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Hygiene-Vorschriften für Lebensmittelbedarfgegenstände
#1
Hallo zusammen,

ich bin ein absoluter Laie auf dem Gebiet der Hygiene-Vorschriften.

Mein Problem:
Ich studiere momentan Maschinenbau und untersuche in meiner Bachelorarbeit die Möglichkeit der nachträglichen Beschichtung von Papphülsen. Die Firma in der ich meine BA schreibe stellt Papphülsen in allen Größen und Längen her, allerdings NICHT für die Lebensmittelindustrie. Dies möchte die Firma gerne ändern. Hier beginnt meine Aufgabe. Geplant ist die Beschichtung mit einem Werkstoff, welches aus natürlichen Quellen gewonnen wird. Soweit habe ich auch alles fertig. Ich habe den Werkstoff ausgewählt, die benötigte Maschine konstruiert und die erforderliche Produktionsfläche geplant. Mir fehlen lediglich die Maßnahmen die für die Hygiene getroffen werden müssen. In dem abgeschirmten Raum befinden sich die Maschine, die komplett elektrisch betrieben wird und die Paletten für die Behälter. Zusätzlich wird ein Überdruck in dem Raum erzeugt, dass dafür sorgt, dass keine Luft von außen angezogen wird.

Ich habe zwar viel recherchiert, allerdings ist das so viel, dass darüber eine eigene Arbeit geschrieben werden könnte. Die Vorschriften und Gesetze habe ich in meiner Arbeit aufgeführt, aber ich wollte speziell die Maßnahmen auflisten, die für unseren Produktionsraum getroffen werden müssen. Dies beinhaltet was in dem Raum beachtet werden muss, welche Kleidung die Arbeiter tragen müssen, sanitäre Anlagen (Hände waschen / desinfizieren etc.) und evtl. Schulungen der Arbeiter.
Hierzu bin ich auf das HACCP-Konzept gestoßen, allerdings weiß ich jetzt nicht genau, ob das Pflicht ist oder nicht. Wäre das ein Teil des Hygienemanagementsystems?

Da gibt’s bestimmt noch ganz viele andere Sachen, die ich beachten muss, allerdings bin ich da total überfordert. Ich muss nicht bis ins letzte Detail gehen, aber ich sollte schon in der Arbeit zumindest erwähnen, welche großen hygienischen Maßnahmen getroffen werden müssen und worauf besonders geachtet werden muss.

Ich wäre für jede Hilfe sehr dankbar.

Viele Grüße
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#2
Hallo McCheezy,

willkommen im Forum des Fachkreises Lebensmittelhygiene!

Du schreibst, dass die Papphülsen bisher nicht für die Lebensmittelindustrie gefertigt werden, dies aber geändert werden soll.
Soll denn die Papphülse Primär- oder Sekundärverpackung sein? D.h. direkter Kontakt oder kein Kontakt? Was für Lebensmittel kommen denn in Frage?

Spätestens mit direktem Kontakt fallen die Hülsen dann unter das LMBG; m.E. auch als Sekundärverpackung. (Oder seht das jemand anders?)

Dann entscheidet sich zusätzlich über das LM ob das Infektionsschutzgesetz herangezogen werden muss, z.B. MA so mit dem Bedarfsgegenstand in Berührung kommen könnten, dass eine Übertragung von Infektionskrankheiten über die Papphülse auf das Lebensmittel möglich wären.
Hygienemaßnahmen wie Händereinigung+Desinfektion bei Berührung von Bedarfsgegenständen ist obligatorisch.

Generell ist zu denken an Migration und allg. Tauglichkeit, da ist die Verordnung EG 1935/2004 von Bedeutung. Diese sagt z.B. "Lebensmittelbedarfsgegenstände „sind nach Guter Herstellungspraxis so herzustellen, dass sie unter den normalen oder vorhersehbaren Verwendungsbedingungen keine Bestandteile auf Lebensmittel in Mengen abgeben, die geeignet sind, die menschliche Gesundheit zu gefährden oder eine unvertretbare Veränderung der Zusammensetzung der Lebensmittel oder eine Beeinträchtigung der organoleptischen Eigenschaften der Lebensmittel herbeizuführen“.

