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Mehr Rechte für Verbraucher
Sie möchten wissen, ob Ihr Supermarkt Gammelfleisch vom Lieferanten XY bezogen hat? Wie oft und mit welchem Ergebnis Ihre Betriebskantine in letzter Zeit durch die amtliche Lebensmittelüberwachung kontrolliert wurde? Wie hoch der Pestizidgehalt in der Teesorte ist, die Sie am liebsten zum Frühstück trinken? Dann kann Ihnen jetzt geholfen werden, denn am 1. Mai 2008 sind wesentliche Teile des neuen Verbraucherinformationsgesetzes in Kraft getreten. Dadurch erhalten Sie als Verbraucher Zugang zu Informationen, die ihnen bislang verwehrt waren.
Mit dem neuen Gesetz bekommt jedermann das Recht, bei den zuständigen Behörden Informationen zu Lebensmitteln und Futtermitteln sowie Gegenständen des täglichen Bedarfs abzufragen. Dieser Anspruch gilt nicht nur bei Gefahren oder Risiken für Gesundheit und Sicherheit. Er umfasst auch alle anderen wichtigen Bereiche wie z. B. die Kennzeichnung, die Herkunft, die Beschaffenheit oder die Herstellung der Erzeugnisse. Eingeschlossen sind dabei auch die Ausgangsstoffe und die bei der Gewinnung der Ausgangsstoffe verwendeten Verfahren. Die Auskünfte werden auf Antrag erteilt. Dabei ist jedermann antragsberechtigt, unabhängig von Staatsangehörigkeit und Wohnsitz. Ein besonderes/berechtigtes Interesse an der begehrten Information braucht nicht vorhanden zu sein. Allerdings fallen für die meisten Auskünfte Gebühren an, die sich jedoch im überschaubaren Rahmen halten sollen.
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat eine eigene Homepage zum Verbraucherinformationsgesetz eingerichtet. Dort kann man auch recherchieren, welche Behörde für die Anfrage zuständig ist.
Quelle: GESA AKTUELL Ausgabe 27 / 07.08.2008
Aber gerne: <!-- w --><a class="postlink" href="http://www.gesa.de">www.gesa.de</a><!-- w -->
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Hallo Michael,
Drui hatte ja oben schon den Link zum Gesetzestext angegeben. Stell doch bitte noch den Link zur von dir genannten Seite ein.
Danke
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Was bringt das Verbraucherinformationsgesetz?
Stuttgart (dpa) - Verbraucher haben bisher nur selten von ihrem bestehenden Recht auf Informationen über Lebensmittel, Kosmetika, Spielwaren oder Reinigungsmittel gemacht, das seit Mai in Deutschland gilt.
Welchen Zweck verfolgt das Gesetz?
Eckpfeiler des neuen Gesetzes sind der Bundesregierung zufolge eine stärkere Verpflichtung der Behörden zur Information der Öffentlichkeit und der Informationsanspruch gegenüber den Behörden. Zusätzliche Informationen für Verbraucher zum Beispiel über Gammelfleisch-Skandale und die dafür verantwortlichen Betriebe, sollen im Ergebnis zu einer Bereinigung im Lebensmittelmarkt führen. Denn wenn die Menschen die schwarzen Schafe kennen, können sie diese meiden und damit wirtschaftlichen Druck auf die Unternehmen ausüben.
Warum wird das Gesetz kritisiert?
Verbraucherschutzorganisationen und viele Politiker halten das Gesetz für lückenhaft. Gegenüber den Auskunftsrechten der Bürger gebe es für betroffene Unternehmen zu viele Ausnahmeregelungen, zum Beispiel könnten sie sich auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder «sonstige wettbewerbsrelevante Informationen» berufen. Abschreckend wirke außerdem, dass für Auskünfte Gebühren verlangt werden können.
Wie und bei wem kann man sich informieren?
Die Verbraucher können sich mit ihren Fragen vor allem an die Landratsämter und in den Stadtkreisen an die Gemeinden wenden. Diese Behörden sind für die Lebensmittelkontrollen zuständig. Statistische Informationen, etwa zur Zahl der Verstöße gegen das Lebensmittelrecht, können auch die vier Regierungspräsidien im Land erteilen. Alle Anträge müssen schriftlich eingereicht werden.
Wie schnell erhalten Verbraucher ich Auskunft?
In der Regel sollen nach dem Gesetz Auskünfte nach einem Monat vorliegen. Allerdings müssen betroffene Unternehmen vorher angehört werden. Dadurch verlängert sich die Frist um mindestens einen weiteren Monat. Weil das Gesetz für die Behörden neu ist und es keine genauen Vorgaben für die Handhabung der Vorschriften gibt, kann eine Auskunft aber auch leicht mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Was kostet eine Auskunft?
Anfragen nach Verstößen sind gebührenfrei. Ansonsten setzen die Kreise und kreisfreien Städte für ihren Bereich gebührenpflichtige Tatbestände und die Höhe der Gebühren fest. Verbraucherschützer warnen, dass auch vergleichsweise einfache Anfragen schnell zu Gebühren von mehreren hundert Euro führen können.
© sueddeutsche.de - erschienen am 27.10.2008 um 16:21 Uhr