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Eheringe in der Produktion
#1
Hallo zusammen,

der iFS fordert ja "Schmuck und Uhren sind verboten".
Bisher waren Eheringe bei uns jedoch als Ausnahme erlaubt.
Sowas könnte man den Mitarbeitern doch nicht vorschreiben, das ist doch ein Symbol für den Bund fürs Leben... <!-- Icon_rolleyes --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_rolleyes.gif" alt=":roll:" title="Rolling Eyes" /><!-- Icon_rolleyes -->
Angeblich soll es ein Gerichtsurteil geben, das besagt, dass Eheringe gar nicht verboten werden dürfen. Weiß da jemand was drüber?Unser Betriebsrat hat nichts vorliegen...

Allein aus Arbeitssicherheitssicht sehe ich keinen Unterschied zu anderen Ringen!

Wie bekomme ich das durch beim Chef?!?!

Problem: einige bekommen den ring wohl schon nicht mehr ab...

Danke für Eure Meinung!

Viele Grüße
Steffi
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#2
Hi,

Ein Ehering ist - hygienisch gesehen - ein Ring wie jeder andere auch. Es ist den Bakterien, Hautteilchen, Dreck- und Scmutzpartikeln egal, ob es sich um einen Ehe- oder einen X-beliebigen anderen Ring handelt.

Von daher würde ich keine Ausnahme für Eheringe machen.


> Allein aus Arbeitssicherheitssicht sehe ich keinen Unterschied zu anderen Ringen!
So ist es!


Gruß
Gunnar <!-- Icon_cool --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- Icon_cool -->
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#3
Hallo,

ich möchte an der Stelle berichtigen. Der IFS-Standard regelt im Punkt 3.2.1.3: "Sichtbarer Schmuck (inkl. Piercing) und Uhren dürfen nicht getragen werden. Abweichende Reglungen sind in einer prozess- und produktorientierten Risikoanalyse nachvollziehbar zu bewerten."

Die einfachste Erfüllung dieser Forderung ist klar: Verbot von Eheringen
Ich denke, es gibt aber auch Spielraum für Alternativen. Zum Beispiel der Einsatz von Handschuhen an der ringtragenden Hand.
<!-- sSmile --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="Smile" title="Smile" /><!-- sSmile --> Streng genommen, ist der Schmuck dann auch nicht mehr sichtbar <!-- sSmile --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="Smile" title="Smile" /><!-- sSmile -->

Übrigens: Der vergleichbare englische Standard BRC beschreibt in diesem Punkt (7.3.3): "... mit Ausnahme glatter Eheringe, Ehearmbänder und kleiner runder Ohrringe. ..."
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#4
Ich möchte das Thema nochmal hochschubsen: IFS-Audit, man kann für die 2 Leutchens, die eine "Sondergenehmigung" für das Tragen ihres Eherings haben (geht wirklich nicht mehr ab), keine schriftliche Risikobetrachtung vorweisen.

Einer schreit "dann verbieten wir es auch denen!!! Dann müssen die eben zum Juwelier, sich den Ring aufschneiden lassen und weiter machen lassen wenn sie ihn weiter tragen wollen!!!" <!-- Icon_rolleyes --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_rolleyes.gif" alt=":roll:" title="Rolling Eyes" /><!-- Icon_rolleyes -->


<!-- sIcon_question: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_question.gif" alt="Icon_question:" title="Question" /><!-- sIcon_question: --> Wie sieht denn nun die rechtliche Lage aus?? So vonwegen ethischer Aspekt und so?? Abgesehen von den Kosten, die der Juwelier einfordert... <!-- sIcon_question: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_question.gif" alt="Icon_question:" title="Question" /><!-- sIcon_question: -->


LG
Saftschubse

Ich wäre ja für eine Risikobewertung.....
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#5
"Wie sieht denn nun die rechtliche Lage aus?" - Uff, wenn ich eines mit meiner jetzigen beruflichen Erfahrung weiß, dann: "Arbeitsrecht ist immer komplizierter als mensch denkt."

Ich denke, wenn die Sache aus dem Licht des Arbeitsrechtes beleuchtet wird, ist zum einen der Zeitpunkt des abgeschlossenen Arbeitsvertags zu betrachten. War dem Mitarbeiter das Verbot eines Eherings bei Einstellung bereits bekannt, hat er wissentlich gegen dieses Verbot gehandelt. Ergo kann der Arbeitgeber das Entfernen des Ringes verlangen. War dies nicht der Fall, also das Verbot kam erst nach dem Beginn des Arbeitsvertages, spielt es sicherlich eine Rolle, ob der Betriebsrat dieser Reglung zugestimmt hat. Oder, wie seht Ihr das?

--------------------------------------------------------------------------------
Dialektische Frage: Ist der Arbeiter in einer Produktionsfirma der "Arbeitnehmer" oder der "Arbeitgeber" ?
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#6
Hallo zusammen,

ich bin kein IFS´ler deshald darf ich meine Halbweisheiten nur ganz leise verkünden.
Ich habe gehört, dass in der neusten IFS Fassung stehen soll (habe es aber nicht überprüft) das der Ehering erlaubt sein soll. Ich persönlich kann mir das weder vorstellen noch glauben.

Bitte macht mich schlau

Gruß
Michael
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#7
Hallo Michael,

entschuldige bitte meine späte Antwort...

Der IFS5 sagt in 3.2.1.3: Sichtbarer Schmuck (inkl. Piercing) und Uhren dürfen nicht getragen werden. Abweichende Regelungen sind in einer prozess- und produktorientierten Risikoanalyse nachvollziehbar bewertet worden.

D.h. dass ich eben hier eine Risikobewertung machen kann wenn ich das Tragen von z.B. Eheringen nicht verbieten will oder kann.

Wir haben jetzt eine Bewertung vorgenommen (und eine seprarte Einweisung der MA in "Handhygiene mit Ring") und die zwei Mitarbeiter dürfen weiterhin ihre Eheringe tragen. Alle anderen nicht.

LG
Saftschubse
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