28.08.2008, 07:25
Hallo,
tut mir leid, hab schon wieder eine Frage, bin aber zur Zeit eben voll in de Vorbereitungen für den IFS...
In der Forderung 5.5.2 heißt es:
Für zugekaufte, bereits verpackte Produkte liegt der Nachweis über die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen zur Füllmenge vor.
Wie mach ich das mit wenig Aufwand?
Lass ich mir regelmäßig "Aufzeichnungen" schicken oder reicht es, wenn ich die mir nur schicken lasse, wenn ich bei der WE-Kontrolle Abweichungen fetstelle?
Zu jeder Lieferung finde ich ziemlich übertrieben.
Wie macht Ihr das denn so?
Danke und viele Grüße,
Steffi
tut mir leid, hab schon wieder eine Frage, bin aber zur Zeit eben voll in de Vorbereitungen für den IFS...
In der Forderung 5.5.2 heißt es:
Für zugekaufte, bereits verpackte Produkte liegt der Nachweis über die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen zur Füllmenge vor.
Wie mach ich das mit wenig Aufwand?
Lass ich mir regelmäßig "Aufzeichnungen" schicken oder reicht es, wenn ich die mir nur schicken lasse, wenn ich bei der WE-Kontrolle Abweichungen fetstelle?
Zu jeder Lieferung finde ich ziemlich übertrieben.
Wie macht Ihr das denn so?
Danke und viele Grüße,
Steffi