Allergenmanagement - Druckversion +- Fklmh e.V. (https://wissensdatenbank.fklmh.de) +-- Forum: FKLMH-Fachbereiche (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=65) +--- Forum: Qualitätsmanagement (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=73) +--- Thema: Allergenmanagement (/showthread.php?tid=2383) |
- Anton - 08.06.2006 Spätestens wenn der Betrieb sich nach IFS zertifizieren lassen will, wird in 1.2.3.8 verlangt, dass ihr Allergene ins HACCP mit aufnehmt. Hab ich auch gemacht und kam nach meiner Risikobewertung zu einem vertretbaren Risiko (sehr niedrige Wahrscheinlichkeit von Schadensereignissen, geringer-mittlerer Schadensumfang). Allergen kann ich mit einer Reinigung bei Produktwechsel ausschalten. Reinigung zählt zur GHP und es ist somit kein CCP (bei mir). Ich kenne aber genügend Betriebe, die Allergene als CCP behandeln. Kenne mich mit FMEA nicht aus, kann mir aber gut vorstellen, dass Risikobewertungsmodelle bei Allergenen ergeben "nicht annehmbares Risiko" und man steckt in einer Sackgasse. Hat halt alles seine Grenzen. Anton - Sumpfhuhn007 - 09.06.2006 Hallo, ich habe neulich bei einer Schulung von einem Leensmittelkontrolleur gehört, dass Allergene kein CCP sein können, da man sie nicht wirklich ausschließen (kontrollieren, lenken....) kann? Finde aber einen CP sind sie wert! GHP vorausgesetzt <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- --> - Sylvia - 12.06.2006 Hallo, wir haben die Allergene ebenfalls im HACCP Konzept mit aufgenommen. Sie sind ein CP. Allergene sind deklariert und die Produkte werden nach GHP hergestellt. Bei Zwischenreinigungen ist es wichtig das ihr diese dokumentiert und ggf. kontrollierte ob das vorhandene Allergen evtl. noch vorhanden ist. Außerdem ist es wichtig wenn mehrere Produkte hintereinander gefahren werden eine Produktionsreihenfolge festzulegen. Wegen Kreuzkontaminationen! Eine Bewertung der Allergene habe ich Produktabhängig gemacht. Jedoch ist dieses nur zu überlegen, wenn die Reihenfolge der Produktion gleich ist und nicht varriert. Gruss Sylvia - Saftschubse - 12.06.2006 Saftschubse schrieb:Das System scheint etwas Sooooo, da hab ich es nun. Stell Dir eine Tabelle mit 4 Spalten und 4 Zeilen vor. Die Spalten haben die Überschrift "Wahrscheinlichkeit des Eintretens der Gefahr *gering 1*, *mittel 2*, *hoch 3*". Die Zeilen haben den Titel "Schwere der Gefahr *gering A*, *mittelB*, *hoch C*". In den 3*3 Kästchen, die dann noch leer sind, steht dann: CP CP CP CP CCP CCP CP CCP Verfahren ändern. Man kann das ja so drehen und begründen, dass kein CCP dabei herauskommt.... Weil man ja Präventivmaßnahmen ergreift (Reinigung nach AA etc.), regelmäßig überprüft, vielleicht sogar eine theoretische Berechnung angestellt hat.... Für Allergene z.B. 1C Es stimmt schon, dass Allergene schwierig einzustufen sind, weil keine Lenkungsbedingungen definierbar sind, man kann nur einen Haufen Massnahmen ergreifen. Und ich denke mittlerweile auch, dass man bei einem "normalen" HACCP-Konzept um die Bewertung herumkommt, wenn man auf jeden Fall eine gesonderte Betrachtung anfertigt, schon weil der Gesetzgeber ja seinen Senf (!allergen!) dazugegeben hat. Für IFS kommt man leider nicht drumherum. Am besten hat man die Viecher im Griff, wenn man strikt trennt und alle Nase lang reinigt. Nervt vor allem wenn es neu ist, aber aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass es den Mitarbeitern der Produktion schnell ins Blut übergeht, so war es jedenfalls bei uns. Wir hatten in einer Schulung erklärt, warum welcher Produktwechsel wie gemacht werden muss, und es hat nicht lange gedauert, bis die Leutchen z.B. bei neuen Produkten vorher gefragt haben !!! Liebe Grüße Saftschubse - Diplomandin06 - 13.06.2006 Danke, die Anregungen haben sehr geholfen. ich werde mal mit meiner Chefin reden, wie wir das handhaben wollen. Ich habe mal eine Frage