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Smiley schon verbindlich???
#1
Im Rahmen der Lounge in Karlsruhe ist ein Streit darüber aufgekommen, ob der Smiley bereits bundesweit verbindlich eingeführt sei.
Ein anwesender LM-Kontrolleur sagte JA, ein Referent sagte NEIN.
Mir sind für Deutschland z. Zt. nur der NRW-Smiley aus dem dortigen Projekt und das Modell des Bezirksamtes Berlin-Pankow (samt Ekelliste im Internet) bekannt. Ich gehe bisher davon aus, dass man seitens des BVL noch "überlegt", ob das dänische Modell übertragbar sei.
Was denn nun? Und für welche Betriebe? Nur für die Gastronomie oder auch für LM-Handel und LM-Handwerk?
Gruß
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#2
Zitat:Im Rahmen der Lounge in Karlsruhe ist ein Streit darüber aufgekommen, ob der Smiley bereits bundesweit verbindlich eingeführt sei.
Ein anwesender LM-Kontrolleur sagte JA, ein Referent sagte NEIN.

Der Referent hat recht!

Begründung:
Der Antrag der Fraktion „Bündnis 90 Die Grünen“ vom 06. Oktober 2010 (Drucksache 17/3220))„Smiley-Kennzeichnungssystem bundesweit verbindlich einführen“ und auch der Antrag der „Fraktion Die Linke“ vom 26.10. 2010 (Drucksache 17/3434) „Lebensmittel-Smiley nach dänischem Vorbild bundesweit einführen“ sind im Dezember in der 78. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages (siehe Seite 8692 bis 8697) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen abgelehnt worden.


Berlin hingegen hält an seiner Richtung diesbezüglich weiter fest und plant gem. Beschluss der „Sitzung der für Veterinär- und Lebensmittelaufsicht zuständigen Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte“ vom 24. September 2010 ein berlineinheitliches Smiley – System zum 1. Juli 2011 einzuführen. Berlin hat sich dafür entschieden diese gesetzliche Grundlage im Gaststättengesetz zu schaffen. Der Name sagt es schon, damit können nur Gaststätten verpflichtet werden. Lebensmittel verarbeitende Betriebe fallen nicht darunter. Deswegen wäre eine Regelung im Verbraucherinformationsgesetz sinnvoll. Dies ist jedoch Bundesrecht und Berlin versucht nun über eine Bundesratsinitiative eine gesetzliche Änderung herbei zu führen.

Das ist der derzeitige Stand. Natürlich tut sich etwas in dieser Angelegenheit, doch die Frage von mglass war ja, ob der Smiley bundesweit eingeführt sei. Dies ist er zu diesem Zeitpunkt (noch) nicht. Ich weiß, dass hier im Hintergrund sich einiges tut. Doch mit Stand heute, ist dies noch nicht der Fall.

Sollte ich mich hier irren, dann bitte ich den Lebensmittelkontrolleur, der dies von sich gegeben hat, hier die entsprechenden Grundlagen offen zu legen. Denn wenn es so ist, dann ist es sicherlich kein Geheimnis und kann für alle Nachvollziehbar erläutert werden. Bitte mit den Rechtsgrundlagen[/b]

DANKE !

Ein gespannter Druide ...
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#3
Der Smiley bekommt Konkurenz.

Im Gespräch ist ein Balkendiagramm (Kontrollbarometer), dass anzeigen soll, ob der kontrollierte Betrieb die Hygieneanforderungen voll erfüllt (grün), teilweise (gelb) oder unzureichend (rot). Dazu kommen die Ergebnisse der letzten drei Prüfungen. Der LM Unternehmer muss die Ergenbnisse von außen sichtbar aushängen.
Bewertungskriterien sind Hygiene beim Personal und der LM verarbeitung, Temperaturkontrollen, Personalschulung in Sachen Hygiene.

Ich bin mal gespannt, wie das weitergeht.

Peter
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#4
Soll mir auch recht sein <!-- sSmile --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="Smile" title="Smile" /><!-- sSmile -->

Ist doch das gleiche, nur in Balkenform. Ob das jetzt ein Smiley, Balken, Bärchen oder Sternchen steht...
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#5
Rote Karte für Ekel-Restaurants

Um Verbraucher vor unhygienischen Restaurants zu schützen, soll es bald deutschlandweit einen Restaurant-Tüv geben.

