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Temperatur von Speiseabfällen
#1
Hallo zusammen,

ich habe in einem anderen Forum die folgende Frage gefunden, welche ich nicht ganz uninteressant finde. Vielleicht kann hier jemand weiterhelfen?

Hallo zusammen,

kann mir jemand von Ihnen sagen welche Gesetztesgrundlage
es zur Temperatur zur Kühlung von Speiseabfällen gibt?
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#2
Es kann sein, dass jetzt ein Aufschrei durch das Hygieneland geht.
Aber meines Wissens nach gibt es KEINE rechtliche Grundlage für das Kühlen von Speiseabfällen.
Es geht sogar noch weiter. Speiseabfälle aus Restaurants und Kantinen dürfen ja nicht mehr an Tiere verfüttert werden und da es sich hierbei auch nicht um Material handelt, das seuchengefährdet ist, brauchen diese Speiseabfälle auch NICHT in einer Biogasanlage zugeführt werden.
Die Entsorgung von Speiseabfällen wird über den Abfallwirtschaftsdienst er einzelnen Kommunen geregelt. Theoretisch ist es so möglich, dass die Speisenabfälle mit dem normalen Hausmüll oder in der Biotonnen abgefahren werden.
In einer Zeit in der alles so toll geregelt ist, ein gewaltiger Schritt – in die falsche Richtung

Gruß
Michael
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#3
ich gebe das mal wortgetreu so weiter <!-- Icon_lol --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- Icon_lol -->
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#4
Hallo Sumpfhuhn,

um was für Speiseabfälle geht es denn?? Tatsächlich Speiseabfälle aus der GV/Restaurants/etc. oder "nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte"???

Was die "nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukte" angeht, ist in der Verordnung (EG) 1774/2002 in bestimmten Fällen eine Kühlung vorgeschrieben.

Im Fall von Speiseabfällen aus Restaurants etc., die an einen örtlichen Abfallverwerter abgegeben werden, ist mir auch keine Kühlvorschrift bekannt.
Oder kommt die Anfrage aus der Schweiz??? Dort scheint es eine Vorschrift zur Kühlung von Speiseabfällen zu geben?!


Gruß
Saftschubse
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#5
keine Ahnung um was es geht. Ich habe ihn gerade mal angefragt und Eure Worte kopiert <!-- Icon_lol --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- Icon_lol -->
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#6
das ist seine Antwort:

Hallo Melanie und vielen Dank

Ich habe inzwischen folgenden Text gefunden und zwar in den Bg Regeln der Berufsgenossenschaft
Arbeiten in Großküchenbetrieben (stand dez 2001) darin heißt es:

Sammelbehältern für Lebensmittelabfälle, die bis zur Entsorgunbg zwischengelagert werden müssen, sind im Freien oder geeigneten Räumen aufzustellen, sodass von Ihnen keine Gesundheitsgefährdungen ausgehen können!

Einer schnellen Zusetzung von Lebensmittelabfällen wird engegengewirkt wenn die Sammelbehälter in geeigneten Räumen oder Boxen mit einer Temperatur von max 10 ° C aufgestellt sind

Das ist aber keine HACCP Richtline.... vielleicht kennt da ja jemand eine stelle
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#7
In diesem Zusammenhang nur am Rande ein kleiner, aktueller Hinweis.

Die Speiseabfallverordnung ist aufgehoben.

Gruß
Drui
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#8
ups vielen Dank für die Info <!-- Icon_lol --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- Icon_lol -->
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