Das BRC hat einen eigenen Standard für Verpackungen entwickelt, den kenne ich aber leider nicht. Ich weiß also auch nicht, ob der Kauf des Standards (um ihn einfach mal zu lesen), Euch dabei weiterbringt. Andererseits kann es Forderung Eurer Kunden sein, dass Ihr den Teil der Herstellung von LM-Verpackungen zertifizieren lasst.

Das hier vom BLL könnte Euch auch weiterhelfen.

Das hier fand ich beim Querlesen auch recht informativ.



Wenn das Thema Lebensmittelverpackung für den Betrieb neu ist, dann sollten m.E. mehr als eine Diplomarbeit dazu verfasst werden oder die Zusammenarbeit zwischen Firma und Lehrstuhl ist sehr eng... Student kann nicht alles wissen und hat noch keine Erfahrung (oder nur wenig)! Als Maschinenbauer ist das ja nun auch nicht Dein Fachgebiet.

Verweise in erster Linie auf die VO 1935/2004 und daraus abgeleitete Rechtsakte, dass sollte genügen.


Vielleicht fällt unsere Antwort auch anders aus wenn Du uns ein paar Details mehr nennen kannst? Wichtig wäre die Frage nach Primär- oder Sekundärverpackung, das würde schon weiterhelfen.


Beste Grüße
Saftschubse


(die nicht in der Luft arbeitet, aber auch nicht bei einem Verpackungshersteller und gerade auch keinen passenden Kontakt zur Hand hat)
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#3
Hallo Saftschubse!

Danke erst einmal für die schnelle Antwort!

Wir haben vor Beginn des Projektes an der FH Aachen Untersuchungen mit flüssigen bzw. pastösen LM gemacht. Das ging ziemlich schief. Auch als ich in der Firma ein paar Tests mit Wasser gemacht hatte, ging das spätestens bei höheren Temperaturen in die Hose. Das waren aber auch nur Extremfälle. Geplant war eigentlich Honig, aber davon habe ich dem Unternehmen abgeraten. Der Schwerpunkt wurde jetzt auf trockene Substanzen gelegt und auch auf den Non-Food Bereich, d.h. Kekse, Schüttgut oder aber auch Pulver (z.B. Nahrungsergänzungsmittel etc.).

Ich werde nicht sehr ins Detail gehen, weil ich 1. wie du gesagt hast Maschinenbauer bin und 2. das viel zu Umfangreich wäre. Außerdem habe ich absolut keinen Plan von dieser Materie.
Die Verordnung EG 1935/2004 habe ich bereits im Kapitel der gesetzlichen Rahmenbedingungen erwähnt. Andere Verordnungen und DIN Normen ebenfalls.
Das jetzige Kapitel heisst Hygiene in der Fertigung. Dies soll nichts anderes beinhalten als die Maßnahmen die getroffen werden müssen, falls das Unternehmen den Schritt wagt. Hygiene der Arbeiter, des Raumes, vllt der Maschine selber. Das Papier was verwendet werden soll gilt als unbedenklich. Der Kleber ist so eine Sache, aber da bin ich auch dran.
Ich werde auf jeden Fall schreiben, dass die Firma unbedingt mit jemandem aus der Branche zusammenarbeiten sollte bzw. muss.

Die Behälter werden vorher mit Wachs besprüht. Dabei vereint sich die Pappe mit dem Wachs. Daher ist es schwer zu sagen, ob die Pappe direkten Kontakt hat. Wachs und Pappe bilden eine Matrix, von daher würde ich schon sagen, dass ein direkter Kontakt stattfindet.

