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Rückstellproben auf den Markt gelangt
#1
Guten Morgen,

hier der Link zu einem sehr interessanten Artikel, der heute in der Neuen Westfälischen kommt. Demnach sind 6 Tonnen Rückstellproben an Schokolade mit abgelaufenem MHD, die zur Vernichtung in der Biogasanlage bestimmt waren, ohne Wissen des Herstellers stattdessen auf dem (Wochen-)Markt aufgetaucht und vom Hersteller dort gefunden worden:

<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.nw-news.de/owl/kreis_herford/herford/herford/8524401_Biogas-Schokolade_gelangt_auf_Markt.html">http://www.nw-news.de/owl/kreis_herford ... Markt.html</a><!-- m -->

Gruß, Michael
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#2
Hallo Michael,
mit Interesse, aber auch Besorgnis habe nicht nur ich den Artikel „Biogas-Schokolade gelangt auf Markt“ online gelesen.

Der Artikel wirft weitere Fragen auf, die leider unbeantwortet bleiben, jedoch von großer Bedeutung sind. Wie im Artikel beschrieben, sollte die nicht mehr für den menschlichen Verzehr geeignete Ware in einer Biogasanlage dabei helfen, umweltfreundlich Energie zu erzeugen.

Die betroffene Schokolade gelang jedoch wieder in den Markt. Der Entsorgungsunternehmer soll erklärt haben, dass die Schokolade gestohlen worden sei. Die gesamten sechs Tonnen der süßen Ware oder nur ein Teil?

Bleibt die Frage offen, ob und wie viel von der Schokolade noch im Umlauf sein könnte bzw. seinerzeit noch im Umlauf war? Wenn sie nicht mehr für den menschlichen Verzehr geeignet ist, warum erfolgte dann seinerzeit oder jetzt kein Rückruf der betroffenen Chargen durch den Hersteller? Die Kenntnis des Unternehmens scheint dem Artikel zufolge ja gegeben zu sein.

Dem Artikel ist leider nicht viel über die Aktualität desselbigen zu entnehmen. Geht man davon aus, dass wie im Bericht beschrieben, der Schokoladenhersteller die Behörden informiert hat, so denke ich nicht, dass es sich um einen aktuellen Vorfall handelt, dennoch ist mir persönlich aus dem Jahre 2012 kein Rückruf von Schokolade der Firma „Meybona“ bekannt geworden.

Im Artikel wurde in Aussicht gestellt, dass es am 22.05.2013 zu einem Prozess im Amtsgericht Bielefeld kommen sollte. Glaubt man dem folgendem Bericht, so ist diese Verhandlung vertagt worden.

Donnerstag, 23.05.2013
Prozess um Schokolade vertagt
Der Prozess um die unrechtmäßig verkaufte, sogenannte „Biogas-Schokolade“ vor dem Bielefelder Amtsgericht wurde gestern vertagt. Der angeklagte 53jährige Betreiber eines Aufbereitungsunternehmens von Abfällen für eine Biogasanlage soll die Schokolade unrechtmäßig weiter verkauft haben.

Die Aussage wollte der Zeuge vor Gericht aber nicht nochmal wiederholen, da er sich selbst belasten könnte. Deshalb vertagte das Amtsgericht den Prozess, um weitere Zeugen zu befragen.
Quelle: Radio Bielefeld
Diesen Artikel online lesen

Hier ein weiterer Artikel, der u.a. aussagt, dass die Schokolade von der Firma Meybona stammt.

Donnerstag, 23.05.2013
Schokoladen-Prozess vertagt

Wie sind Schokoladenreste aus dem Kreis Herford, die eigentlich hätten entsorgt werden müssen, in den Verkauf gelangt? Weil diese Frage noch nicht endgültig geklärt ist, will das Amtsgericht Bielefeld weitere Zeugen vernehmen. Der Prozess gegen einen Entsorgungsunternehmer aus Vlotho ist vertagt worden. Dem 52-Jährigen wird vorgeworfen, alte Schokolade, die zur Vernichtung bestimmt war, an einen Kaufmann weiterveräußert zu haben. Sein Verteidiger Manfred Binder widerspricht. Der Entsorgungsunternehmer habe überhaupt nichts von den Aktivitäten des Händlers mitbekommen.

Ursprünglich stammt die Schokolade vom Löhner Hersteller Meybona. Der Chef dieser Firma war es auch, der den Fall ans Licht brachte. Er hatte entdeckt, dass große Mengen seiner Schokolade nicht, wie in Auftrag gegeben, vernichtet, sondern auf Wochenmärkten verkauft worden waren.

Quelle: Radio Herford
Diesen Artikel online lesen

Bleibt abzuwarten was sich aus dem Prozess ergibt. Fakt ist aber gem. Artikels 19 der Basisverordnung auch...

Erkennt ein Lebensmittelunternehmer oder hat er Grund
zu der Annahme, dass ein von ihm eingeführtes, erzeugtes,
verarbeitetes, hergestelltes oder vertriebenes Lebensmittel den
Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit nicht entspricht,
so leitet er unverzüglich Verfahren ein, um das betreffende
Lebensmittel vom Markt zu nehmen, sofern das Lebensmittel
nicht mehr unter der unmittelbaren Kontrolle des ursprüngli-
chen Lebensmittelunternehmers steht, und die zuständigen
Behörden darüber zu unterrichten. Wenn das Produkt den
Verbraucher bereits erreicht haben könnte, unterrichtet der
Unternehmer die Verbraucher effektiv und genau über den
Grund für die Rücknahme und ruft erforderlichenfalls bereits
an diese gelieferte Produkte zurück, wenn andere Maßnahmen
zur Erzielung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus nicht ausreicht


..., dass der Unternehmer u.a. die Behörden zu informieren hat. Das hat er ja nach der Berichterstattung auch getan. Zu bewerten inwieweit jetzt hier hätte eine Rückrufaktion mit Angaben von entsprechenden Chargen etc. erfolgen können oder müssen, ist sicherlich nicht unsere Aufgabe.

Spannend bleibt es allemahl. Auf dieses Urteil bin ich besonders gespannt.

Um eines noch mal klar zustellen, nicht die fehlende Überwachung, die behördlichen Aktionen und Reaktionen sind Schuld an derartigen "Skandälchen", sondern die kriminelle Energie derjeniger, die sich mit derartigen Aktionen strafbar machen. Bleibt zu hoffen das RECHT gesprochen wird.

Jörg Reimuth
alias Druidelix
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#3
Neue Erkenntnis
Donnerstag 23.05.2013
soeben erreichte mich eine Email auf meine Anfrage des zuständigen Lebensmittelüberwachungsamtes.

Es handelt sich nicht um einen aktuellen Fall !
Die Berichterstattung in den Medien erfolgte vor dem Hintergrund der für gestern in Aussicht gestellten Gerichtsverhandlung!

Weiterhin wurde mir für weitere Informationen die Berichterstattung des WDR empfohlen, die ich an dieser Stelle gerne weitergebe.

WDR Berichterstattung "Schokolade"

Sollte der Link nicht funktionieren, bitte die URL kopieren und einfügen. Dann sollte man direkt zum Beitrag der Schokolade kommen.

<!-- m --><a class="postlink" href="http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit/lokalzeit-owl/videoalteschokoladewiederimhandel101_size-L.html?autostart=true">http://www1.wdr.de/mediathek/video/send ... start=true</a><!-- m -->



Der Fachkreis Lebensmittelhygiene e.V. bedankt sich beim Amt für die Information, aus der man nun indirekt auch "ENTWARNUNG" geben kann, denn im Bericht des WDR heißt es, dass sich keine alte Schokolade mehr um Umlauf befindet.

Somit ist der VErbracuherschutz gegeben. Die Entscheidung des Gerichtes steht noch aus. Wir werden an dieser Stelle darüber berichten.


Vielen herzlichen Dank !

Jörg Reimuth
alias Druidelix
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#4
Harter Tobak,
guten Gewissens die Reste noch einer brauchbaren Verwendung zugeführt und dann doch noch über den Tisch gezogen. Zum Rückruf: Warum sollte der Hersteller die Ware zurückrufen? Er hat sie ja weder in Umlauf (freien Handel) gebracht noch dürfte etwas aus seiner Originalchargen noch im Verkauf sein. Da es Rückstellmuster aus der Produktion plus Reste waren könnten theoretisch ein paar Hundert Lots bei rauskommen. Gesundheitlich, denke ich, dürfte keinem was passiert sein. Das Arbeitsprinzip des Entsorgers und Wiederinverkehrbringers ist allerdings äußerst fragwürdig.

Das abgelaufene MHDs per se schon als nicht mehr verzehrsfähig eingestuft werden ist wahrscheinlich auch nur eine Gesetzesfrage. Dem gemeinen Leser da draußen kommt wahrscheinlich schon fast die Spucke hoch wenn er das liest <!-- sSmile --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="Smile" title="Smile" /><!-- sSmile -->

Nicht dass jetzt noch einer auf Idee kommt, der Produzent sollte die Entsorgung bei der Fremdfirma auch noch überwachen.


mfG
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#5
Zitat:Zum Rückruf: Warum sollte der Hersteller die Ware zurückrufen?

Zum Beispiel wegen einem evtl. Imageschaden. Zum Zeitpunkt der Feststellung, dass alte Schokolade, welche eigentlich zur Vernichtung vorgesehen war, wieder im Umlauf gekommen ist, konnte der Hersteller sicherlich nicht abschätzen welche kriminelle Energie noch dahinter steckt. Hätte ja auch sein können, dass man ihm vorsätzlich noch schlimmeren Schaden zuführen wollte, bis hin zur Manipulation der Schokolade, welche evtl. zu Krankheitsfällen führen könnte.

Glaubt man der Berichterstattung, so hat der Unternehmer ja (EU VO 178/2002 Artikel 19) die Behörden informiert und ist somit seiner Verpflichtung nach gekommen.

Ich stimme Dir zu, dass der Unternehmer nicht auch noch kontrollieren muss, ob die ordnungsgemäße Verwendung/Vernichtung erfolgte. Das kann nun wirklich nicht Aufgabe des Unternehmers sein. Nicht zuletzt deshalb beschäftigt sich ja nun das Gericht mit diesem Fall. Deshalb auch der Hinweis, dass ich darauf hoffe, dass hier RECHT gesprochen wird.

Mal sehen wie es ausgeht.

Gruß
Drui
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#6
Ich kenne das so, das bei Ware die von amtlicher Seite vernichtet werden muß ein "Entsorgungsnachweis" beizubringen bzw. vorzulegen ist. Damit ist dann der Lebensmittelunternehmer auch wirklich auf der sicheren Seite.

Viele Grüße

Michael
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