.gif" alt="Icon_question:" title="Question" /><!-- sIcon_question: -->
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#11
Noch einmal Hallo,


"...die Menge bestimmter Zutaten oder Klassen von Zutaten ist bereits jetzt in der QUID beschrieben? ... Oder bin ich jetzt auch auf einem völlig falschen Weg ..." - Nein, da liegst Du nicht falsch.

Der neue Entwurf, beziehungsweise die Vorschläge zum neuen Entwurf zielen aber auf eine detailliertere Festlegung ab, welche Werte in der Zutatenliste "gequidet" (tolles Wort <!-- Icon_wink --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=":wink:" title="Wink" /><!-- Icon_wink --> ) werden müssen. Sicherlich besteht bei allen Einigkeit darüber, dass alle wertbestimmenden Zutaten mit einer prozentualen Angabe versehen werden müssen. Strittig ist zur Zeit:
- Wann wird eine Zutat zu einer "wertbestimmenden Zutat"?
- Worauf bezieht sich der berechnete quantitative Anteil?

Hier soll die neue Verordnung mehr verbindliche Strukturen geben. Interessant finde ich die Kombination mit der bildlichen Darstellung der Zutat auf dem Etikett, insbesondere die Idee, dass auch bei der bildlichen Darstellung die Verhältnisse berücksichtigt werden müssen. Weitergehend soll festgeschrieben werden, dass bei der Darstellung "... einer traditionellen Herstellungsweise ..." von "... traditionellen Rezepturen und charakteristischen Zutaten auszugehen ..." ist.

Das an den Klassenzuordnung gedreht werden soll, habe ich bisher noch nicht gelesen, würde ich aber sehr begrüßen.
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#12
Danke der Nachhilfe, ich habe mich ehrlich gesagt noch nicht so damit befasst gehabt und die Formulierung kam mir im Grunde aber bekannt vor.
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