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Mobiles Verkaufsfahrzeug Toilettenproblem oder nicht?
#1
Hallo,

wir sind ein Mittelständiges Unternehmen und haben ein Verkaufsfahrzeug in Planung, welches weder unter die Reisegewerbekarte fällt, noch das Gaststättengesetz ausfüllt.

Grund ist, wir führen kein Stationäres Geschäft wie ein Imbiss, sondern stellen die Lebensmittel in einem Spezialfahrzeug während der Fahrt her und fahren auf Online Bestellung zum Kunden.

Wie das technisch möglich ist, darauf kann ich nicht eingehen, die technischen Dinge sind aber bereits geregelt.

Es geht mir aber besonders um die Lebensmittelbestimmungen vorallem um die Lebensmittelhygiene-Verordnung. Diese trifft höchstwahrscheiinlich auch auf unser Fahrzeug zu.

Obwohl die meisten Verordnungen überhaupt nicht passen, da immer für Stationäre Betriebe ausgelegt.

Wenn diese Regelung auch für uns gilt,.. heißt es dort: es müssen Toiletten und Umkleiden für Mitarbeiter vorhanden sein. Mit einem mobilen Fahrzeug, ist dass natürlich schwer umzusetzen. Handwaschmöglichkeiten usw, sind da schon besser umzusetzen und auch natürlich vorhanden, das Fahrzeug entspricht bis auf die Umkleiden/Toiletten den Vorschriften.

Die Frage ist einfach, ob es möglich ist, irgendwie die öffentlichen Toiletten auf dem Weg zu nutzen? Überall wo sich das Fahrzeug befindet, gibt es öffentliche Toiletten. Ich denke da beispielsweise an Paketfahrer. Die arbeiten zwar nicht mit Lebensmitteln, haben aber ansich das gleiche Problem.

Vielleicht weiß Jemand einen Tipp.

Lieben Gruß
Max
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#2
Naja, etwas mehr sollte man schon wissen. Sind die Lebensmittel verpackt wie eine Vollkonserve oder wird Hackfleisch in Tüten verkauft?

Smile
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#3
Hallo Max,

das ist kein Bereich in dem ich mich auskenne, aber die eine oder andere Anforderung und ihre Umsetzung könnte in der Onlinehilfe Lebensmittelhygiene der IHK Bayern zusammengefasst sein. 

Können wir uns Dein geschäft so ähnlich wie einen Foodtruck vorstellen, nur eben dass auf Bestellung während der fahrt frisch zubereitet und ausgeliefert wird? 

Zu Toiletten steht dort z.B. "Wenn Ihnen keine eigenen Räumlichkeiten für Personaltoiletten zur Verfügung stehen, müssen Sie eine schriftliche Vereinbarung über die Nutzung der "Fremdtoiletten" abschließen und diese vorliegen haben. Setzen Sie sich hierzu ggf. mit der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde in Verbindung.
Paketdienstfahrer haben zwar auch das "Problem" keine Toilette an Bord zu haben, aber sie arbeiten auch nicht mit Lebensmitteln, von daher ist das m.E. nicht wirklich gut vergleichbar. 


LG
Saftschubse
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#4
Guten Tag,

Vielen Dand für Eure Antworten.

Zitat:Können wir uns Dein geschäft so ähnlich wie einen Foodtruck vorstellen, nur eben dass auf Bestellung während der fahrt frisch zubereitet und ausgeliefert wird?

Ja, genau richtig, da hast du Recht. Smile

Mit den Paketfahreren, ist das natürlich nicht vergleichbar, aber wenn es halt eher um den Mitarbeiterschutz geht, werden anscheinend eher Ausnahmen möglich sein, als im Lebensmittelrecht. Also nur mal nebenbei, Lebensmittel stehen über Menschen (kleiner wahrer Scherz).

Wir wollen unsere Fahrzeuge Deutschlandweit fahren lassen, daher ist es sehr schwierig festzustellen, ob und welches Recht überhaupt gilt. In den Landesverordnungen, steht oft sowass ähnliches wie bei der IHK Bayern. Jedoch oft mit dem Zusatz, dass sich der Ort im Umkreis von 100 Metern befinden muss.

Das natürlich auch völlig unpraktikabel. Wenn nach HACCP der Mitarbeiter das Fahrzeug verlässt und auf eine "normale" öffentliche Toilette geht wie beispielsweise bei McDoof, dann kann er sich dort erstmal die Hände waschen bevor er auf das Fahrzeug zurück geht. Dann kann er sich wiederrum nochmal die Hände im Fahrzeug waschen/desinfizieren. Das müsste meiner Meinung nach reichen.

