19.04.2007, 08:19
Hallo zusammen,
weiß jemand von euch, wie das ist - ich hab ein Produkt, dass in Österreich nicht deklarationspflichtig ist, und will es nach Deutschland exportieren. Der Zusatzstoff ist in Deutschland aber deklarationspflichtig. Kann ich dann mit der Binnenmarktregelung argumentieren, dass die Deklaration im Erzeugerland verkehrsfähig ist und somit auch im anderen EU-Staat (gleiche Amtssprache) genehmigt werden muß.
Danke
weiß jemand von euch, wie das ist - ich hab ein Produkt, dass in Österreich nicht deklarationspflichtig ist, und will es nach Deutschland exportieren. Der Zusatzstoff ist in Deutschland aber deklarationspflichtig. Kann ich dann mit der Binnenmarktregelung argumentieren, dass die Deklaration im Erzeugerland verkehrsfähig ist und somit auch im anderen EU-Staat (gleiche Amtssprache) genehmigt werden muß.
Danke