Was dahinter steckt - stern TV verrät es.

Verschimmelte Lebensmittel, verdreckte Töpfe, Ungeziefer: In so mancher Restaurantküche offenbart sich Abscheuliches. Und davor sollen Verbraucher künftig gewarnt werden. Deshalb haben sich die Verbraucherminister der Länder in dieser Woche mehrheitlich darauf geeinigt, ein spezielles Gütesiegel für Restaurants einzuführen.

Schmuddel-Restaurants melden
Verbraucher, die hygienische Mängel in Restaurants entdecken, können sich jederzeit an das zuständige Ordnungsamt wenden.

"Die Verbraucher sollen - bildlich gesprochen - in die Küche schauen können, das ist wichtig für ein gutes Gefühl", sagt der NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel, dessen Ministerium federführend beim Restaurant-Tüv ist. Es gehe dabei um Transparenz und Offenheit für den Verbraucher, so der Grünen-Politiker. Tatsächlich bekommen die Kunden von dem Schmuddel hinter der Theke oft nichts mit.

Wie soll der Restaurant-Tüv funktionieren?

In Gaststätten und Imbissen soll daher künftig eine Art Plakette hängen, auf der die Kunden sehen können, ob alles in Ordnung ist oder ob die Lebensmittelkontrolleure Schmuddel-Alarm schlagen. Anstelle der bereits in Berlin, Nordrhein-Westfalen und im Ausland praktizierten Smiley-Kennzeichnung soll es aber voraussichtlich ein grün-gelb-rotes Balken-Symbol geben: Dabei steht grün für "Anforderungen erfüllt", gelb für "Anforderungen teilweise erfüllt" und rot für "Anforderungen unzureichend erfüllt."
Umgesetzt werden soll das System bis Ende 2011 oder Anfang 2012. "Bisher sind 13 Länder dafür, Bayern und Schleswig-Holstein sind dagegen, Baden-Württemberg hat sich enthalten", sagt der NRW-Minister.
Wie oft fallen Restaurants bei Kontrollen durch?
Deutschlandweit gibt es gut eine Million Gastronomiebetriebe - dazu zählen gute Restaurants genauso wie einfache Gaststätten und Imbisse. In etwa 30 Prozent aller Läden haben Lebensmittelkontrolleure etwas zu beanstanden - am häufigsten geht es um Hygienemängel.
"Die Leute wissen oft wirklich nicht, was sie tun", sagt der Berliner Lebensmittelkontrolleur Dr. Zengerling. "Sie kennen die einfachsten Hygieneregeln nicht, sie wissen nicht, bei welchen Temperaturen Lebensmittel zu lagern sind, sie wissen nicht, wie man Desinfektionsmittellösung richtig ansetzt. Und so weiter und so fort."

Gravierende Mängel - wie kann das sein?

In den vergangenen Jahren ist das Gaststättengesetz entbürokratisiert worden: Seit 2004 kann jeder einen Imbiss oder ein Restaurant aufmachen - fachliche oder berufliche Qualifikationen sind dafür nicht mehr vorgeschrieben. Dass immer häufiger elementare Kenntnisse über Hygiene und Lebensmittel fehlen, wundert die Lebensmittelkontrolleure daher nicht weiter.
Um daran was zu ändern, brauche es mehr Transparanz, sagt etwa der Berliner Lebensmittelkontrolleur Zengerling. Denn: Abmahnungen hätten an der Situation oft nicht viel ändert. Und: Auch Bußgelder würden häufig nicht abschrecken, wissen Verbraucherschützer.

Gibt es bereits Systeme, die die Verbraucher vor Schmuddel-Restaurants warnen?

Im Berliner Bezirk Pankow setzen die Behörden seit zwei Jahren auf drastischere Maßnahmen: Der zuständige Stadtrat Jens-Holger Kirchner von den Grünen und der Lebensmittelkontrolleur Dr. Zengerling haben ein bis dahin einzigartiges Modell-Projekt für mehr Transparenz ins Leben gerufen.
Gastronomiebetriebe, die bei Kontrollen in Berlin-Pankow wiederholt durchfallen, kommen auf eine Negativliste im Internet - mit Name, Adresse und Angabe der Mängel. Zudem gibt es eine Positivliste. Wer da draufsteht, bekommt einen Smiley-Aufkleber, auf dem steht "Alles sauber. Also rein!". Auf die Positivliste kommt man allerdings nicht automatisch, dafür muss man sich bewerben.

