Registriert seit: Jul 2006
Guten Tag zusammen,
wir sind ein
Lebensmittelgroßhändler und vertreiben u.a. Einweggetränkeflaschen.
Folgender
Fall:
UNser Lkw beliefert auf einer Tour nacheinander die Kunden A und B. Der Kunde A hat
noch Getränkeflaschen bei sich rumstehen und will die unserem Lkw mitgeben. Wir sind auch
zur Rücknahme nach der Verpackungsverordnung verpflichtet.
Die Frage ist, ob auf
einem Lkw gleichzeitig die Flaschen (die ja im Grunde ABFALL sind) und Lebensmittel (nämlich
die Lieferung für den Kunden B) befördert werden dürfen.
Generell gefragt: Gibt es
eine gesetzliche Regelung, die es generell verbietet, Abfälle und Lebensmittel gleichzeitig
zu befördern?
Weitere Frage: Wenn Kunde A bspws. eine Warensendung zu Recht
reklamiert, weil ein Sack Nüsse verschimmelt ist, darf der auch (während der Tour zu B)
mitgenommen werden?
Vielen Dank für alle Antworten!
Registriert seit: Sep 2000
ist zwar schon
was älter aber die Grundsätze sind geblieben. Vielleicht hilft dies etwas
weiter:
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.bgl-ev.de/images/downloads/service/leitlinie_lebensmitteltransport">http://www.bgl-ev.de/images/downloads/s ... ltransport</a><!-- m -->
.pdf
Registriert seit: Sep 2000
Hallo Albion,
ich kenne dein Problem nur zu
gut. Befasse mich auch regelmäßig mit dieser Thematik. Ein wirklichen Gesetzestext habe ich
dazu noch nicht gefunden. Ich argumentiere bei der Lebensmittelüberwachung immer mit der
Aussage, dass es sich nicht um Abfälle handelt, sondern um Wertstoffe. Bis jetzt hat es
immer gut geklappt. Für mich hört es sich so an, als ob ihr auch nur verpackte Lebensmittel
transportiert, dass könntest du bei der Gefahrenbewertung mit berücksichtigen. Ich habe
unsere Lagermitarbeiter und LKW-Fahrer mit dieser Problematik stark sensibilisiert, sodass
sie auch ein Gespühr dafür bekommen, worauf sie achten müssen. z.B. keine beschädigten
Verpackungen transportieren o.ä.
Bin auf weitere interessante Aussagen gespannt.
Gruß
Andrea
Registriert seit: Oct 2000
Hallo Albion,
bevor ich die
rechtlichen Aspekte betrachte versuche ich zunächst immer pragmatisch an die Angelegenheit
heranzugehen. Abfälle oder auch Wertstoffe (übriegens guter Hinweis von Andrea) mit
Lebensmitteln gemeinsam zu transportieren verbietet sich wegen der Möglichkeit von
Kreuzkontaminationen von selbst. Doch wie kann ich dem vorbeugen? Besteht die Möglichkeit
innerhalb des Transportfahrzeuges einen separaten Bereich zu integrieren, wo man die
betreffende Ware oder Flaschen so lagern könnte, dass eine Gefährdung anderer Produkte
auszuschließen ist ?
Ich stelle mir gedanklich gerade so ein LKW vor, die Rücknahme
von leeren Flaschen, verpackungen usw. ist ja sicherlich nicht ständig und auch nicht so
umfangreich oder? Wenn doch, wäre ja vielleicht ein Anhänger angebracht. Doch ich denke das
wäre ziemlich unwirtschaftlich.
Da Dir diese Information nicht wirklich weiterhilft,
werde ich mich doch mal auf die rechtlichen Aspekte stützen, mal sehen was ich diesbezüglich
finde. Vielleicht kann mir Andrea ja dabei helfen.
Also es kommt sicherlich noch
eine weitere Antwort von mir in dieser Frage.
Viele Grüße und herzlich willkommen im
Forum des Fachkreises-Lebensmittelhygiene.e.V.
Drui
Registriert seit: Jul 2006
Hallo zusammen,
danke für die Antworten und danke @ Drui
für den Willkommensgruß <!-- s;-) --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=";-)" title="Wink" /><!-- s;-) -->
Habe das ganze auch pragmatisch versucht, mußte aber
erfahren, daß - um es mal sehr vorsichtig zu formulieren - Änderungen in der Fahrzeugflotte
eher unerwünscht sind ... <!-- s;-) --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=";-)" title="Wink" /><!-- s;-) --> Wie sagte Donald Rumsfeld so schön: Man kann nur mit der Armee
in den Krieg ziehen, die man hat und nicht mit der, die man sich wünscht.
Werde das
aber trotzdem weiter anregen, da es die Einsatzmöglichkeiten doch beträchtlich erhöht und
man dann auch andere als "Wert"-Stoffe" befördern kann.
Das mit den Wertstoffen ist
i.ü. ein guter Tipp. Man muß sich ja auch mal überlegen, warum die Flaschen, solange sie
gefüllt sind, LM sein sollen und wenn sie leer sind, Abfall. An der "Gefährlichkeit" der
Flasche für andere - verpackte - LM ändert sich ja nichts, nur weil jetzt der Inhalt weg
ist.
Freue mich auf weitere Anregungen!
Schönen Tag noch.
Registriert seit: Jun 2000
Hallo Albion,
auch von mir einen herzlichen Willkommensgruß in unserem
Forum.
Gruß
Michael
Registriert seit: Oct 2000
Hi
Albion,
da bin ich ganz Deiner Meinung. Übertragungen von Keimen werden oftmals ja
auch nicht durch das Lebensmittel an sich hervorgerufen, sondern durch Verschmutzungen von
Behältern oder Transportmittel selbst. Ich denke da beispielsweise an Schwarzschimmel an
defekten Abdichtungen, oder an Rostablagerungen von Türen oder ähnlichen, an Schmutz von
diversen Kisten usw.
Auch die Auswahl der Behältnisse ist manchmal schon
entscheidend. Was nehem ich für welches Lebensmittel oder in diesem Fall für Wertstoffe.
Hier gilt es sicherlich eine Risikoanalyse durchzuführen und da Leergut keine leicht
verderbliche Ware ist und auch kein "unumhülltes oder unverpacktes" Lebensmittel darstellt,
sehe ich bezüglich der Plastikflaschen kein wirkliches Risiko (natürlich werden jetzt
Kritiker wieder fragen, um was für einen Plaste Stoff handelt es sich denn, wie warm darf
der denn werden usw usw.
Dennoch versuche ich mal herauszufinden, ob es da
irgendwelche Richtlinen oder VO`s oder aber auch nur Leitlinien gibt. Bisher bin ich noch
nicht fündig geworden.
Gruß
Drui