21.03.2007, 19:23
Auf der Zielgeraden scheint der Entwurf der Durchführungsbestimmungen des LM-Hyg Rechts ins Stolpern gekommen zu sein, so hat mich in den vergangenen Tagen ein Mitglied des Fachkreises auf meinen Bericht im Newsletter vom Februar unter dem Titel Durchführungsbestimmungen zum neuen Lebensmittelhygienerecht auf der Zielgeraden angesprochen.
Zugegeben hatte ich mich diesbezüglich auch etwas verkalkuliert. Es zeigt aber wieder einmal mehr, dass es nicht so einfach ist, so ein komplexes Werk unter einen Hut zu bringen. Dem Fachkreis Lebensmittelhygiene e.V. liegt der 2. Entwurf zur Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts vor. Auch wenn man in der Zielgeraden etwas ins Stolpern kommt, so bedeutet das nicht zwangsläufig, dass man stürzt <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s --> .
Gut Ding will Weile haben <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_exclaim.gif" alt="" title="Exclamation" /><!-- s -->
Wir halten Euch auf dem Laufendem !!!
Viele Grüße Drui
Zugegeben hatte ich mich diesbezüglich auch etwas verkalkuliert. Es zeigt aber wieder einmal mehr, dass es nicht so einfach ist, so ein komplexes Werk unter einen Hut zu bringen. Dem Fachkreis Lebensmittelhygiene e.V. liegt der 2. Entwurf zur Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts vor. Auch wenn man in der Zielgeraden etwas ins Stolpern kommt, so bedeutet das nicht zwangsläufig, dass man stürzt <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s --> .
Gut Ding will Weile haben <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_exclaim.gif" alt="" title="Exclamation" /><!-- s -->
Wir halten Euch auf dem Laufendem !!!
Viele Grüße Drui