18.01.2007, 14:02
Bei der Bekämpfung des Vogelgrippe-Erregers H5N1 ist zu
beachten, dass nicht nur Nutzvieh in den Ställen lebt, sondern auch Ratten und Mäuse, die
Krankheiten in der Regel sehr schnell weiter verbreiten, ohne selbst zu erkranken.
Daher
nützt kein Keulen der Tierbestände, wenn nicht zuvor den Nagern der Übertritt auf andere
Gebäude, Fahrzeuge oder Grundstücke verwehrt wurde. In Niedersachsen gibt das LAVES
(Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) gute Auskunft und hat einige
Handlungsanweisungen veröffentlicht.
beachten, dass nicht nur Nutzvieh in den Ställen lebt, sondern auch Ratten und Mäuse, die
Krankheiten in der Regel sehr schnell weiter verbreiten, ohne selbst zu erkranken.
Daher
nützt kein Keulen der Tierbestände, wenn nicht zuvor den Nagern der Übertritt auf andere
Gebäude, Fahrzeuge oder Grundstücke verwehrt wurde. In Niedersachsen gibt das LAVES
(Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) gute Auskunft und hat einige
Handlungsanweisungen veröffentlicht.