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Aus für HACCP in kleineren und mittleren Unternehmen
#1
Die Zeitschrift DpS (Der praktische Schädlingsbekämpfer), Ausg. Mai 2007, titelt unter der Rubrik "Betriebswirtschaft / Service" in einem aktuellen Bericht über Lebensmittelhygiene wie oben. Die Veröffentlichung stammt von Rainer Nuss, LMÜ Heidelberg.

Dass die HACCP in der Diskussion ist, war spätestens klar, seit Druidelix um die Erfahrungen zur Umsetzung gebeten hatte. Vor drei Wochen erfuhr ich, dass die Bäckerzunft Anerkennung für ihre These sucht, in Bäckereien gäbe es keine CCP´s.
Nun folgt auf EU-Ebene der Vorschlag, das HACCP-Konzept für kleine und mittlere Unternehmen möge zukünftig wegfallen, weil der Auswand unbillig hoch sei. Hier meint man Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern und einer Bilanzsumme bis zu 2 Mio €, die Lebensmittel direkt an Endverbraucher verkaufen. Nicht gemeint sind Supermärkte und Betriebe, die einer Handelskette angehören.

Nunmehr gibt es einen ersten Vorschlag zur Änderung der entsprechenden Verordnungen.
Mehr:
Guidance Document in Englisch

Grundsätzlich möglich ist der Ersatz der HACCP gegen GMP bei Betrieben ohne bzw. eher geringem Risiko bereits nach Meinung von einigen Veterinären.

Man darf gespannt sein, wie schnell die Diskussion weitergeht. Der Autor des o. g. Artikels rechnet fest mit der veränderten VO.
Gruß
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#2
Ich glaube nicht, dass der Gesetzgeber hier zurück rudert - Warum auch. Es ist verständlich, dass jede Berufsgruppe versucht, für sich den einfachsten Weg zu finden. Wie du aus eigener Erfahrung weißt, ist die Aussage, dass es sich bei der Einführung und Umsetzung von HACCP in Kleinbetrieben um eine „Außergewöhnliche Belastung“ handelt, absoluter Nonsens.
HACCP ist EU-weit als Instrument für sichere Lebensmittel anerkannt. Dem Verbraucher ist dabei egal, welchen Umsatz der Gewerbetreibende oder wie viel Mitarbeiter er hat.

Ich würde sagen, warten wir die Sache entspannt ab.

Gruß
Michael
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#3
Grüß euch!


In Österreich ist jetzt neu herausgekommen ,das Betriebe die über 200
Tagesportionen haben /im Jahresdurchschnitt, müssen nach den 7 Stufen von HACCP vorgehen. Leider konnte mir bis jetzt keiner sagen als was eine Tagesportion berechnet wird. eine Portion Butter- Pommes usw???
mfg
HP
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#4
Liebe Fachkreisler, jetzt muss ich ein wenig ausholen, aber vielleicht erinnert Ihr Euch an diesen Beitrag vom Januar

Dieser Artikel stammt aus dem Hamburger Abendblatt und ist von mir nur Auszugsweise wiedergegeben. Die vollständige ungekürzte Fassung könnt ihr lesen, wenn ihr unten auf Diesen Artikel online lesen klickt.

Verschlankung EU und Bundesregierung wollen Belastungen um Millionen
senken

Weniger Bürokratie für Unternehmen
BRÜSSEL/BERLIN -

Die EU und die Bundesregierung haben parallel Programme zum Abbau
bürokratischer Vorschriften für die Wirtschaft angekündigt. Dabei
können Europas Unternehmen auf Einsparungen von jährlich 1,2
Milliarden Euro hoffen. Der deutsche Mittelstand soll nach dem Willen
Berlins um mindestens 58,8 Millionen Euro entlastet werden.
.
.
.
Für kleine Betriebe wie
Bäckereien um die Ecke sollen Vorschriften bei der
Lebensmittelhygiene wegfallen, ohne dass die Verbraucher den Verlust
von Qualität fürchten müssen. "Die Unternehmen sollen ihre Zeit in
Produktion und Innovation investieren, anstatt Formulare ausfüllen
oder allzu bürokratischen Berichtspflichten nachkommen zu müssen",
sagte Verheugen.


Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) begrüßte den
Vorstoß: "Echte Fortschritte beim Bürokratieabbau werden spürbare
Wachstumsimpulse freisetzen, die Europa dringend braucht."
dpa

erschienen am 25. Januar 2007

Diesen Artikel online lesen

Quelle: © Hamburger Abendblatt


Nun zur eigentlichen Thematik

Es gibt in der Tat ein Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates zur Änderung u.a. der Verordnung 852/2004 über Lebensmittelhygiene.

Die Europäische Kommission hat im Rahmen eines EU – Vorhabens „Bürokratieabbau, Verringerung von Verwaltungslasten für kleine und mittlere Unternehmen“ als Teil einer allgemeinen Kampagne zur Minderung der Verwaltungslasten für Unternehmen u.a. den Vorschlag unterbreitet, kleine und mittlere Unternehmen von der Verpflichtung, ständige Verfahren einzuführen, die auf HACCP Grundsätzen beruhen, zu entbinden. Diese Entbindung soll für Unternehmen, die Lebensmittel überwiegend direkt an Endverbraucher verkaufen, weniger als 10 Beschäftigte haben, und ihr Jahresumsatz oder ihre Bilanzsumme nicht größer als 2 Millionen Euro beträgt, gelten.

Eine breite Mehrheit der Mitgliedsstaaten der „Veterinärexperten – Öffentliche Gesundheit“ hat in einer ersten Aussprache den Vorschlag der Kommission in der vorgelegten Fassung nicht unterstützt. Es wurde vielmehr von der Mehrheit der Mitgliedstaaten festgestellt, dass – sofern überhaupt Regelungsbedarf bestehen sollte – etwaige Ausnahmeregelungen von den HACCP – Anforderungen ausschließlich für solche Kleinunternehmen in Frage kommen können, deren Tätigkeit mit keinem oder einem vertretbaren Risiko für die Lebensmittelsicherheit verbunden ist.

Von Seiten des Bundesministerium für Ernährung Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) wird diese Auffassung der Mehrheit der Mitgliedstaaten geteilt.
Mit Blick auf Belange des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit sollte im rahmen des EU Vorhabens „Bürokratieabbau“ daher als Ziel eine risikobezogene Gestaltung der vorgeschlagenen Ausnahmeregelung für Kleinstunternehmen angestrebt werden.

Der Fachkreis Lebensmittelhygiene e.V. teilt die Meinung des BMELV.

Viele Grüße
Drui

@mglass

Zitat:Nunmehr gibt es einen ersten Vorschlag zur Änderung der entsprechenden Verordnungen.
Hierbei handelt es sich um ein Entwurf eines Leitfaden aus dem Jahre 2005 mit dem Namen
Entwurf Leitfaden für die Umsetzung von HACCP-gestützten Verfahren und zur Erleichterung der Umsetzung der HACCP-Grundsätze in bestimmten Lebensmittelunternehmen

Der von Dir gewählte Titel für das Posting unterscheidet sich von dem Artikel in der Zeitschrift "Der praktische Schädlingsbekämpfer" nur in einem Zeichen, welches jedoch nicht unwichtig ist.

"Aus für HACCP für kleine und mittlere Unternehmen?"

An dieser Stelle sei Dir gedankt, dass Du das Thema hier zur Diskussion stellst, auch darüber sollte man kontrovers diskutieren und ich bin froh, dass wir dies hier tun können.

Vielen herzlichen Dank an Dich "mglass"

Zum Schluß meines Postings noch der Hinweis, dass ich den Verlag der Zeitschrift "Der praktische Schädlingsbekämpfer" darum gebeten habe, mir das Einverständnis zu erteilen, den Artikel für Euch hier als PDF Verlinkung zur Verfügung zu stellen.

