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Chemikalienlager
#1
Hallo zusammen,

wer sich mit dem IFS beschäftigt hat, kennt die schwammigen Anforderungen zur Lagerung von Chemikalien und Reinigungsmitteln in einem Lebensmittelbetrieb...

Kann mit von Euch vielleicht jemand genauere Angaben zu den Vorschriften zur Lagerung machen?
Was muss alles in separaten Räumen gelagert werden?
Darf überhaupt irgendwas "unabgeschlossen" in der Nähe von Produktionsräumen stehen?
Ich finde die GefahrstofVO u.ä. geben nicht wirklich Auskunft über solche Dinge... <!-- sCry --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cry.gif" alt="Cry" title="Crying or Very sad" /><!-- sCry -->

Wäre toll, wenn Ihr mir Eure Erfahrungen bzw. Tipps mitteilen könntet!

Danke schon mal im Voraus,
STeffi
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#2
Hallo Steffi,

ich habe mir jetzt auf die Schnelle die entsprechende Anforderung aus dem IFS5 nicht angeschaut, daher stelle ich eine villeicht überflüssige Gegenfage (weil vllt. die Forderung gleich formuliert ist): Gehst Du noch von Version 4 oder schon von Version 5 aus??

Bis später
Saftschubse
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#3
Egal, in beiden Versionen steht sowas wie "Für die Kontrolle und Lagerung von Chemikalien und Reinigungsmitteln müssen angemessene /Geeignete Lagerbedingungen vorhanden sein"...

Wir lassen uns dieses Jahr noch mal nach IFS 4 zertifizieren , aber wir achten trotzdem schon auf Version 5!
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#4
Hallo Steffi,

vorweg: Du bist wahrscheinlich KEINE Fachkraft für Arbeitssicherheit? Und als solche auch nicht angestellt? Weil genau dafür gibt es diese...

Das meiste, was IFS zur Lagerung von (Reinigungs-)Chemikalien sagt, ist auch ohne IFS Pflicht für den Unternehmer.

In der Gefahrstoffverordnung finden sich z.B. die Pflichten ein Gefahrstoffverzeichnis (§7) zu führen, eine Gefährdungsbeurteilung (§7) vorzunehmen, die Verwender der Chemikalien zu schulen (§14), Betriebsanweisungen zu erstellen (§14), das Bereitstellen eines Datenblatts für Materialsicherheit durch Hersteller, Einführer oder erneuter Inverkehrbringer (§6), Kennzeichnung aller verwendeten Gefahrstoffe (§8 ), Lagerung von Chemikalien (auch die notwendige Trennung von LM und Eindämmung der Verwechslungsgefahr) (§8 ), ...

Die Lagerungsbedingungen stehen im DBMS einer Chemikalie, doch auch Berufsgenossenschaft, Feuerwehr, ... haben "Wünsche", was die Lagerung angeht.

Klassiker bei den Lagerungsbedingungen ist z.B. die getrennte Lagerung von Laugen und Säuren, besonders wenn z.B. Chlorlauge dabei ist. Die können in einem Raum gelagert werden, wenn eine Sorte auf Auffangwannen steht, die ggf. die komplette Flüssigkeitsmenge auffangen könnten und somit ein unbeabsichigtes Vermischen vermieden wird.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedzin gibt auch viele wertvolle Hinweise! Dort sind auch die TRGS (Technische Regeln für Gefahrstoffe) verlinkt.


Ich habe mir mal die Anforderungen aus beiden Standards rausgesucht, welche macht Dir denn am meisten Sorgen?
IFS 4:
3.3.10: Es ist eine Lagermöglichkeit für Chemikalien zu schaffen.
4.9.4: Chemikalien und Reinigungsmittel sind nach Maßgabe des Datenblatts für Materialsicherheit (DBMS) zu lagern. Ein aktualisiertes DBMS liegt vor und wird berücksichtigt.
4.9.7: Die verwendeten Reinigungschemikalien müssen zweckgemäß sein.
5.4.2: Für die Kontrolle und Lagerung von Chemikalien müssen angemessene Lagereinrichtungen vorhanden sein. Die Anwendung der Chemikalien darf nur durch dafür ausgebildete Personen erfolgen.

IFS 5:
4.7.1: Reinigungs- und Desinfektionspläne, auf Basis einer Risikoanalyse, liegen vor und sind eingeführt. Diese beinhalten: Verantwortlichkeiten; die verwendeten Produkte und ihre Anwendungsvorschriften; die zu reinigenden bzw. zu desinfizierenden Bereiche; Zweckmäßigkeit; Reinigungsintervalle; Aufzeichnungspflichten; Gefahrensymbole (wo erforderlich). Werden Vertragsdienstleister zur Reinigung und Desinfizierung verpflichtet, werden alle o.g. Anforderungen erfüllt.
4.7.5: Für Reinigungschemikalien und Reinigungsmittel existieren aktuelle Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen. Die Betriebsanweisungen sind den verantwortlichen Mitarbeitern bekannt und jederzeit verfügbar.
4.7.6: Reinigungsgeräte und -chemikalien sind eindeutig gekennzeichnet. Diese werden separat gelagert. Kontaminationsrisiken werden vermieden.
4.7.7: Für die Kontrolle und Lagerung von Chemikalien, die zur Herstellung und Behandlung von Lebensmitteln eingesetzt werden, sind angemessene Lagereinrichtungen vorhanden. Die Anwendung der Chemikalien erfolgt nur durch dafür ausgebildete Personen.[/url]

Ich hoffe, Dir weitergeholfen zu haben. Bei weiteren Fragen einfach nochmal melden!!
Wie gesagt, eigentlich sind "Gefahrstoffe" nicht Aufgabe des IFS-Beauftragten, außer der-/diejenige ist auch für die Arbeitssicherheit zuständig.

Gruß
Saftschubse (die sich nur deshalb einigermaßen mit Gefahrstoffen auskennt, weil die SiFa gaaaaaanz viel Zuarbeit braucht)
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#5
Vielen Dank für die ausführliche Antwort...
Wir haben ja auch eine Sicherheitsfachkraft, die im Grunde für diese Dinge zuständig ist. Da wir aber ein recht kleiner Familienbetrieb sind, arbeiten hier viele nunmal zusammen.
Unsere Sicherheitsfachkraft wollte also meine Unterstützung, was will der IFS...
Mein Problem liegt in der Formulierung: "geeignete Lagermöglichkeit schaffen"
Was heißt das? Muss der Raum abgeschlossen sein?
Wer darf dann alles einen Schlüssel dazu haben?
Welche Cehmikalien zusammen gelagert werden dürfen, ist klar, das ist alles geregelt.
Aber was kann ein Auditor denn verlangen?
Vielleicht mach ich mir hier auch einfach zu viele Gedanken...
Danke trotzdem für Eure Hilfe..

Steffi
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#6
... Chemikalien sind so zu lagern, dass nur "befähigte Personen" zugriff auf die Chemikalien haben...

"befähigte Personen" kann man auch gleichstellen mit "Sachkundige"
als Beispiel Gebäudereiniger, Arbeitssicherheit,Chemielaborant und nicht vergessen Personen müssen über 18 Jahre alt sein!

Gruß Wolf

(quelle: baua und Seminar E)
Ich arbeite nach dem Prinzip, dass man niemals etwas selbst tun soll, was jemand anderer für einen erledigen kann.
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