Aber was genau muss die Firma in der Fertigung in Bezug auf die Hygiene beachten. D.h. bei welcher Temperatur müssen die Behälter gelagert werden und wie palletiert werden? Einschweißen oder reicht es aus die Dosen in Karton einzuschlagen? Was muss das Personal mitbringen (Hygiene, Schulung etc.)? Wie müssen die sanitären Anlagen oder die Aufenthaltsräume aussehen? Können die Arbeiter in der Fertigung die selben WCs benutzen wie die anderen Arbeiter (Büro) und danach einfach vor dem Produktionsraum die Hände desinfizieren?
Ist ein Hygienemanagement Pflicht? Und was ist mit dem HACCP-Konzept? Kommt da noch etwas dazu?

Ich weiß, dass das viele Fragen sind, aber ich bin ehrlich gesagt am verzweifeln.
Falls du weitere Informationen brauchst, gebe ich sie dir gerne.

Viele Grüße

Mc Cheezy
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#4
Einen wunderschönen Guten Morgen,

Du hast Dir viele Fragen schon selbst beantwortet. Eine HACCP-Studie ist bei der Herstellung von Primärverackungen unbedingt notwendig. Hier muss eine Einschätzung erfolgen, welche Gefahren für doe später verpackte Lebensmittel von den verpackungen ausgehen können und wie das herstellende Unternehmen diese Maßnahmen unterbindet. Hygiene ist ein Bereich, der nicht im HACCP abgebildet wird, sondern als Grundbasis vorausgesetzt wird.

Übrigens, es ist eine Primärverpackung, so wie Du sie beschrieben hast. Es zählt die Gesamtheit der Verpackung, nicht die oberste Schicht. Ganz wichtig sind aber auch die MIgrationswerte aus Deiner Verpackung in der verschiedenen Lebensmittel

Für die betrachtung der notwendigen Hygienemaßnahmen ist es wichtig, dass das Unternehmen weiß, was und wie die Packung im Lebensmittelbetrieb noch vorverpackt wird. Grundsätzlich würde ich auf Basishygiene achten. Separate Toiletten sind aber eigentlich nicht notwendig.

Wieviel Kontakt haben denn die Mitarbeiter mit den Verpackungen? Wie ist der Keimgehalt der Oberfläche? Das sind Fragen, deren Beantwortung Dir bestimmt weiter hilft.
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#5
Guten Morgen laganon,

das hilft mir fürs Erste ein bisschen weiter, vielen Dank!

Das mit dem Migrationswert habe ich soweit verstanden und auch ausgeführt. Da besteht m.E.n. keine Gefahr, allerdings werde ich das in der Zusammenfassung auf jeden Fall noch einmal erwähnen!

Eingeplant habe ich nur zwei Arbeiter: der 1. Arbeiter packt die Behälter auf das Förderband und der 2. Arbeiter entnimmt nach dem Sprühvorgang die Behälter. Also haben die Arbeiter direkten Kontakt zu der Verpackung, allerdings sollten dabei Gummihandschuhe oder sowas getragen werden. Die Behälter kann man ja von außen gut packen.

Ist denn eine Schulung der Mitarbeiter Pflicht oder reicht hier aus, wenn ein Hygienemanagementbeauftragter diese kurz einweist?

Viele Grüße

Mc Cheezy
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#6
McCheezy schrieb:Also haben die Arbeiter direkten Kontakt zu der Verpackung, allerdings sollten dabei Gummihandschuhe oder sowas getragen werden. Die Behälter kann man ja von außen gut packen.

Ist denn eine Schulung der Mitarbeiter Pflicht oder reicht hier aus, wenn ein Hygienemanagementbeauftragter diese kurz einweist?