Viele Grüße
Drui
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#5
Und wer sich mit meiner Kurzfassung nicht zufrieden gibt der kann auch hier nachlesen:

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung Nr. 11 über die Beseitigung von Diskriminierungen auf dem Gebiet der Frachten und Beförderungsbedingungen gemäß Artikel 79 Absatz 3 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelhygiene
{SEK(2007) 301}
{SEK(2007) 302}
{SEK(2007) 303}
{SEK(2007) 304}
(von der Kommission vorgelegt)

Tut mir leid, aber ich hab mir das nicht ausgedacht <!-- sBig Grin --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="Big Grin" title="Very Happy" /><!-- sBig Grin -->

oder hier nachlesen:

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnung Nr. 11 über die Beseitigung von Diskriminierungen auf dem
Gebiet der Frachten und Beförderungsbedingungen gemäß Artikel 79 Absatz 3 des
Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der
Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
29. April 2004 über Lebensmittelhygiene
Zusammenfassung der Folgenabschätzung
(Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Lebensmittelhygiene - HACCP)
{KOM(2007) 90 endgültig}
{SEK(2007) 301}
{SEK(2007) 303}
{SEK(2007) 304}


und das auch nicht <!-- sBig Grin --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="Big Grin" title="Very Happy" /><!-- sBig Grin -->


Jetzt soll noch einer sagen meine Zusammenfassung ist zu lang <!-- s:mrgreen: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_mrgreen.gif" alt=":mrgreen:" title="Mr. Green" /><!-- s:mrgreen: -->

Gruß
Drui, der nicht noch mehr Verwirrung schaffen wollte.
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#6
Danke Druidelix,
das Fragezeichen habe ich schlicht übersehen. Asche auf mein Haupt und Brille auf die Nase. <!-- Icon_redface --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_redface.gif" alt=":oops:" title="Embarassed" /><!-- Icon_redface -->
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#7
Überhaupt kein Problem <!-- sIcon_exclaim --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_exclaim.gif" alt="Icon_exclaim" title="Exclamation" /><!-- sIcon_exclaim -->

Es ist ja auch manchmal so, dass man gerne das liest, was man sich selber wünschen würde <!-- sBig Grin --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="Big Grin" title="Very Happy" /><!-- sBig Grin --> .

War nur ein Spaß <!-- sBig Grin --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="Big Grin" title="Very Happy" /><!-- sBig Grin -->

Bei der Gelegenheit wünsche ich natürlich allen ein schönes Pfingstfest.

Gruß
Drui
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#8
Um es kurz zu machen: Ihr hattet Recht mit eurer Prognose, dass es sich bei der Diskussion um das "Aus für [die] HACCP für kleine und mittlere Unternehmen?" um reine Überlegungen auf EU-Ebene handelte.

Nun ist beschlossen: Alles bleibt für alle so, wie es das LM-Hygiene-Paket der EU von Anfang an vorgesehen hatte: Keine Mindestumsatzzahlen, keine Beschäftigtenuntergrenzen oder Ähnliches, um sich ein HACCP-Konzept ersparen zu können.
So ärgerlich das für den einzelnen Klein(st)betrieb sein mag, ein Gutes hat die Sache: Die ohnehin komplizierte Materie wird nicht noch komplizierter durch Ausnahmeregelungen und ähnliches. Wenden wir uns also wieder den drängenden Alltagsfragen zu.
Gruß
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#9
Nichts ist so beständig wie die Änderung !!!