Abgeschaut hat die Berliner Behörde sich das System in Dänemark. Dort werden seit 2001 Restaurants und Imbisse, aber auch Apotheken, Supermärkte oder Bäckereien mit sichtbaren Bewertungen am Eingang versehen: Ein lachender Smiley bedeutet: alles in Ordnung, den freundllchen gibt es bei kleinen Mängeln und den bösen Smiley bei gravierenden Mängeln - und dann drohen außerdem Bußgeld oder Schließung.
Auch Nordrhein-Westfalen vergibt bereits seit Mitte 2007 Smileys - allerdings nur lachende. Auf die Veröffentlichung von Hygiene-Sündern wird dort verzichtet.

Verbesserte Rechte für Verbraucher

Grundlage für die Negativliste, mit der Berlin-Pankow bundesweit Schlagzeilen machte*, war das neue Gesetz zur Verbraucherinformation, das 2008 in Kraft getreten ist. Seitdem haben Behörden die Pflicht, Verbraucher über Gesundheitsgefahren durch Lebens- und Futtermittel, Kosmetika sowie Bedarfsmittel zu informieren. Sie dürfen auch die Namen der Firmen bekannt geben, die beispielsweise vergammeltes Fleisch oder giftige Zusatzstoffe in den Handel gebracht haben. Und umgekehrt hat jeder Verbraucher das Recht, bei Ämtern gezielt Informationen zu Lebensmittel, Spielzeug, Textilien oder Wein anzufordern.
Und dass die meisten Verbraucher sich eine optische Kennzeichnungspflicht für Gaststätten wünschen, ergab jetzt auch eine Befragung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: 70 Prozent der Befragten forderten darin mehr Transparenz über die Ergebnisse der amtlichen Hygieneprüfung. Und: Diese Informationen sollten sowohl über die positiven wie auch über die negativen Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung informieren.

Quelle: Stern TV ONLINE vom 7. April 2011, 11:02 Uhr. Hier Ist der komplette Bericht incl. Video zu sehen.
http://www.stern.de/tv/sterntv/neues-gue...71269.html

* Anmerkung Michael Bäuml
Als Rechtsgrundlage für die Art der Verbraucherinformation wurde in Berlin das Gaststättengesetz geändert.

Viele Grüße
Michael Bäuml
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#6
Zitat:* Anmerkung Michael Bäuml
Als Rechtsgrundlage für die Art der Verbraucherinformation wurde in Berlin das Gaststättengesetz geändert.

Diese Informationen aus Berlin muss neu und aktueller sein, als mein Kenntnisstand. Ich habe folgende Information:

Auf der Bundesebene arbeitet die Bundesregierung nach wie vor an einer Überarbeitung des Verbraucherinformationsgesetzes. In diesem und im Zusammenhang mit dem Dioxinskandal wird auch das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch überarbeitet. Sobald dieses abgeschlossen sein und der Bundesrat damit befasst wird, wird auch die Bundesratsinitiative von Berlin und Brandenburg aufgerufen. Es besteht Grund zu der Annahme, dass dieses noch vor der Sommerpause passieren wird.

Die Berliner Bemühungen die Pflicht zum Aushang des Lebensmitteluntersuchungsberichts im Berliner Gaststättengesetz zu verankern sind hinfällig geworden, da es aus anderen Gründen in dieser Legislatur keine Überarbeitung des Gaststättengesetzes mehr geben wird. Damit entfällt unsere Rechtsgrundlage. Unstrittig kann jedoch der Lebensmitteluntersuchungsbericht im Internet veröffentlicht werden. Die Einführung ist für den 1.7.2011 geplant. Eine entsprechende Verwaltungsvorschrift, die die Grundlage für ein einheitliches Handeln der Berliner Bezirke ist, ist in Erarbeitung. Der Aushang in Gaststätten kann vorerst nur freiwillig erfolgen.

Stand der Information 18.03. 2011

Gruß
Drui
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#7
Hier muss ich Druidelix Recht geben.
Das Gaststättengesetz wurde nicht geändert sondern es bestand die Absicht, hierfür das Gaststättengesetz zu ändern.