Wo ist denn für dich der Unterschied zwischen einer Schulung und einer "kurzen Einweisung" <!-- Icon_wink --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=":wink:" title="Wink" /><!-- Icon_wink -->
Für mich ist hier eine Schulung unerlässlich um ein Grundwissen und damit ein Bewusstsein bei den Mitarbeitern zu schaffen.
Mit "Du musst Dir die Hände waschen" kommst Du nicht weit, da wird der Sinn nicht unbedingt gesehen - die Hände sind visuell ja sauber!
Ich habe es neulich erst hier erlebt: Fremd-Techniker (in dem Fall sogar ein regelmäßiger Gast wegen eine Wartungsvertrages) ist eingewiesen etc.pp. per Kurzeinweisung - der sah nicht die Notwendigkeit, in der Produktion Hygienekleidung zu tragen. Den habe ich erstmal achtkantig aus der Produktion befördert und hat dann einen "Einlauf" bekommen.
Alle Welt schreit über Missstände bei der Hygiene in Lebensmittelbetrieben, aber wenn sie selber mal drin sind <!-- Icon_rolleyes --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_rolleyes.gif" alt=":roll:" title="Rolling Eyes" /><!-- Icon_rolleyes --> aber das ist eine andere Baustelle...

Eine automatisierte Verpackung der Verpackungen ist nicht vorgesehen?

Weiter oben ist Dir glaube ich auch noch etwas durcheinander geraten? Nahrungsergänzugsmittel und Kekse fallen eher nicht unter Non-Food <!-- Icon_wink --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=":wink:" title="Wink" /><!-- Icon_wink -->

Beste Grüße
Saftschubse
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#7
Saftschubse schrieb:Weiter oben ist Dir glaube ich auch noch etwas durcheinander geraten? Nahrungsergänzugsmittel und Kekse fallen eher nicht unter Non-Food <!-- Icon_wink --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=":wink:" title="Wink" /><!-- Icon_wink -->

Ja, das kann man natürlich falsch verstehen. Die Beispiele beziehen sich natürlich auf trocken Substanzen, sorry <!-- s:mrgreen: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_mrgreen.gif" alt=":mrgreen:" title="Mr. Green" /><!-- s:mrgreen: -->

Vorgabe bei der Konstruktion der Maschine war, sie möglichst kostengünstig zu konstruieren. Da fällt Automation weg, da es sehr teuer wäre.
Ich habe gelesen, dass es aber kein Problem wäre, dass manuell einzupacken, aber die Art und Weise wurde da nicht erwähnt. Wie kann man sowas manuell einpacken? Verschweißen oder in Folie / Karton einschlagen?

Und mit Schulung meine ich, dass die Arbeiter Seminare o.ä. besuche müssen. Das sollte die Frage sein, sorry dass ich mich so undeutlich ausgedrückt habe.

Viele Grüße

Mc Cheezy
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#8
Kein Thema, dafür fragen wir ja nach <!-- Icon_wink --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=":wink:" title="Wink" /><!-- Icon_wink -->

Große, teure externe Veranstaltungen kann man machen, muss man aber nicht. Wichtig ist, dass der Inhalt vermittel wird! Das kann eine sachkundige Person aus dem Betrieb sein oder eben ein Dienstleister; auf dem Bereich der Lebensmittelhygiene gibt es da einige Slebstständige Berater bei denen man nicht gleich Tausende Euronen los wird.

Die Frage nach dem Verpacken in Kartons und/oder einschweißen kann nicht eben so "aus der Hüfte" beantwortet werden.
Das ist einer der Punkte beim Erstellen eines HACCP-Konzepts: welche möglichen Gefahren gehen von einem Verfahren aus/was kann dabei passieren, was eine nachteilige Beeinflussung nach sich zieht (oder wie sie durch nachfolgende Prozesse aufgehoben wird) und wie werden Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkungsgrad bewertet. Daraus ist ableitbar, ob das Verfahren geändert werden muss.


Noch mehr Fragen?