Ich sehe hier kein Unterschied zu Foodtrucks, die verfahren genauso, nur im Stand.

Vielleicht ist das Lebensmittelrecht hierzu veraltet, wie man das rechtlich auflösen kann, müsste man mal schauen. Ich habe eher Angst, dass die örtlichen Gemeindebehörden diese Verordnungen konsequent durchsetzen.

Grüße Smile
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#5
(14.07.2017, 08:25)MaxWurf schrieb: Mit den Paketfahreren, ist das natürlich nicht vergleichbar, aber wenn es halt eher um den Mitarbeiterschutz geht, werden anscheinend eher Ausnahmen möglich sein, als im Lebensmittelrecht. Also nur mal nebenbei, Lebensmittel stehen über Menschen (kleiner wahrer Scherz).

Naja, so ganz kann man das nicht so sehen... Beim Paketfahrer geht es um (s)ein Bedürfnis, bei der Lebensmittelzubereitung geht es darum, dass nicht hunderte Menschen krank werden oder gar Schlimmeres.
An oberster Stelle steht Lebensmittelsicherheit, also sichere Lebensmittel in dem Sinne, dass sie keinen negativen Einfluss auf die Gesundheit desjenigen haben, der sie verzehrt.

(14.07.2017, 08:25)MaxWurf schrieb: Wir wollen unsere Fahrzeuge Deutschlandweit fahren lassen, daher ist es sehr schwierig festzustellen, ob und welches Recht überhaupt gilt. In den Landesverordnungen, steht oft sowass ähnliches wie bei der IHK Bayern. Jedoch oft mit dem Zusatz, dass sich der Ort im Umkreis von 100 Metern befinden muss.


Ich bin seit einigen Jahren nicht mehr in Deutschland tätig, aber mir wäre neu, dass aus Bundesrecht (eigentlich sogar EU-Recht) Landesrecht geworden ist?!? Die Landkreise/Städte/Gemeinden/... geben nur alle ihre eigenen Merkblätter heraus.

(14.07.2017, 08:25)MaxWurf schrieb: Das natürlich auch völlig unpraktikabel. Wenn nach HACCP der Mitarbeiter das Fahrzeug verlässt und auf eine "normale" öffentliche Toilette geht wie beispielsweise bei McDoof, dann kann er sich dort erstmal die Hände waschen bevor er auf das Fahrzeug zurück geht. Dann kann er sich wiederrum nochmal die Hände im Fahrzeug waschen/desinfizieren. Das müsste meiner Meinung nach reichen.


Ich sehe hier kein Unterschied zu Foodtrucks, die verfahren genauso, nur im Stand.

Ich denke, dass man das so machen kann, also mit der Pflicht für den MA, bei Wiederaufnahme der Tätigkeit nochmals die Hände zu waschen und zu desinfizieren.

Ihr müsst doch ein Gewerbe anmelden, ich würde das mit der für Lebensmittelsicherheit zuständigen Stelle in dem Ort in dem das Gewerbe angemeldet ist (oder müssen Food Trucks sich in jedem Ort neu anmelden? Kann ich mir nicht vorstellen, aber ich weiss es einfach auch nicht) abklären, ob das ein gangbarer Weg ist und das schriftlich festhalten. Und das Dokument (in Kopie) im Fahrzeug mitführen als Teil des Eigenkontrollkonzepts.


(14.07.2017, 08:25)MaxWurf schrieb: Vielleicht ist das Lebensmittelrecht hierzu veraltet, wie man das rechtlich auflösen kann, müsste man mal schauen. Ich habe eher Angst, dass die örtlichen Gemeindebehörden diese Verordnungen konsequent durchsetzen.

Das Lebensmittelrecht ist vor gar nicht so langer Zeit überarbeitet worden und du musst bedenken, dass nicht jede denkbare Situation immer genau beschrieben werden kann und es um Risikobewertungen und Selbstkontrolle und Eigenverantwortung geht.
Manchmal muss man nur etwas kreativer sein, um die Anforderung umsetzen zu können. Diese Herausforderung haben aber alle von uns.


Nimm Kontakt mit deiner lokalen Behörde auf und mache Ihnen den Vorschlag wie du ihn uns geschildert hast. Denn: Besser wissen tun sie es auch nicht, sie können auch nur lesen und auslegen was in den VO steht.


Good luck für Deine Idee!

Gruss
Saftschubse
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