an Euch: Habt ihr in euren Unternehmen alle getrennte Warenanlieferungen und getrennte Lager für die Rohstoffe? Kann man die Sicherheit denn auch bei einem gemeinsamen Lager gewährleisten. Was ist, wenn die Verpackung eines allergenhaltigen Rohstoffes beschädigt ist und er im ganzen Lager verteilt wird. Das kann doch durch die Mitarbeiter in die ganze Produktion verschleppt werden. Wie beurteilt ihr das? Liebe Grüße Diplomandin06 :wink - Saftschubse - 13.06.2006 Diplomandin06 schrieb:Kann man die Sicherheit denn auch bei Ich denke schon, die Verpackungen werden verschlossen und sauber angeliefert, sie bekommen (möglichst) einen fest zugewiesenen Lagerplatz und Anbruchware ist sicher zu verschliessen. Diplomandin06 schrieb:Was ist, wenn die Verpackung eines Meinst Du bei der Anlieferung?? Rohwaren mit beschädigter Verpackung werden entweder gar nicht angenommen oder können gegebenenfalls neu verpackt werden - abhängig vom Rohstoff. Und nachdem alle Waren nur mit einwandfreier Verpackung angenommen werden, entfällt auch die räumlich getrennte Warenannahme. Unser Lieferant liefert uns auch gleichzeitig allergenhaltige und allergenfreie Ware, auf einem LKW selbstverständlich. Das wäre glaub ich (für verpackte Waren) zu viel des Guten. Ausser vielleicht, wenn es sich vermischen könnte wenn es dumm läuft! (Was ein Satzbau!) Ich hab im letzten Posting in der Bewertung nochmal was präzisiert! Gruß Saftschubse - cnn - 13.09.2006 Hallo Leute, ich brauche einen kleinen Anschupser. Ich sitze gerade an einem HACCP-Konzept für eine Schulmensa und tue mich mit der Arbeitsanweisung Allergene etwas schwer. In meinen Unterlagen finde ich nirgendwo einen Hinweis, dass es solch eine AA geben soll, geschweige denn, was alles so da rein gehört. Kann mir einer helfen? - Saftschubse - 18.09.2006 Hallo cnn! Ist das Thema noch akut?? Ich habe Dein Posting gelesen, dann aber vergessen... ich setz morgen mal was auf! LG Saftschubse - Saftschubse - 20.09.2006 Hallo cnn, ich bin mal ein wenig in mich gegangen und habe mir da etwas zu einer AA Allerge zusammengeschrieben. Basis: Richtlinie 2003/89/EG und ggf. ALBA-Liste. Bei z.B. Phenylalanin auch ZzulV. 1. Einkauf: Enthält die Komponente ein deklarationspflichtiges Allergen lt. Richtlinie?? Kann die Komponente ggf. durch eine allergenfreies ersetzt werden? 2. welche verwendeteten Komponenten enthalten Allergene? Dabei geht es in erster Linie um "versteckte" Allergene, dass Joghurt Lactose enthält, ist ja für den Allergiker einwandfrei zu erkennen. Dabei geht es z.B. um Gluten in Würzmischungen. 3. In welchen Speisen kommen die in 2. identifizierten Komponenten vor?? Deklaration!! 4. Wie ist mit allergenhaltigen Komponenten/Speisen umzugehen? Wie hat die Reinigung zu erfolgen? Welche Strategien entwickelt man, um Kreuzkontaminationen zu vermeiden? So, fürs Erste war es das, meld Dich einfach, wenn Du noch mehr brauchen solltest!! LG Saftschubse - cnn - 21.09.2006 Hallo Saftschubse, danke für dein "in dich gehen"; deine Info´s sind ein guter Anfang. Die Punkte 1 bis 3 habe ich mehr oder weniger so schon erfasst (das mit dem Ersetzen der Speisenkomponente habe ich nicht gemacht). Mein hauptsächliches Problem ist der Punkt 4: ich möchte bei den küchentechnischen Anweisungen nichts vergessen. Reicht es, wenn ich schreibe, dass die Gefahr der Kreuzkontamination besteht (natürlich muss hierbei der Begriff und die Gefahr erklärt werden - denn die Damen sind nicht unbedingt vom Fach <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_confused.gif" alt="" title="Confused" /><!-- s --> ) und darauf hinweise, dass nach Verarbeitung dieses Produkts bzw. dieser Speisenkomponente eine Zwischenreinigung erfolgen muss? Außerdem soll darauf geachtet werden, dass die Bedarfsgegenstände nicht zwischen den Gerichten hin und her wandern. Gibt es noch etwas anderes praktikables, was ich vergessen habe? Ich geb´ ja zu, dass ich mich in der GV noch nicht mit den Allegenen beschäftigen musste <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_redface.gif" alt=":oops:" title="Embarassed" /><!