Beste Grüße
Saftschubse
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#9
Vielen Dank für die Antworten, damit kann ich erst einmal was anfangen.
Momentan fällt mir direkt nichts ein, da ich das Kapitel der Hygiene kurz auf Eis gelegt hatte und mich einem anderen Kapitel gewidmet habe. Ich werde am Wochende versuchen das Kapitel der Hygiene abzuschließen. Dabei werden mir bestimmt wieder einige dumme Fragen einfallen.

Ich bin euch beiden sehr sehr dankbar und hoffe, dass ihr mir bei evtl. Fragen wieder helfen könnt.
DANKE <!-- sIcon_exclaim --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_exclaim.gif" alt="Icon_exclaim" title="Exclamation" /><!-- sIcon_exclaim -->

Viele Grüße

Mc Cheezy
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#10
McCheezy schrieb:...dumme Fragen ...


jibbet nich, nur dumme Antworten!

Schönes Wochenende
Saftschubse
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#11
Guten Morgen zusammen!

Ich kam leider übers Wochenende nicht dazu das Kapitel der Hygiene zusammenzufassen, aber ich versuche momentan mein Glück.

Mir sind da zwei Fragen eingefallen:

1. Die Behälter werden in der Produktionshalle hergestellt und sind sehr wahrscheinlich nicht keimfrei. Es gibt die Möglichkeit die Dosen mit Druckluft sauber zu "pusten". Gibt es ein anderes, bekanntes Verfahren oder reicht das aus die Behälter mit viel Druck sauber zu machen?

2. Da ich das mit der Hygiene nicht großartig ausführen möchte / kann, ist das Kapitel "Hygiene in der Fertigung" ein Unterkapitel. In meinem Fall 6.3
Ich würde gerne dieses Kapitel unterteilen, aber ich weiß nicht womit ich anfangen soll und in welcher Reihenfolge aufführen soll, d.h. 6.3.1 ..., 6.3.2 ...

Ich würde mich über Hilfe sehr freuen.

Viele Grüße

Mc Cheezy
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#12
Hallo,

ich habe mal wieder Fragen:

1. Ich habe über eine Schulung nach der DIN 10514 gelesen. Gilt das jetzt auch für mich oder beinhaltet das nur die Themen, die bei so einer Schulung beinhaltet sein müssen?

2. Das mit dem HACCP habe ich immer noch nicht ganz verstanden. Ist das ein Teil des Hygienemanagements oder sind das unterschiedliche Sachen? Die Schulung ist ja auch ein Teil des HACCP Konzepts oder habe ich das falsch verstanden?

3. Das mit der Hygiene der Mitarbeiter ist klar, aber müssen diese Kittel und Handschuhe tragen? Ich denke schon oder?

Ich habe mal angefangen das Kapitel zu splitten.
6.3.1 beinhaltet die Migration
6.3.2 sollte Hygienemanagement sein, aber hier kommt das Problem mit dem HACCP-Konzept

Wie würdet ihr das aufteilen?

Vielen Dank und viele Grüße

Mc Cheezy
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#13
Hallo McCheezy,

die VERORDNUNG (EG) Nr. 852/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene schreibt in Absatz (12): Die Lebensmittelsicherheit beruht auf mehreren Faktoren. Die Mindesthygieneanforderungen sollten in Rechtsvorschriften festgelegt sein; zur Überwachung der Erfüllung der Anforderungen durch die Lebensmittelunternehmer sollte es amtliche Kontrollen geben; die Lebensmittelunternehmer sollten Programme für die Lebensmittelsicherheit und Verfahren auf der Grundlage der HACCP-Grundsätze einführen und anwenden.

Daher also die Forderung nach einem HACCP-Konzept; dieses ist im Codex Alimentarius beschrieben und da gibt es viele Links zu und das Thema ist (für Deine Arbeit wohl er zu detailliert hier im Forum behandelt worden).
Die Forderung wiederholt sich auch in Kapitel I, Artikel 1, (1)e; kurz beschrieben ist das Verfahren in Kapitel 5.