Danke für Deine Aufmerksamkeit <!-- sIcon_smile --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="Icon_smile" title="Smile" /><!-- sIcon_smile -->
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#8
Restaurant-Hygiene-Ampel für NRW

8. April 2011

Hygiene-Kontrolleure werden in nordrhein-westfälischen Kneipen und Restaurants immer häufiger fündig: Laut NRW-Verbraucherschutzministerium verdoppelte sich seit 2003 die Zahl der Verstöße. Jetzt soll eine “Restaurant-Ampel” helfen.

“Jeder dritte Gastronomie-Betrieb, den unsere Kontrolleure besucht haben, musste im vergangenen Jahr beanstandet werden” sagte Stephan Malessa, Sprecher des NRW-Verbraucherschutzministeriums.

Welcher Gastronom in NRW wie häufig kontrolliert wird, entscheiden die Prüfer in NRW anhand eines Punktesystems. Wenn zum Beispiel leicht verderbliche Waren angeboten werden oder wenn es in der Vergangenheit schon etwas zu beanstanden gab, muss eher mit einer erneuten Kontrolle gerechnet werden.

Der unten angegebene link zeigt die "künftige Ampel"



http://www.horeca-aktuell.de/blog/wp-con...00x225.jpg


Quelle. <!-- w --><a class="postlink" href="http://www.horeca-aktuell.de">www.horeca-aktuell.de</a><!-- w -->
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#9
Weder Smiley noch Barometer Lebensmittelwirtschaft kritisiert neue Siegel

Berlin - Die Lebensmittelwirtschaft hat sich kritisch zu dem derzeit diskutierten Kontrollbarometer zur Kennzeichnung von Restaurants, Imbissen und Kantinen geäußert. „Das Kontrollbarometer enthält wie auch der Smiley eine Wertung“, sagte der Präsident des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL), Werner Wolf, am Donnerstag in Berlin. Das habe massive Auswirkungen auf den Wettbewerb. „Um dieses Modell vernünftig umzusetzen, müsste die Zahl der Kontrolleure mindestens vervierfacht werden“, sagte Wolf. Und die Länder müssten außerdem noch mehr Sachmittel bereitstellen.

Künftig sollen Restaurantbesucher auf einen Blick sehen können, wie die hygienischen Zustände in Betrieben sind, die Lebensmittel verarbeiten.

Statt dem zuvor diskutierten Smiley haben sich die Verbraucherschutzministerien der Bundesländer auf Arbeitsebene auf einen mehrfarbigen Balken geeinigt. Das Kontrollbarometer soll in drei Bereiche aufgeteilt sein: Im grünen Bereich hat der Betrieb die Anforderungen erfüllt, im gelben Bereich teilweise und im roten Bereich nur unzureichend. Auch soll nicht nur die letzte Kontrolle im Betrieb angezeigt werden, vielmehr wollen die Länder die drei vergangenen Prüfungen mit einbeziehen.

Zeitnahe Nachprüfungen bei Betrieben, die schlecht abgeschnitten haben, soll es nach dem Willen der Länder nicht geben. Das kritisiert der BLL. Ein Imbiss, der auch dann noch wochenlang ein rotes Symbol an der Tür prangen habe, wenn die Probleme behoben sind, könne in massive Schwierigkeiten geraten, sagte Wolf. Der BLL fordert, dass die Betriebe bundesweit in gleicher Frequenz und kurzen Abständen kontrolliert werden. jmi


Quelle <!-- w --><a class="postlink" href="http://www.Tagesspiegel.de">www.Tagesspiegel.de</a><!-- w -->
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#10
Es soll nach derzeitigem Stand der Diskussion keine vom Betrieb einforderbare Nachkontrollen geben, damit sich Betriebe nicht von unliebsamen Ergebnissen reinwaschen können. Das scheint aus zwei Gründen nachvollziehbar:
1. Die "Smiley-Ampel-Barometer-sonstwie"-Kennzeichnung soll sich aus den Ergebnissen der letzten drei Kontrollen zusammensetzen, um eine Entwicklung darzustellen und
2. die Betriebe sollten ihr Interesse an guter Hygiene durch ein gutes - und vorallem gelebtes - Eigenkontrollsystem sichtbar machen und nicht dadurch, dass sie dem Kontrolleur auf die Nerven gehen.

