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Reinigen von Verkaufstresen/Vitrinen während Ware ausgelegt
#1
Hallo liebe Lebensmittelhygieniker!

Gestern beim Bäcker (großer Filialist hier in der Gegend, aber auch schon in anderen Läden) ist mir mal wieder etwas aufgefallen: während Waren in der Auslage liegen wird die Vitrine aufgeklappt und die Innenseite mit Glasreiniger (Sprühflasche) gereinigt.

Wer schon mal mit so einer handelsüblichen Putzmittelflasche gesprüht hat weiß, dass auch Nebel entsteht der nicht nur da landet wo man das Zeug hinsprüht.

Dass mehrfach am Tag ein Putzen der kundenzugewandten Seite der Vitrinen erforderlich ist kann ich gut verstehen und halte das Risiko, dass Sprühnebel durch die Spalten zwischen den Scheiben durchgeht, für nicht besonders groß.

Für mich besteht beim Putzen der Innenseiten der Vitrinen mit Sprühreiniger während Ware ausgelegt ist, eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der Ware. Sicher wird mich der niedergeschlagene Sprühnebel nicht umbringen, aber er gehört nicht aufs Puddingteilchen oder die Torte.

Ein Grund mehr für mich beim Bäcker keinen Kuchen/Teilchen/... zu kaufen.


Wie seht Ihr das? Sind Bäcker unter Euch? Wie wird es beim Bäcker Eures Vertrauens gehandhabt?
Oder diejenigen die guten Kontakt zu Behörden haben - wie sehen die das?



Saftschubse
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#2
Guten morgen Saftschubse,

natürlich ist es nicht erlaubt, die Innenseite der Scheiben zu reinigen, während die Auslage gefüllt ist. Die Überwachung sieht das genau so und würde sehr wahrscheinlich, die Vernichtung der zum Zeitpunkt des Sprühens in der Auslage befindlichen Lebensmittel anordnen.

Wenn mir so etwas auffällt, spreche ich die entsprechenden Mitarbeiter sofort an. Der Bäcker (also der Inhaber der Bäckerei) weiß ja oft nicht, was die Verkäuferin gerade anstellt und warum er schon wieder einen Kunden verloren hat.
Oft ist es so, dass die Mitarbeiter auf Grund fehlender oder unzureichender Schulung gar nicht wissen, was sie falsch machen.

ALSO immer gleich ansprechen und sagen was einem nicht gefällt. Der nächste Kunde und der Inhaber werden es dir Danken.

Viele Grüße

Michael
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#3
Hallo Michael,

Bisher habe ich tatsächlich nichts gesagt, aber nachdem ich sonst auch nicht auf den Mund gefallen bin, werde ich es zukünftig tun wenn ich wieder sehe. Und ggf. auch den Betreiber der Bäckerei informieren was seine Leute dort treiben.

Beste Grüße
Saftschubse
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#4
Manchmall muss man die Leute zu ihrem Glück zwingen, Verbraucherschutz lebt vom mitmachen. Schließlich ist der Kunde der strengste Kontrolleur.

Schönen Tag

Michael
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#5
Nun Grundsätzlich ist im Gewerblichen Bereich der Einsatz von Reinigungsmitteln in dieser Art ja gerade wegen der Aerosolbildung auch untersagt. Die Erfahrung zeigt nur leider all zu oft, das man einem Glasreiniger all heilende Kräfte zuschreibt. Das geht dann soweit das ich in Gastronomie Betrieben sehe wie Teller und Besteck nach dem Spülen mit Glasreiniger "poliert" werden weil der ach so schön Streifenfrei macht. Das der Gast dabei jede Menge Rückstände zu sich nimmt interessiert dabei nicht. Ich Schule deshalb immer das Produkt entweder auf das Tuch zu sprühen und dann anzuwenden, oder noch besser, vor getränkte Tücher zur Oberflächenreinigung zu verwenden. Das hat den Vorteil das man deutlich weniger Chemie benötigt, das Produkt nur dort hin gelangt wo man es auch haben will und das ich über eine Farbcodierung der Tücher auch noch eine strikte Trennung der Bereiche erziele.
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