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Das AUS für die Hygieneampel auf Bundesebene
#1
Hannover/Hamburg 31. Mai 2012

Protokoll -Endgültige Fassung-
Bundeseinheitliches Modell zur Transparentmachung der Kontrollergebnisse von Lebensmittelunternehmen

Hier: Gemeinsame Arbeitsgruppe der Wirtschaftsministerkonferenz (WMK,) und der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK); Treffen in Hamburg am 11.Mai 2012.

Teilnehmerländer: WMK Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hamburg; VSMK: Hamburg, Rheinland-Pfalz und Hessen.
1. Die Arbeitsgruppe traf sich, um die zwischen der WMK und VSMK strittigen Fragen zur Einführung eines Modells zur Veröffentlichung von Betriebskontrollergebnissen von Lebensmittelunternehmen (sog. „Kontrollbarometer“) zu klären und ein gemeinsames Ergebnis bei der „Transparentmachung“ der Ergebnisse der Lebensmittelkontrolle zu finden.
2. Die Arbeitsgruppe der VSMK und der WMK kam zu folgendem Ergebnis:
o Die Vertreter der WMK machten deutlich, dass nur eine fakultative Veröffentlichung mitgetragen werden kann. Ein obligatorisches System wird abgelehnt. Vor diesem Hintergrund verständigt sich die AG darauf, eine Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Kontrollsystemen auf freiwilliger Basis weiterzuverfolgen. Hierbei entscheidet der einzelne Unternehmer, ob er die Kontrollergebnisse bekannt macht.
o Nach drei Jahren soll eine Evaluierung dieses Verfahrens ergebnisoffen durchgeführt werden.
o Die Hygienerelevanten Prüfungspunkte sollen von der VSMK definiert und der Prüfungsvollzug vereinheitlicht werden. Es besteht Einvernehmen, dass das bestehende Kontrollsystem als Basis herangezogen werden soll und keine zusätzliche Datenerhebung erfolgt.
o Die Bekanntmachung der Ergebnisse der Kontrolle gegenüber dem Unternehmer erfolgt schriftlich und begründet im Rahmen des regulären Überwachungsverfahrens. Das Kontrollergebnis der kontrollierenden Behörde ist rechtsmittelfähig.
o Bei hinreichend relevanten Beanstandungen findet eine zeitnahe Nachkontrolle (innerhalb von 4 Monaten) der betreffenden Betriebe statt.
o Eine Arbeitsgruppe auf Arbeitsebene der sechs AGrp-Länder wird eine mögliche bildliche Darstellung von „Klassifizierungssymbolen“ unter Einbeziehung der Verbände beraten. Das Ergebnis soll zeitnahe der AGrp der Staatssekretäre/innen vorlegt werden. Diese wird das Ergebnis dann in das stattzufindende Gesetzgebungsverfahren einbringen.
o Rheinland-Pfalz hat zugesagt zu prüfen, in welcher Weise die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden müssen, um das oben getroffene Ergebnis umzusetzen.

VSMK und WMK wird das o. g. Ergebnis mit der Bitte um Bewertung vorgelegt.
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#2
Zitat:Hierbei entscheidet der einzelne Unternehmer, ob er die Kontrollergebnisse bekannt macht.

Ich sehe sie schon schreien, wie sie ihre negativen Ergebnisse und Mängellisten veröffentlicht sehen wollen.

Darf man da fragen, ob die Verbraucher für dumm oder dämlich gehalten werden?
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#3
Hallo zusammen,

ich denke, dass der Verbraucher auch ohne „Ampel- oder Hygienebarometer“ gut informiert ist. Die Farben Rot, Gelb und Grün an der Tür eines Restaurants hätte der Verbraucher eh nicht zuordnen können, da er die Kontrollparameter nicht kennt. Einen Betrieb der „gelb“ eingestuft wäre hätte ein Gast gemieden obwohl es einer der saubersten Betriebe der Stadt hätte sein können.
Hier muss man wissen, dass auch die Aufzeichnung von Temperaturen, das Unterschreiben von Reinigungslisten und das Durchführen von Hygieneschulungen in die Bewertung mit eingeflossen wären.
Geht man nun also davon aus, der Betrieb sauber, ordentlich und verantwortungsbewusst handelt (vielleicht schon seit Jahrzehnten) jedoch seine oben genannten „bürokratischen Vorgaben“ nicht erfüllt, so hätte er eine „gelbe Ampel“ erhalten.
Ich glaube das hätte den Kunden abgehalten, den ansonsten tadellosen Betrieb aufzusuchen. Es gibt noch zahlreiche Gründe, die m.E. gegen eine derartige Kennzeichnung sprechen.

ABER

Der Verbraucher kann ja aktiv werden und sich die Informationen einholen, die er gerne hätte. Laut Verbraucherinformationsgesetz hat jeder das Recht, sich an die zuständige Überwachungsbehörde (Amt für Verbraucherschutz etc.) zu wenden. Hier reicht ein Brief, ein Fax oder eine E-Mail mit der bitte um Auskunft darüber, ob es hygienerelevante Verstöße gegen den Betrieb XY gab. Die Behörde ist verpflichtet, diese Auskünfte zu erteilen und das Beste, sogar KOSTENLOS (zumindest bei kleineren Anfragen und da fällt das Restaurant oder der Bäcker um die Ecke mit Sicherheit darunter)
Als nicht verärgert sind, über die Instrumente, die uns der Gesetzgeber nicht an die Hand gibt sondern die Möglichkeiten nutzen, die bereits vorhanden sind.
Viele Grüße

Michael Bäuml
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#4
Ein Politikum!?
Wie die Bearbeitung der von Dir angesprochenen Anträge in der Praxis aussehen, ist insofern interessant, dass man nicht unbedingt eine Antwort auf seine Frage bekommt. Aber ich stimme Dir zu, die Möglichkeit gibt es.


Zitat:Also nicht verärgert sein, über die Instrumente, die uns der Gesetzgeber nicht an die Hand gibt sondern die Möglichkeiten nutzen, die bereits vorhanden sind.

Warum reichen diese Instrumente denn der Politik nicht aus? Warum fangen jetzt die einzelnen Bundesländer wieder an ihr eigenes Süppchen zu kochen. Gut, Lebensmittelüberwachung ist Ländersache, keine Frage, aber nur weil man Bundesweit zu keinen Konsens in Sachen "Hygieneampel" gekommen ist, nun aus welchen Gründen auch immer (sind bald wieder Wahlen? <!-- sBig Grin --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="Big Grin" title="Very Happy" /><!-- sBig Grin --> ) auf Landesebene mit "aller Gewalt" eigene Gesetze zu stricken, halte auch ich für den falschen Weg.

Gruß
Drui
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