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IFS Version 5: 4.5.4 Migrationstests bei Sekundärverpackung?
#1
beim letzten Audit kam u.a. der Punkt 4.5.4 zur sprache (weitere infos und IFS-Doktrin siehe bei DETAILS)

ich bin gerade dabei, die migrationstests von den verpackungslieferanten anzufordern (die werden sich ja freuen *g*). für mich stellt sich die frage, inwieweit man dies bei sekundärverpackung (palettenfolie, wickelfolie,...) machen muss, wo es also keinen direkten Kontakt mit dem Produkt gibt?

Hat hier jemand schon erfahrung mit den lieferanten gemacht, wie diese reagieren? (außer dass sie eine ausrede haben, es gibt keinen direkten kontakt mit dem Proukt)
hat jemand migrationstests oder zumindest eine unbedenklichkeitsbescheinigung bekommen? (wobei bei letzterem dies eigentlich auch durch tests zu belegen wäre).

gem. ifs-anforderung wären auch für sekundärverpackungen entsprechende tests zu machen, da es wohl unter verpackungshilfsmittel fällt.

Danke!

Gruß,
stefan

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DETAILS:
IFS Anforderung 4.5.4: “Alle eingesetzten Verpackungen und Verpackungshilfsmittel sind für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet und auf mögliche Kontaminationen und Gefahren (Wechselwirkungen) zum Produkt und zum Verbraucher überprüft. Entsprechende aktuelle Testberichte liegen vor.”

Klarstellung:

Entsprechend der Gefahrenanalyse liegen Testberichte für alle Verpackungsmaterialien vor, die einen negativen Einfluss auf das Lebensmittel haben könnten. Der Verpackungslieferant/-
produzent muss Informationen für den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Verpackungsmaterials bereitstellen. Dieses beinhaltet die Bereitstellung von Ergebnissen aus Migrationstests. Die Testberichte sollten sich dabei auf die Simulantien in Zusammenhang mit
der EU Verordnung 1935/2004, Richtlinie 2002/72/EG und Richtlinie 85/572 EG basieren oder auf die vor Ort verwendeten Lebensmittel, die verpackt werden.
#2
Hallo Stefan,

meine Erfahrung ist, dass die Lieferanten darauf vorbereitet sind. Müssen Sie ja auch.

Bei meinem letzten AG war es so, dass Packungen in Trays gestellt und diese dann auf Palette gewickelt wurden.
Von den Lieferanten der Folien, Trays und Leim lagen Konformitätsbescheinigungen vor.
Gefragt hat der Auditor nur nach den produktberührenden Verpackungsmaterialien und so interpretiere ich auch den Text aus der Doktrin.

Allerdings setzt es voraus, dass die produktberührende Verpackung tatsächlich negative Einflüsse auf das Produkt verhindert! Nicht gegeben sehe ich so etwas z.B. bei Butter die nur in Papier eingepackt ist - da würde ich schon sicherstellen dass die Pappe des Kartons keine Gifte abgibt!!! "Schwachsinnig" fände ich dies widerum bei Konserven die in Kartons stehen. So wie es eben in der Doktrin steht. Ich sehe das Stichwort bei "negativen Einfluss auf das Lebensmittel haben KÖNNTEN". Kannst Du es ausschliessen? Na dann... Wenn nicht: Auf geht's!

Und so (na gut, vielleicht nicht ganz so krass) kann man auch beim Auditor argumentieren. Aber wie gesagt, sie vorliegen zu haben oder wenigstens danach zu fragen kann nicht schaden, spätestens in der Lieferantenbewertung kann man dann verwenden "hat geantwortet/hat nicht geantwortet/..."


Gruß
Saftschubse
#3
Hi,
also am besten belegst Du mit einer Gefahrenanalyse, welche Sekundärverpackungen einen negativen Einfluss auf Dein Produkt haben könnten und welche nicht.
Dann bist Du auf der sicheren Seite und jeder kann Deine Entscheidungen nachvollziehen.

Ich muss nämlich gestehen, dass sich einige unserer Lieferanten mit dieser ganzen Geschichte (vor allem Migrationstests) sehr schwer tun und nur nach langem Bohren Informationen rausrücken...
Also, man muss viel Geduld mitbringen...

Viel Erfolg,

Steffi
#4
Danke @Steffi, die Gefahrenbewertung/Risikoanalyse/oderwiemanesauchimmernennenwill hatte ich vergessen <!-- Icon_redface --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_redface.gif" alt=":oops:" title="Embarassed" /><!-- Icon_redface -->

Und was die Lieferanten angeht: einige so, andere so. Die von mir oben angesprochenen waren richtig große... weltweit agierend...
Das das bei anderen wieder anders aussieht kann ichmir gut vorstellen.

Gruß
Saftschubse
#5
@Steffi:
eine gefahrenanalyse ist sicherlich ein ansatz. allerdings stellt sich für mich die frage, wie ich meine bewertung untermauern kann.
bei uns wird das lebensmittel in papier verpackt. wegen der durchlässigkeit ist eine migration nicht auszuschließen. und dann lande ich wieder beim migrationstest. =)
wenn wir unser "zeugs" in dosen abfüllen würden, wäre die sekundärverpackung sicherlich nicht gefahrenrelevant.

bisher habe ich die erfahren gemacht, dass selbst lieferanten von primärverpackung mit den migrationstest überfordert sind.

bei meiner recherche bin ich auf einen interessanten link gestoßen. dort erfährt man grundlegende dinge zum thema migration samt rechtlicher hintergründe:

<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.hubergroup.info/lang/deu/tipdf/19103D.PDF">http://www.hubergroup.info/lang/deu/tipdf/19103D.PDF</a><!-- m -->
#6
Klar, wenn Du eine Migration durch das Papier nicht ausschließen kannst, dann kannst Du das in Deiner Gefahrenanalyse so belegen. Das würde ich dem Lieferanten für Eure Sekundärverpackung so mitteilen und auf entsprechende Unterlagen bestehen!

Ich bin mir auch nicht sicher, inwiefern man dann als Hersteller wieder verpflichtet sein kann, selbst Migrationstests durchführen zu lassen.

Wir haben oft von den Lieferanten gehört, dass die Verpackung zwar unbedenklich, das jedoch für jedes Lebensmittel immer speziell überprüft werden muss (vom Hersteller selbst!)
Na, feine Ausrede!! Aber verständlich...
Wir beziehen uns hier jedoch hauptsächlich auf die jahrelange Erfahrung mit den Produkten und den Verpackungen...

Naja, ein echt blödes und aufwendiges Thema wie ich finde, aber da müssen wir irgendwie durch. Und zum Glück gibt es ja auch verständnisvolle Lieferanten! <!-- sSmile --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="Smile" title="Smile" /><!-- sSmile -->

Grüße
Steffi
#7
Ich würde die Sekundärverpackung i. d. R. nicht als Verpackungshilfmittel sehen, außer in den o. g. Fällen, bei denen das Produkt z. B. in Papier verpackt ist.
Verpackungshilfmittel können z. B. sein:
- die Fließ- und Saugeinlagen bei Fleisch in MAP-Verpackungen
- das Backpapier, auf dem frischer Pizza-, Strudel- oder Nudelteig aufgewickelt ist
- Trennpapier oder -folie bei Käsescheiben
usw.


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