Registriert seit: Oct 2000
Wenn ich davon ausgehe, dass die Behindertenwerkstatt von Externen gereinigt werden, wüsste ich nicht warum hierbei besondere Maßnahmen von Nöten sein sollten. Anders sieht es aus, wenn die Behinderten selbst Hand anlegen sollen. Dann kommt es aber wieder auf die Behinderungen mit an. Oder hab ich da jetzt was "Mißt" verstanden?
Gruß
Drui
Registriert seit: Sep 2000
Hallo Melanie,
erst einmal sollte die Frage geklärt werden, inwieweit die Behinderung den dort Tätigen ein sinnvolles Arbeiten ermöglicht. Sinnvoll im Sinne der Hygiene (
Zitat: Ja ich weiß HACCP läßt mal wieder grüßen
), sinnvoll natürlich auch im pädagogischen bzw. sozialem Sinn. Sollen sie dort "mithelfen", damit sie sich mit ihrer Einrichtung identifizieren und auch Verantwortung (im Rahmen ihrer Möglichkeiten) übernehmen können.
Welche Art von Reinigungstätigkeiten sollen von den Behinderten übernommen werden? Was haben die Betreuer dort für eine "Reinigungsaufgabe" und inwieweit sind sie auf hygienischem Gebiet geschult? Reinigen die Behinderten und ihr "wischt" hinterher?
Wenn die Reinigungsbereiche für euch Externen und für die Behinderten klar und vor allem auch streng getrennt sind, ist der Hygieneplan für euch sicherlich kein Problem. Der Hygieneplan für den Behindertenbereich muss wahrscheinlich "wachsen" und kann nicht von dir alleine erarbeitet werden.
Grüße
CNN
Grüße von CNN
Mitglied Fachkreis Lebensmittelhygiene; Fachbereich KiGa / KiTa & Co