27.03.2008, 10:05
Guten Morgen zusammen,
gibt es eine gesetzliche Regelung (im deutschen oder europäischen LM-Recht) die verbindlich die Bildung von Rückstellproben vorschreibt?
Wir sind ein Handelsunternehmen, das LM (Saaten, Früchte, Rohstoffe) weltweit beschafft und im Inland verkauft. Die Frage ist jetzt, ob wir von allen Waren, die wir untersuchen, Rückstellproben aufbewahren müssen, insbesondere bei denen, wo wir Erstinverkehrbringer in der EU sind.
Ich bin bei meiner Suche auf die Zoonoseverordnung gestoßen, die in § 3 sagt, dass dann, wenn man nach der VO 2073/2005 auf mikrobiologische Belastungen untersucht, Rückstellproben zwecks weiterer Untersuchungen anfertigen muss.
Außerdem fordern einige der in Art. 7 ff. VO 852/2004 genannten Leitlinien für eine gute Hygienepraxis die Bildung solcher Proben.
Schließlich scheint es auch für Gaststätten/Großküchen u.ä. eine Verpflichtung zu geben - das ist aber für uns nicht interessant.
Dass es sehr sinnvoll ist, Rückstellproben zu haben, ist unbestritten. Eine allgemeine Pflicht habe ich aber nicht gefunden.
Danke für jeden Hinweis!
gibt es eine gesetzliche Regelung (im deutschen oder europäischen LM-Recht) die verbindlich die Bildung von Rückstellproben vorschreibt?
Wir sind ein Handelsunternehmen, das LM (Saaten, Früchte, Rohstoffe) weltweit beschafft und im Inland verkauft. Die Frage ist jetzt, ob wir von allen Waren, die wir untersuchen, Rückstellproben aufbewahren müssen, insbesondere bei denen, wo wir Erstinverkehrbringer in der EU sind.
Ich bin bei meiner Suche auf die Zoonoseverordnung gestoßen, die in § 3 sagt, dass dann, wenn man nach der VO 2073/2005 auf mikrobiologische Belastungen untersucht, Rückstellproben zwecks weiterer Untersuchungen anfertigen muss.
Außerdem fordern einige der in Art. 7 ff. VO 852/2004 genannten Leitlinien für eine gute Hygienepraxis die Bildung solcher Proben.
Schließlich scheint es auch für Gaststätten/Großküchen u.ä. eine Verpflichtung zu geben - das ist aber für uns nicht interessant.
Dass es sehr sinnvoll ist, Rückstellproben zu haben, ist unbestritten. Eine allgemeine Pflicht habe ich aber nicht gefunden.
Danke für jeden Hinweis!