• 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Genusstauglichkeitskennzeichen
#1
Hallo zusammen,

nachdem ich lange nicht mehr dazu kam hier zu stöbern und mich zu informieren, habe ich heute natürlich auch sofort wieder eine Frage.

Nach der EG VO 853/2004 muss bei Pizza ja keine Veterinärkontrollnummer mehr angegeben werden da diese unter die EG VO 852/2004 fällt. Darum haben wir auf unseren deutschen Etiketten keine EG Nummer mehr drauf.

Wie ist das aber nun bei Ausfuhr dieser Lebensmittel in andere EU Länder?
Muss da noch die EG Nummer angegeben werden? Eigentlich doch auch nicht mehr, oder?

Sonnige Grüße
Tifa
  Zitieren
#2
Vorweg: ich kenne mich mit den Nummern nicht aus.

Aber: ich habe mal gelernt, dass EU-Recht Bundesrecht bricht. Wenn das also in D okay ist, müsste das in anderen EU-Staaten auch gelten. Oder???
  Zitieren
#3
Wenn die Pizza wirklich unter die 852 fällt, was ich ein wenig merkwürdig finde, ist es ja EU einheitlich geregelt. Also müßte vom logischen her dort auch keine Nummer mehr drauf.
So würde ich es sehen. Kenne mich mit Export aber auch nicht aus.
Warum fällt denn die Pizza unter 852?
gruß Andrea
  Zitieren
#4
Hab das aus dem Leitfaden (siehe Link) unter 3.4

<!-- m --><a class="postlink" href="http://ec.europa.eu/food/food/biosafety/hygienelegislation/guidance_doc_853-2004_de.pdf">http://ec.europa.eu/food/food/biosafety ... 004_de.pdf</a><!-- m -->


Da steht u.a drin:

Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, gilt die Verordnung nicht fürLebensmittel, die sowohl Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs als auch Verarbeitungserzeugnisse tierischen Ursprungs enthalten

Fleischerzeugnisse zur Herstellung von Pizza müssen gemäß den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 gewonnen werden, doch die Herstellung von Pizza unterliegt den Bestimmungen der VO 852/2004.
  Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste