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Grenzwerte Keimzahl und Nachfolge 2001/471
#1
Moien,

mir fällt auf, dass ihr hier euch häufig über die Abklatschproben und Untersuchungen austauscht, aber nie Grenzwerte genannt werden. Welche nutzt ihr denn dazu?

In mehreren Metzgereien hier auf der deutschen Seite sehe ich oftmals einen Bogen eines Labors mit dem Hinweis der durchgeführten Oberflächenabklatsche nach der (nicht mehr gültigen<< das steht da so) 2001/471.

Mir ist es klar, dass man im Rahmen der Eigenkontrolle die Grenzwerte selbst setzen kann, dennoch muss es doch für die Oberflächen eine Richtlinie geben, die die o.g. ersetzt und da heute Ostern ist und nur ihr einen Feiertag habt, können bestimmt ganz viele Leute einen Hinweis geben, welche Grenzwerte/Parameter in Deutschland gefordert werden <!-- sSmile --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="Smile" title="Smile" /><!-- sSmile -->
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#2
offensichtlich haben die das über die Feiertage nicht geschafft, aber ist ja auch nicht so schlimm. Wie Du schon richtig bemerkt hast kann man selbst Grenzwerte festlegen, dass ist auch so gewollt, denn man muss ja auch einiges dabei Berücksichtigen.

Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 müssen Lebensmittelunternehmer mikrobiologische Kriterien einhalten. Dazu sollte im Einklang mit dem Lebensmittelrecht und den Anweisungen der zuständigen Behörde die Untersuchung anhand der für die Kriterien festgelegten Grenzwerte durch Probenahme, Untersuchung und Durchführung von Korrekturmaßnahmen zählen. Daher sollten Durchführungsbestimmungen hinsichtlich der Untersuchungsmethoden — einschließlich erforderlichenfalls der Messungenauigkeit —, des Probenahmeplans, der mikrobiologischen Grenzwerte und der Probenzahl festgelegt werden, die diese Grenzwerte einhalten sollten. In der VO VERORDNUNG (EG) Nr. 2073/2005 DER KOMMISSION vom 15. November 2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel findest Du Grenzwerte. Wenn Dir diese nicht weiterhelfen, musst Du Deine Frage konkretisieren, damit man Dir helfen kann.

In Abhängigkeit mit vielen Faktoren, beispielsweise Oberflächenmaterial sind beispielsweise Grenzwerte zu ziehen. Es gibt Keime, die wachsen nur im feuchten Milieu, wenn die Oberfläche trocken ist, stirbt der Keim ab.
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#3
Das Ratatouille kochen kann, wissen wir ja alle aus dem gleichnamigen Film. Das er oder sie sich auch noch so gut in Mikrobiologie und dem Dschungel der Gesetze und Verordnungen auskennt ist eine wirkliche Bereicherung für unser Forum.

Schönes Wochenende

Gruß
Michael Bäuml
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#4
Möööp - falsches Tor.

Es ging mir um Oberflächen und von denen ist nichts in der 2073 <!-- Icon_wink --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=":wink:" title="Wink" /><!-- Icon_wink -->
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#5
Zitat:Möööp - falsches Tor.
Wieso?

Schlussendlich ist doch entscheidend, dass das Lebensmittel in Ordnung ist. Wenn ich also eine kontaminierte Oberfläche habe, dann besteht doch die Gefahr, dass das Lebensmittel kontaminiert wird. Natürlich könnte ich jetzt anfangen Grenzwerte für alle möglichen Oberflächenstrukturen festzulegen. Manche machen das sogar. Doch ist das wirklich erforderlich. Dann müsste ich streng genommen auch noch den Zeitpunkt der Probe der Oberfläche definieren.

Oberflächen und Untersuchungen von Bedarfsgegenständen macht man in der Regel um Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen zu (über)prüfen. Macht doch keinen Sinn während des Arbeitsprozesses diese Proben zu nehmen.

Wie gesagt, wer es möchte kann -auch in Absprache mit der Lebensmittelüberwachungsbehörde- derartige "Grenzwerte" festlegen. Ob das Sinn macht oder nicht, muss jeder nach seiner Risikoabschätzung selbst entscheiden.
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