HACCP oder "Basishygiene" für "Klein- und mittelständige Betriebe"

Die Eu-Kommission hält weiter daran fest, die HACCP-gestützten Systeme (Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004) zu ändern. Die neue Version könnte eine Erleichterung oder gar Befreiung für kleinere und vielleicht auch für mittlere Betriebe bedeuten. Die Bundesregierung vertritt dabei die Auffassung, dass ein risikobasierter Ansatz sinvoller wäre, als die Erteilung von HACCP-Ausnahmen lediglich an formalen Betriebskriterien wie beispielsweise Betriebsgröße, Mitarbeiterzahl, oder gar Jahresumsatz festzumachen. Begründet wird dies damit, dass auch Betriebe mit geringer Mitarbeiterzahl und geringem Jahresumsatz Tätigkeiten ausüben können, die nicht risikolos sind.

Soweit nichts Neues. Nachdem der 1. Vorschlag durch die Mitgliedsstaaten
weitestgehend Ablehnung erfahren hat, gibt es jetzt die Idee evtl. über Branchenspezifische Vorgaben der Verbände eine Gefahrenanalyse zum HACCP sowie eine Risikobewertung vorzunehmen, um dann eine Entscheidung zu treffen, ob HACCP Anwednung findet oder ob evtl. doch die "Basishygiene" ausreicht. Über die konkrete Ausgestaltung dieses Ansatzes wird aber noch weiter zu beraten sein; hierzu gibt es noch unterschiedliche Vorstellungen, auch von Seiten der Mitglieder des Europäischen Parlaments.

Der Fachkreis Lebensmittelhygiene eV. bedankt sich in diesem Zusammenhang für die Beantwortung unserer Anfrage zu dieser Thematik beim Bundesministerium für Ernährung Landwirtschaft und Verbraucherschutz.


Viele Grüße und ein schönes Wochenende

Jörg
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#10
Folgenden Presseartikel möchte ich Euch im Zusammenhang mit der bereits andiskutierten Thematik nicht vorenthalten. Passend zum ursprünglichen Thema "Aus für HACCP in kleineren und mittleren Unternehmen" gibt es nun einen Presseartikel, bezugnehmend auf die Plenarsitzung des Europäischen Parlaments, in der es genau um die "Entbürokratisierung" des Lebensmittelrechts geht.

Auf interessante Diskussionen freut sich Drui:

05.06.2008
Pressebericht zur Abstimmung - Plenarsitzung vom 5. Juni 2008 in Brüssel
Überarbeitung der Lebensmittelhygiene-Verordnung

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag vorgelegt, mit dem sie die Verwaltungslast insbesondere von Kleinstunternehmen im Bereich der Lebensmittelhygiene verringern möchte. Das Europäische Parlament unterstützt das Ziel des Bürokratieabbaus, allerdings möchte es sicherstellen, dass durch die geplanten Ausnahmen entweder keine Gefahren bestehen oder dass ermittelte Gefahren "hinreichend und regelmäßig" kontrolliert werden. Die geltenden Hygienebestimmungen dürften nicht ausgehöhlt werden.

Die geltende Verordnung sieht die Einrichtung, Durchführung und Aufrechterhaltung der Gefahrenanalyse und kritischer Kontrollpunkte (Hazard Analysis and Critical Control Point-Konzept (abgekürzt: HACCP-Konzept) vor, um ein Höchstmaß an Lebensmittelsicherheit zu garantieren.

Die Kommission argumentiert nun in ihrem neuen Vorschlag, die Erfahrung habe gezeigt, dass manche Unternehmen der Lebensmittelbranche die Anforderungen an die Lebensmittelhygiene auch ohne ein HACCP-basiertes System erfüllt werden können. Dazu gehörten insbesondere Unternehmen, die ihre Waren überwiegend direkt an Endverbraucher verkaufen wie Bäckereien, Fleischereien, Lebensmittelgeschäfte, Marktstände und Gaststätten und die Kleinstunternehmen. Diese sollten deshalb von den Bestimmungen bezüglich des HACCP-Konzepts ausgenommen werden.

