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Wiederholungsschulung nach IfSG Sinn oder Unsinn ? - Druckversion

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- LuxQM - 19.07.2012

Zitat:Bußgeldhöhe z. Zt. bis zu 22 T € oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren pro vorsätzlich nicht geschultem Mitarbeiter

Das blöde ist, dass solche Leute dann vor den Kadi ziehen (oder zumindest das schon mal ankündigen), da das Gesetz hier nicht eindeutig ist, sie ihren Standpunkt wie im Beispiel vertreten und es scheinbar manchmal so ist, dass das Bußgeld (wobei das da oben mir noch nie begegnet ist in dem Zusammenhang) gesenkt wird.

Schade eigentlich, die Schulungen innerbetrieblich vom Chef/Koch/sonstwem aus dem Betrieb sind in der Regel nach einem Jahr ausgelutscht.

Ich freue mich immer, woanders zu schulen und will das auch, dass im Kundenkreis die sich auch mal einen Dritten holen. Fällt nämlich immer schwer, das methoditsch didaktische Feuerwerk Jahr für Jahr neu zu erfinden <!-- sIcon_smile --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="Icon_smile" title="Smile" /><!-- sIcon_smile -->

Was ich aber sehr schön finde, ist diese Aussage hier:
Zitat:Wer auf die Ausgaben für Schulungen verzichtet, der spart in der Praxis oft schon sehr lange an allen Ecken und Enden, so dass selbst der Kunde den Investitionsrückstand an der Straßenfront des Unternehmens ablesen kann.

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