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fehlende Belehrung § 43 IFSG
#1
Hallo zusammen,
hat jemand Erfahrungen wie hoch das Bußgeld sein kann bei fehlender Erstbelehrung oder Folgebelehrung. <!-- Icon_cool --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- Icon_cool -->
Viele Grüße
Andrea
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#2
Abschnitt Straf- und Bußgeld*-vorschriften
IfSG § 73 Bußgeldvorschriften

schau mal hier:

<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.global-help.de/ifsg-legislative-20040210/1933.shtml">http://www.global-help.de/ifsg-legislat ... 1933.shtml</a><!-- m -->
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#3
danke, hat mir weitergeholfen.
Gruß Andrea
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#4
hallo,

vielen dank für den Link. Genau die Frage hatte ich letzte Woche. Nun weiß ich, wo ich suchen muss.

FKLMH- fundus für fast alle Fragen!!!!!!!


Danke, Danke roswi


PS: Wenn du ein Feuer entzünden willst, musst du selber brennen.
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#5
<!-- Icon_wink --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=":wink:" title="Wink" /><!-- Icon_wink --> so kann jeder aus dem Fundus des anderen schöpfen <!-- Icon_lol --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- Icon_lol -->

So ist es gedacht! <!-- s;-) --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=";-)" title="Wink" /><!-- s;-) -->
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