In dem von Horst SCHNELLHARDT (CDU) ausgearbeiteten Bericht spricht sich auch das Europäische Parlament dafür aus, dass die Behörden der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Verordnung "flexibel" vorgehen, insbesondere bezüglich Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen . Schnellhardt betonte, dass es ihm darum gehe, den Verwaltungsaufwand insbesondere für kleine Unternehmen zu verringern, jedoch nicht darum, die hohen EU-Hygienestandards zu verringern. Es müsse nun dafür gesorgt werden, dass die Flexibilität, die in der Verordnung vorgesehen sei, Realität werde.

So soll es für Lebensmittelunternehmer Ausnahmen von den Verfahren geben, die auf den HACCP-Grundsätzen beruhen. Allerdings gelte dies nur, sofern eine regelmäßig durchgeführte Gefahrenanalyse zeigt, dass entweder keine Gefahren bestehen, die "vermieden, ausgeschaltet oder auf ein akzeptables Maß reduziert" werden müssen, oder dass ermittelte Gefahren durch die Umsetzung der Hygienevorschriften "hinreichend und regelmäßig" kontrolliert werden.
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#11
Das hört sich doch gut an. Eine regelmäßige Überprüfung übernimmt die Behörde. Ich kontrolliere regelmäßig meinen Bereich und schon benötige ich kein HACCP Konzept mehr. Da wurde ja mal was gutes beschlossen.

Jetzt muss ich nur noch wissen, wer unter Kleinbetrieb oder mittleren Betrieb fällt. Kann mir das einer sagen?
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#12
@Kutschenpferd: Ich habe es so verstanden, dass es sich um einen Vorschlag handelt.



Gerade für Kleinstbetriebe (Definition ? ? ?) bedeutet HACCP einen unverhältnismäßigen Aufwand, schon personell. An dieser Stelle soll den Unternehmen entgegengekommen werden, indem eben nicht mehr ein ganzes HACCP-Konzept Pflicht ist. Die Grundsätze von HACCP müssen aber weiter umgesetzt werden, die Forderung nach sicheren Lebensmitteln bleibt bestehen. Auch bleibt die Pflicht der Sicherstellung beim Unternehmer und geht nicht aufs Amt über!
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#13
Moin moin,

ich finde es gut, dass in Bezug auf das HACCP-Konzept eine Entschärfung für Kleinbetriebe angestrebt wird.

Häufig musste ich feststellen, dass diese mit den Vorgaben der Erstellung überfordert waren und anschließend versucht haben selber etwas zu erstellen. Dies diente dann zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderung brachte aber oft nicht angestrebte Produktsicherheit.
Ich möchte den betroffenen Unternehmen nicht die Kompetenz absprechen, denke jedoch das es sehr schwierig ist sich sicher auf dem Parkett zu bewegen.
Zur Erstellung der HACCP-Konzepte wird schnell erlerntes Halbwissen, gepaart mit traditionellen Verarbeitungstechniken herangezogen. Das Ergebnis ist dann ein Konzept mit Verfahrens- und Arbeitsanweisungen welche nur sehr schwer bis gar nicht eingehalten werden können.

Wenn diese Entscheidung durchkommt besteht für die angesprochenen Betriebe die Chance den Verwaltungsapperat zu reduzieren ohne die Lebensmittelsicherheit in Mitleidenschaft zu ziehen.

Mit freundlichen Grüssen,

Fischkopf
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#14
Zunächst einmal möchte ich Saftschubse insofern zustimmen, dass es sich zwar zunächst um ein Vorschlag der EU Kommission handelte, der sich aber nach meinem Kenntnisstand bereits im Verfahren der Mitentscheidung (erste Lesung) befindet und von daher der Vorschlagsstatus schon verlassen wurde. Doch das ist reine Bürokratie, die ich hier nicht weiter ausführen möchte. Also bisher ist noch nichts beschlossen, dass ist schon einmal Fakt.