-- --> - Saftschubse - 27.09.2006 cnn schrieb:Ich geb´ ja zu, dass ich mich in der GV noch nicht mit den Weil es in der Richtlinie 2003/89/EG auch nicht für GV vorgesehen ist! In der Richtlinie ist nur die Rede von "Lebensmitteln, die ohne weitere Verarbeitung an den Endverbraucher abgegeben werden" und von "Lebensmittel(n), die an Gaststättenbetriebe, Krankenhäuser, Kantinen und ähnliche gemeischaftliche Einrichtungen abgegeben werden sollen". Also sind zumindest auf der angelieferten Ware Allergene deklariert, sie müssen dann "nur noch" auf einen Aushang oder so übertragen werden... das dürfte einige Arbeit bedeuten... <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_rolleyes.gif" alt=":roll:" title="Rolling Eyes" /><!-- --> Sehr löblich, wenn auch in der GV versucht wird, Allergene zu kennzeichnen. Allergiker werden es danken!! <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s --> <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s --> <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s --> - Druidelix - 28.09.2006 Zitat:Krankenhäuser, Kantinen und ähnliche gemeischaftliche mal nachfragen muss GV ist doch Gemeinschaftsverpflegung. Wenn oben gemeinschaftliche Einrichtungen genannt sind, dann sind GV doch mit drin oder habe ich da einen Denkfehler. Gruß Drui - cnn - 28.09.2006 Ähm, auch ich habe jetzt ein Problem... ... ich finde in der Richtlinie den Absatz mit den Krankenhäusern leider nicht und ich habe von der aid die Auskunft, dass diese Verordnung nur für abgepackte Lebensmittel gilt. Lebensmittel, die an der Wursttheke oder eben in der GV weitergegeben werden, brauchen nicht gekennzeichnet werden. Das ist auch der Grund, weshalb ich mich in der Küche damit noch nicht beschäftigen musste. Da es meineserachtens aber ein logischer Schritt ist nicht mit der Verpackung aufzuhören, sollten die Allergene auch auf den Speisekarten aufgeführt werden, oder zumindest auf Verlangen für die einzelnen Gerichte kompetent genannt werden können. Für die Küchenmitarbeiter heißt dass dann aber auch, dass sie bei der Verarbeitung auf mögliche Kreuzkontaminationen etc. achten müssen. Ich glaube auch, dass der Gesetzgeber hier bestimmt in den nächsten Jahren ebenfalls Handlungsbedarf sieht und eine entsprechende VO rausgeben wird. Daher möchte ich dies jetzt schon in meine HACCP-Konzepte einbauen. - Ariane - 28.09.2006 Es ist richtig, die Kennzeichnungs-VO gilt nur für Fertigverpackungen. Das hat seinen Ursprung darin, dass so gut wie das gesamte Kennzeichnungsrecht nur für Fertigpackungen gilt. Einzelne Ausnahmen! Es müssen in der Theke oder GV ja auch nur wenige E-Nummern bekannt gegeben werden. Wer hat behauptet, dass das Recht logisch ist? Gruß Ariane - Saftschubse - 28.09.2006 Hallo Zusammen, cnn schrieb:... ich finde in der Richtlinie den Absatz mit den Basis der Richtlinie 2003/89/EG vom 10.11.2003 ist die Richtlinie 2000/13/EG vom 20.03.2000, in erstgenannter sind nur die Änderungen im Vergleich zu zweiter aufgeführt. In der älteren Richtlinie stehts gleich in Artikel 1. cnn schrieb:Da es Ein Traum für jeden Allegiker.... Druidelix schrieb:GV ist doch Nein, kein Denkfehler, eine vielleicht nicht 100%ig klare Erklärung meinerseits (ich habs versucht mit der Hervorhebung...). Die Richtlinie sieht vor, dass auf * Fertigpackungen mit Direktabgabe an Verbraucher und * Packungen, die an GV-Betriebe abgegeben werden die aufgeführten Allergene deklariert werden müssen, auch wenn in der GV das Gericht nicht mehr gekennzeichnet werden muss. Ich denke dass es insbesondere für z.B. GV mit Diätküche wichtig ist?! Ich hoffe ich konnte etwas mehr Klarheit reinbringen. Schönen Abend noch! Saftschubse |