Kapitel 12 greift dann das Thema Schulungen auf und wenn Du eine Schulung nach DIN10541 in Anspruch nimmst, hast Du definitiv nicht zu wenig getan. DIN sind zwar keine Verordnungen oder gar Gesetze, kommen denen aber schon sehr nahe.

Das HACCP-Konzept hat zum Inhalt, dass alle Prozessschritte dahingehend betrachtet und bewertet werden, ob in diesem Prozessschritt eine Gesundheitsgefährdung für den Verbraucher entstehen kann (die nicht durch nachfolgende Prozessschritte wieder aufgehoben wird). Dabei stellt man fest, ob ein Verfahren beibehalten werden kann oder eine Änderung erfolgen muss.
Für "es könnte passieren" legt an Maßnahmen für den Fall fest, dass der Fall tatsächlich eintritt.
Das Erarbeiten eines solchen Konzepts ist aber (ohne Dir zu nahe treten zu wollen), nichts für einen Anfänger und dazu Fachfremden.

Die getroffenen Maßnahmen zur Lebensmittelhygiene werden auch im HACCP betrachtet wenn Du den Faktor "Mensch" bewertest.

Ansonsten: alles vorgeschrieben im EU-Hygienepaket (852/2004, 853/2004, 854/2004), der 187/2002, 2073/2005, LMHV, und was weiß ich nicht noch alles...

Jetzt mehr Durchblick? Oder noch verwirrter?


Beste Grüße
Saftschubse
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#14
Hallo Saftschubse,

ich bin sowas von verwirrt. Ich weiß gerade nicht wo links und rechts ist <!-- Icon_rolleyes --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_rolleyes.gif" alt=":roll:" title="Rolling Eyes" /><!-- Icon_rolleyes -->
Ich habe mich in so viele Sachen eingelesen und es kommen wirklich immer mehr Sachen hinzu. Ich mache hier bei den Recherchen den Deckel zu und fasse alles was ich bis jetzt habe zusammen. Mein Kopf explodiert bald. Du hast vollkommen Recht, das ist nichts für mich. Das ist so komplex, da blicke ich nicht mehr durch.

Ich bin für deine Hilfe sehr sehr dankbar. Du hast mir echt weitergeholfen. Ich hoffe, dass ich das Kapitel morgen abschließen und endlich weiter machen kann.

Ich packe in das Kapitel der Hygiene die Verordnungen, Richtlinien und DIN Normen und schmücke das ein wenig aus. Das sollte reichen.

P.S.: Bei Fragen muss ich dich leider wieder nerven <!-- Icon_wink --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=":wink:" title="Wink" /><!-- Icon_wink -->

Vielen Dank und schönen Abend noch

Grüße

Mc Cheezy
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#15
Kein Problem, frag dich ruhig durch. Meine Diplomarbeit ist jetzt zwar auch schon fast 8 Jahre her, aber an Wirrwarr im Kopf kann ich mich auch noch gut erinnern (hieß es nicht, dass negative Erinnerungen verdrängt werden??)... meine Wirren konnte zum Glück mein Betreuuer klären <!-- sBig Grin --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="Big Grin" title="Very Happy" /><!-- sBig Grin -->

Ich bin zwar nun nicht Betreuer Deiner Bacherlor-Arbeit, aber ich bin immer noch der Meinung, dass der Verweis (und vielleicht grob [!] umrissen was beachtete werden muss: Hygiene der Anlage, Personalhygiene, Migration und Tauglichkeit i.A. sowie Konformität) auf das EU-Hygienerecht, die Umsetzung in einzelstaatliche Rechtsvorschriften und Schulungen, ggf. IfSG (Infektionsschutzgesetz) ausreichen muss.
Das ist einfach nicht Dein Fachgebiet, oder bist Du Maschbauer "Fachrichtung Lebensmittelproduktion"? Aber selbst dann wäre das für mich übers Ziel hinausgeschossen.

Gutes Gelingen!

Saftschubse
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