13.02.2006, 10:33
Hallo erstmal,
hatte diese Frage
schon mal gestellt. Bin aber nicht wirklich schlauer...
Es geht darum das wir die
EG-Nummern unserer beiden Betriebe auf eine Folie drucken wollten.
um die
Rückverfolgbarkeit zu gewähleisten wollten wir je einen Großbuchstaben neben das EG Zeichen
setzten, dieser findet sich Am Anfang der Losnummer dann wieder. So kann das Produkt
eindeutig einem Betrieb zugeordnet werden.
Sooooo dazu wurde ein Antrag gestellt und
dieser abgelehnt, mit der Begründung das dem kundigen Verbraucher eine eindeutige
Identifizierung nicht möglich wäre. <!-- shock: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_eek.gif" alt="hock:" title="Shocked" /><!-- shock: --> häh
Berufen tun die sich auf einen Beschluß
der 42. AfFl Sitzung von 1997. (ist ja nur fast 10 Jahre alt <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_rolleyes.gif" alt=":roll:" title="Rolling Eyes" /><!-- --> )
So weit so gut.
Die Begründung warum sie es ablehnen finde ich nicht schlüßig!! Hätte da was weniger
lapidares erwartet.
Aber jetzt kommt der Hammer. War einkaufen greife zu einer Pizza und
sehe auf der Verpackung genau die Art Kennzeichnung die wir vorhatten: Sprich zwei Eg
Nummern mit Nebenstehenden Großbuchstaben der sich in der Losnummer dann wiederfindet.
<!-- shock: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_eek.gif" alt="hock:" title="Shocked" /><!-- shock: --> <!-- shock: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_eek.gif" alt="hock:" title="Shocked" /><!-- shock: -->
Jetzt bin ich echt erstaunt!!!
Was wisst ihr den über diese
Thema. In der FleischhygieneVO steht doch nirgends das man keine zwei Nummern auf eine
Verpackung drucken darf, oder?
Bin noch für jeden Tipp oder Hinweis zu diesem Thema
dankbar.
Schöne Grüße und genug geschwaffelt
<!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s -->
Tina
hatte diese Frage
schon mal gestellt. Bin aber nicht wirklich schlauer...
Es geht darum das wir die
EG-Nummern unserer beiden Betriebe auf eine Folie drucken wollten.
um die
Rückverfolgbarkeit zu gewähleisten wollten wir je einen Großbuchstaben neben das EG Zeichen
setzten, dieser findet sich Am Anfang der Losnummer dann wieder. So kann das Produkt
eindeutig einem Betrieb zugeordnet werden.
Sooooo dazu wurde ein Antrag gestellt und
dieser abgelehnt, mit der Begründung das dem kundigen Verbraucher eine eindeutige
Identifizierung nicht möglich wäre. <!-- shock: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_eek.gif" alt="hock:" title="Shocked" /><!-- shock: --> häh
Berufen tun die sich auf einen Beschluß
der 42. AfFl Sitzung von 1997. (ist ja nur fast 10 Jahre alt <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_rolleyes.gif" alt=":roll:" title="Rolling Eyes" /><!-- --> )
So weit so gut.
Die Begründung warum sie es ablehnen finde ich nicht schlüßig!! Hätte da was weniger
lapidares erwartet.
Aber jetzt kommt der Hammer. War einkaufen greife zu einer Pizza und
sehe auf der Verpackung genau die Art Kennzeichnung die wir vorhatten: Sprich zwei Eg
Nummern mit Nebenstehenden Großbuchstaben der sich in der Losnummer dann wiederfindet.
<!-- shock: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_eek.gif" alt="hock:" title="Shocked" /><!-- shock: --> <!-- shock: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_eek.gif" alt="hock:" title="Shocked" /><!-- shock: -->
Jetzt bin ich echt erstaunt!!!
Was wisst ihr den über diese
Thema. In der FleischhygieneVO steht doch nirgends das man keine zwei Nummern auf eine
Verpackung drucken darf, oder?
Bin noch für jeden Tipp oder Hinweis zu diesem Thema
dankbar.
Schöne Grüße und genug geschwaffelt
<!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s -->
Tina