Die Definition von Klein- und mittelständigen Betrieben macht mir ein wenig Sorgen. Nach dem Vorschlag der Kommission soll hier die Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 zur Grundlage genommen werden und dort lautet die Definition folgendermaßen:


Auszug:
EMPFEHLUNG DER KOMMISSION
vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2003) 1422)
(2003/361/EG)

Die Größenklasse der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) setzt sich aus Unternehmen zusammen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft.

Innerhalb der Kategorie der KMU wird ein kleines Unternehmen als ein Unternehmen definiert, das weniger als 50Personen beschäftigt und dessen Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 10 Mio. EUR nicht übersteigt.

Innerhalb der Kategorie der KMU wird ein Kleinstunternehmen als ein Unternehmen definiert, das weniger als 10 Personen beschäftigt und dessen Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 2 Mio. EUR nicht überschreitet.

Mir ist die Definition auch nicht ganz klar. Wer möchte kann es auch hier nachlesen. Was aber viel interessanter ist als die Definition ist die Tatsache, dass der Vorschlag der Kommission in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments so nicht angenommen wurde. Demnach gibt es eine geänderte Fassung.

Diese werde ich in Kürze hier einstellen.

Schon jetzt zeichnet sich nach meiner persönlichen Meinung ab, dass sich in der Praxis nichts ändern wird. Dazu aber später mehr.

Gruß
Jörg
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#15
Nach der derzeit gültigen Verordnung 852/2004 gilt Artikel 5 Absatz 1

Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte
(1) Die Lebensmittelunternehmer haben ein oder mehrere ständige Verfahren, die auf den HACCP-Grundsätzen beruhen, einzurichten, durchzuführen und aufrechtzuerhalten.

Vorschlag der Kommission:

Unbeschadet der übrigen Bestimmungen
dieser Verordnung gilt Absatz 1 nicht für
Unternehmen, die Kleinstunternehmen im
Sinne der Empfehlung 2003/361/EG der
Kommission vom 6. Mai 2003 sind und
deren überwiegende Tätigkeit der
Direktverkauf von Lebensmitteln an
Endverbraucher ist.


Geänderter Text

Unbeschadet der übrigen Bestimmungen dieser Verordnung können
Lebensmittelunternehmer von der Bestimmung ausgenommen werden, ein
oder mehrere ständige Verfahren, die auf den HACCP- Grundsätzen beruhen, einzurichten, durchzuführen und aufrechtzuerhalten.

Dies gilt nur für Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 (mit besonderem Schwerpunkt auf
Kleinstunternehmen) und deren überwiegende Tätigkeit der Direktverkauf
von Lebensmitteln an Endverbraucher ist, und sofern die zuständige Behörde aufgrund einer regelmäßig durchgeführten Gefahrenanalyse die
Ansicht vertritt, dass entweder keine Gefahren bestehen, die vermieden,
ausgeschaltet oder auf ein akzeptables Maß reduziert werden müssen, oder dass ermittelte Gefahren durch die Umsetzung der allgemeinen und spezifischen Hygienevorschriften gemäß Artikel 4 Absätze 2 bis 6 hinreichend und regelmäßig kontrolliert werden.

Bei dem vor ihr verlangten Nachweis für die Erfüllung der Vorschriften gemäß Artikel 4 Absätze 2 bis 6 trägt die zuständige Behörde der Art und Größe des Lebensmittelunternehmens gebührend Rechnung.

+++
soweit zum Text.

Geht man jetzt davon aus, dass die geänderte Fassung verabschiedet wird, dann ändert sich nicht wirklich viel, denn Artikel 4 Absatz 2 bis 6 beschreibt ja u.a., dass die allgemeinen Hygienevorschriften gem. Anhang II der 852/2004 und weiterer Verordnungen einzuhalten sind.
(Könnt Ihr ja unter Lebensmittelrecht Sachstand Lebensmittelrecht nachlesen). Eine Erleichterung kann durch die Behörde evtl. im Zuge der Vereinfachung der Dokumentation herbeigeführt werden.

So habe ich das zumindest verstanden.

Gruß
Jörg
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