Wenn das Kennzeichnungsverfahren dann eingeführt ist, soll das Ganze für Fleischereien, Bäckereien folgen. Mal abwarten.
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#11
Es tut sich hier im Moment einiges. Nach meinen Informationen (auf welche ich hier aus Gründen der Vetraulichkeit nicht näher eingehen kann) ist die Rechtsgrundlage für den verpflichtenden Aushang noch zu schaffen.

Wie dann vorgeagngen wird und welche Betriebe einbezogen werden, wurde bereits besprochen.

Als Bemessungsgrundlage der Punktevergabe für das Festlegen des Hygienestatus wird die Risikobeurteilung der Betriebe nach Maßgabe der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmenüberwachung (AVV RÜb) herangezogen.

Wie ihr seht, es bleibt weiter spannend.

Schöne Ostertage

Michael Bäuml
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#12
Vom Smiley zur Ampel: einfache und verbindliche Lebensmittelkennzeichnung gefordert

Rubrik: Themenfelder -> Kommunikation |
food-monitor | 21. März 2011, 15:12 Uhr |

Ampel ist in, Smiley ist out – künftig soll nach Willen einer Arbeitsgruppe der Länder ein rot, gelb und grün abgestuftes System statt des lächelnden Gesicht-Symbols den Umgang mit Lebensmitteln in der Gastronomie und andere verarbeitender Betriebe anzeigen – und zwar für alle Bundesländer verbindlich. Darauf hat sich eine Arbeitsrunde der jeweiligen Länderegierungen geeinigt. „Ganz gleich, ob ein lächelndes oder ein betrübt dreinschauendes Gesicht oder ein farbig abgestuftes Kontrollbarometer anzeigt, wie mit Vorgaben bei Lebensmitteln umgegangen wird – Hauptsache, das Kennzeichnungssystem erfüllt seine Funktion, ist informativ, transparent, leicht verständlich und für alle verbindlich“, begrüßt Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, dass die Diskussion um die Einführung einer aussagekräftigen Lebensmittelkennzeichnung wieder Fahrt aufnimmt.
Aus Sicht Müllers entscheidet die Berücksichtigung der folgenden fünf Kriterien maßgeblich den Erfolg der Kennzeichnung:
Die künftige Kennzeichnung muss leicht erkennbar sein, aber dennoch über ein eindeutig abgestuftes Anforderungsprofil – von “erfüllt” über “teilweise erfüllt” bis “unzureichend erfüllt” – verfügen.
Test, Vergabe und Zeitpunkt von Nachkontrollen liegen allein in der Hand der amtlichen Lebensmittelkontrollbehörden. Verstöße sind mit empfindlichen Strafen zu ahnden.
Die geplante Einführung muss für alle Betriebe gelten: Der Einzug einer Ampel in die Gastronomie kann indes nur ein erster Schritt sein: Nach Restaurants, Imbissbuden und Kantinen müssen nach und nach auch Bäckereien, Metzgereien, Supermärkte und auf Wochenmärkte mit dem dreifarbigen Kennzeichnungssystem ausgestattet werden.
Die Kennzeichnung muss direkt ins Auge springen: Das rot-gelb-grüne Signal gehört an die Eingangstür und mit zur Speisekarte.
Transparenz ist oberstes Gebot: Flankiert werden sollte die Kenn­zeichnung vor Ort mit einer parallel freigeschalteten Übersicht im Internet, sodass sich Verbraucher etwa vor der Wahl eines Restaurants oder eines Lebensmittelhändlers ein Bild über den Umgang eines Betriebs mit Lebensmitteln machen können.
Die Verbraucherzentrale NRW und acht weitere Frauen- und Verbraucher­verbände in Nordrhein-Westfalen – im einzelnen der Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Niederrhein, der Deutsche Evangelische Frauenbund – Landesverband Westfalen, der DHB Netzwerk Haushalt – Landesverband Rheinland und Landesverband Westfalen, der Familienbund der Katholiken Landesverband NRW, die Landesarbeitsgemeinschaft NRW der Katholischen Arbeitnehmerbewegung, der Landesintegrationsrat NRW und der Westfälisch Lippische Landfrauenverband – hatten sich Anfang März für ein bewertendes und bindendes Kennzeichnungssystem für Lebensmittelbetriebe ausge­sprochen. In einer Forsa-Umfrage der Verbraucherzentrale NRW hatten 70 Prozent von 1000 Befragten für eine Kennzeichnungspflicht plädiert.

