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Allergenkennzeichnung - Druckversion

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Allergenkennzeichnung - Druidelix - 30.11.2005

Habe gerade eienen interessanten Artikel dazu gelesen. Für mich war er jedenfalls interessant <!-- sBig Grin --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="Big Grin" title="Very Happy" /><!-- sBig Grin --> .

<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.was-wir-essen.de/news/news0405_allergenkennzeichnung.cfm">http://www.was-wir-essen.de/news/news04 ... chnung.cfm</a><!-- m -->


Allergenekennzeichunung? Wer ist Verantwortlich? - sola - 20.01.2006

hallo,

also mich würde mal interessieren wer für die allergenkennzeichnung nun zuständig is?

wir haben eine kleine (insgesammt 12 mitarbeiter) lebensmittelhalle, wo für div. sorten nüsse, kokos, etc. abpacken. fast ausschliesslich für einen kunden.

und da wir nun grade beim einführen vom HACCP sind und eine firma beauftragt haben die mich dabei unterstützen soll(te), teilen sich ein wenig die meinungen.

daher würde mich das nun mal interessieren wie ihr das seht.

muss ich nun als lohnpacketierer die allergenkennzeichung auf den folien anbringen lassen, die uns unser kunde stellt oder der kunde selbst?

so long

sola


- Anton - 20.01.2006

So seh ich dass,

Ihr solltet wissen, welche Allergen in Eurem Betrieb vorhanden sind.
Ihr solltet verhindern können, daß Allergene in Kontakt mit anderen Produkten kommen, in denen diese Allergene nicht vorkommen oder deklariert sind.

Wenn ihr in Lohnarbeit verpackt, kann ich mir nicht vorstellen, dass ihr Euch um die Etiketten kümmern müßt. Es ist ja nicht Euer Produkt.
Ihr könnt Euren Kunden aber darauf aufmerksam machen, dass er Allergene deklarieren muss.

Aber vielleicht müssen die Schalenfrüchte-Allergene gar nicht ausdrücklich gekennzeichnet werden. Wenn z.B. aus der Verkehrsbezeichnung eindeutig hervorgeht, dass Mandeln, Haselnuss, Walnuss etc. enthalten sind.


- Ariane - 20.01.2006

Hi sola,

Grundsätzlich ist der Umfang der Kennzeichnung von allen Mitgliedern der Lebnsmittelkette zu sammen durchzuführen. Deshalb ja auch die vielen Spezifikationen .... Es sollte als erstes geklärt werden, ob die verwendeten Eitketten durch euren Kunden frei gebene werden (müssen)oder nicht. Aus meiner sicht habt ihr, je nach Lage, keinen Einfluss auf die Etiketten. (Aber es kann sich auch so verhalten Wie Anton es sagt) ABER auf jeden Fall müssen alle notwendigen Informationen zu dem verantwortlichen Etikettenhersteller = Inverkehrbringer. Der muss im Rahmen der Gesetze wie HACCP, Produkthaftung und so entscheiden in wie weit er was deklariet. Also alle Info immer weiter geben und somit muss, denke ich, der Bezug zu der entsprechenden Produktspezifikation hergestellt werden.

Was genau zu etikettieren ist...
Die Frage könnt nur Ihr klären aber die Info muss auf jeden Fall an den Kunden bzw. an den Etikettenhersteller...


Gruß Ariane

P.S. Wenn Die Firma die Euch unterstützen soll(te) es nicht tut hier tummel sich ja auch davon welche <!-- Icon_cool --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- Icon_cool -->


- sola - 20.01.2006

danke euch beiden für die infos.
nu weiss ich schon mal nen wenig mehr wie vorher. da mir ja bis jetzt immer nur gesagt wurde, wir müssen und wenn man das mal hinterfragt wieso wir, man endeffekt nen weils so is hatte.

das mit dem deklarieren sollte nicht das problem sein, da wir ja die waren nicht mischen sondern nur in kleinere dimensionen abpacken und groß und klar die bezeichnung drauf steht zb. Haselnüsse*g*

so long
sola