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Umfüllen von alkloholischen Händedesinfektionmitteln
#31
Händedesinfektionsmittel fallen, warum auch immer, unter das

Arzneimittelgesetz. Dieses schreibt zwingend vor, daß ein Umfüllen nur unter aseptischen

Bedingungen erfolgen darf.
Diese Bedingungen erfüllen in der Regel bspw.

Apotheken.
Auch wenn 5 Liter Kanister günstiger sind, weniger Abfall produziert wird und

es eigentlich unlogisch erscheint - es ist wohlgemerkt nicht nach DIN oder so sondern

gesetzlich geregelt, und damit haben die normalen ´Umfüller´ ohne wenn und aber den

schwarzen Peter.
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#32
Hi,

erstmal herzlich

willkommen im Forum. <!-- sSmile --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="Smile" title="Smile" /><!-- sSmile -->

> Dieses schreibt zwingend vor,

daß ein Umfüllen nur unter aseptischen Bedingungen erfolgen darf.



Wie sieht es mit Betrieben aus, die ein eigenes Labor haben? Die

können - je nach Laborausstattung - im Zweifel aseptischer arbeiten als jede

Apotheke!

Gruß
Gunnar <!-- Icon_cool --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- Icon_cool -->
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