Weitere Informationen zur Kennzeichnung für Lebensmittelbetriebe finden
Verbraucherinnen und Verbraucher unter <!-- w --><a class="postlink" href="http://www.vz-nrw.de/smiley">www.vz-nrw.de/smiley</a><!-- w -->.

Diese Veröffentlichung wurde dem FKLMH e.V. freundlicherweise genehmigt durch:

Pressekontakt:
Verbraucherzentrale NRW
Pressestelle
Mintropstraße 27
40215 Düsseldorf
Tel.: 0211/3809-101
Fax: 0211/3809-216
Internet: <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.vz-nrw.de">http://www.vz-nrw.de</a><!-- m -->
Quelle: VZ NRW
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#13
Ich frage mich immer wieder, woher diese Informationen so durchsacken..., doch bleibt man bei den Fakten kommt man wohl zu diesem Ergebnis.

Aus dem
Ergebnisprotokoll der 6. Verbraucherschutzministerkonferenz vom 17. September 2010 in Potsdam geht hervor, dass die für den Verbraucherschutz zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren des Bundes und der Länder festgestellt haben, dass Transparenz in der Lebensmittelüberwachung ein wichtiger Beitrag zur Information der Verbraucherinnen und Verbraucher ist.

Die für den Verbraucherschutz zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren des Bundes und der Länder halten es daher für sinnvoll, ein bundesweit verbindliches Modell zur Transparentmachung von Ergebnissen der amtlichen Lebensmittelkontrollen mit einheitlichen Bewertungsmaßstäben einzuführen und eine geeignete rechtliche Grundlage für eine betriebsbezogene Veröffentlichung in allgemein verständlicher Form zu schaffen. Dabei sollten die betroffene Wirtschaft und die Verbraucherverbände einbezogen und die Aspekte Kostenneutralität und geringer Aufwand für die Überwachungsbehörden berücksichtigt werden.

Darüber hinaus wurde die Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) gebeten, möglichst bis Ende des Jahres 2010 die bereits begonnenen Arbeiten zur inhaltlichen Ausgestaltung und zum Kreis der einzubeziehenden Unternehmen für ein bundeseinheitliches Konzept, welches auf den Ergebnissen der planmäßigen amtlichen Kontrollen beruht, abzuschließen und in einem ersten Durchführungsentwurf zusammenzufassen.

Dieser Entwurf der LAV liegt nun in einzelnen Verbänden und Vereinen, die sich mit dieser Thematik aus welchen Gründen auch immer beschäftigen, vor und sorgt für Diskussionen. Es ist verständlich und nachvollziehbar, dass das Interesse an weiteren Informationen diesbezüglich ungebrochen groß ist, zumal es (geht man vom Entwurf aus) in der 1. Stufe der Umsetzung für Restaurants, in der 2. Stufe für Bäcker und Metzger, in der 3. Stufe für Gemeinschaftsverpflegung und Catering, in der 4. Stufe für den Einzelhandel, in der 5. Stufe für andere Betriebe mit direkter Abgabe und in der 6. Stufe für weitere Betriebe ohne direkte Abgabe an den Verbraucher (Hersteller, Großhändler, Lager, Transporteure) und in der 7. Stufe für Wochenmärkte, beabsichtigt ist, dieses System zu etablieren.

Dennoch möchte ich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich (derzeit noch) um einen Entwurf, um einen Vorschlag handelt. Die Herbeiführung eines politischen Beschlusses der Verbraucherschutzminister ist meines Erachtens frühestens auf der am 18./19. Mai stattfindenden Verbraucherschutzministerkonferenz möglich. Dort wird man dann sicherlich auch darüber entscheiden ob nun Smiley, Kontroll- oder Hygienebarometer, ob Ampel oder ob es ein ganz anderes Symbol geben wird. Doch auch der Beschluss der Verbraucherschutzminister ist dann noch kein rechtverbindliches Gesetz, aber ein weiteres notwendiges „Puzzel-Teil“ für die letztendliche Gesetzgebung. Es bleibt also noch ausreichend Zeit, sich entsprechend vorzubereiten, aber man sollte diese Zeit nutzen, sich zu informieren. Deshalb ist es auch gut, dass man an dieser Stelle darüber diskutiert.
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#14
Was für einen Nutzen bringt es dem Verbraucher denn eigentlich, wenn Betriebe mit dieser Art Aushang beklebt wird. Das Bewertungssystem, nachdem eigentlich bereits alle Betriebe eingestuft sein sollten, ist aus Sicht vieler Lebensmittelüberwachungsbehörden reine Theorie, genauso das Werk, woraus diese Forderungen einhergehen.

In der Praxis fehlt es an Personal, wie bereits oben beschrieben wurde. Per Verwaltungsvorschrift, haben die zuständigen Behörden dafür Sorge zu tragen, dass fachlich ausgebildete Personen in den jeweiligen Fachbereichen in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen, um die amtliche Kontrolle durchführen zu können. Das es in der Praxis anders aussieht wissen wir alle.

Deshalb sind die Überwachungsbehörden über die Entwicklung hinsichtlich dieses Systems mehr als sauer. Kein Personal, keine entsprechende Ausstattung (Laptop, portabler Drucker etc.). Auch wird das Anhörungsrecht nach einer solchen Kontrolle bisher nicht kommuniziert. Im Klartext wird das bedeuten, dass es nach wie vor Einsprüche geben wird, die den Aushang verzögern. Es wird ein Vielfaches an Bürokratie geben. Hilft das dem Verbraucher wirklich?

Viele offene Fragen gilt es zu klären. Wäre schön, wenn das Forum hier dazu beiträgt. Ich bin gespannt und werde die Diskussion verfolgen.
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#15
Es bringt schon etwas, denke ich. Mir würde es ausreichen, wenn der Gast die möglichkeit hätte, die amtlichen Begehungsblätter einzusehen.

Somit hätte er den Vorteil zu sehen:
- Wie oft wird/wurde der Betrieb kontrolliert
- Welche Mängel wurden festgestellt

Vorteil für die Behörde:
- kein zusätzlicher Aufwand (bis auf das leserliche Schreiben der Bögen und nicht das, wie bisher durchaus manchmal der Fall, Gekritzel auf dem Schmierblatt
- kein Neuerfinden der Hygienestandards und Bewertungen/Beurteilungen

Reicht völlig aus, denke ich.

Witzig finde ich aber oben den Artikel (zwei Postings drüber). Hier äußert sich die Creme de la Creme der Lebensmittelwirtschaft, Mikrobiologie und Lebensmittelchemie und -sicherheit:

Zitat:Die Verbraucherzentrale NRW und acht weitere Frauen- und Verbraucher­verbände in Nordrhein-Westfalen – im einzelnen der Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Niederrhein, der Deutsche Evangelische Frauenbund – Landesverband Westfalen, der DHB Netzwerk Haushalt – Landesverband Rheinland und Landesverband Westfalen, der Familienbund der Katholiken Landesverband NRW, die Landesarbeitsgemeinschaft NRW der Katholischen Arbeitnehmerbewegung, der Landesintegrationsrat NRW und der Westfälisch Lippische Landfrauenverband – hatten sich Anfang März für ein bewertendes und bindendes Kennzeichnungssystem für Lebensmittelbetriebe ausge­sprochen.

Bei dem Erwähnen der Minister&Ministerinnen, Landräte und Landrätinnen und der o.g. und fett markierten Frauenverbände wird es nur die Frage der Zeit, bis die erste Gleichstellungsbeauftragte von Diskriminierung spricht, da die Rede von DEM Smiley ist.
DER Smiley ist bestimmt männlich und das Symbol von Unterdrückung und gegen die Gleichstellung im Speisekartenausstellungsverband.
Deshalb wechselte man nun zur Ampel (weiblich), womit der Smiley (ein typischer Mann) nun weg vom Fester ist.

Aaaah... wer Ironie oder Sarkasmus findet, darf sie und ihn behalten. Manchmal weiß ich nämlich nicht, ob die Artikel in der Presse nämlich nicht nur aus solchen bestehen oder tatsächlich ernstgemeint sind <!-- sSmile --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="Smile" title="Smile" /><!-- sSmile -->
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