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SCHÄDLINGSMONITORING
#1
Ich stehe vor der Aufgabe einen Vortrag über das SCHÄDLINGSMONITORING im Lebensmittelbetrieb zu halten. Nicht, dass ich so etwas noch nicht gemacht hätte, aber es hat sich ja in diesem Bereich viel getan. Die DIN 10523 habe ich, die TRGS 523 auch. Womit ich nicht vertraut bin ist die neue Biozid Verordnung und die Auswirkungen, die sich daraus evtl. für das Monitoring ergeben. Vielleicht kann einer von den Schädlingsbekämpfern behilflich sein.

Danke und Gruß
Drui
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#2
Ich hoffe, ich treibe die Hoffnung nicht zu sehr in die Höhe, da dies keine eigentliche Antwort.sondern eine Fortsetzung der Frage ist. Ich habe vor kurzem mit einem lokal arbeitendem Schädlingsbekämpfer gesprochen. Dieser erklärte mir, dass seit Anfang dieser Woche die ersten Mittel/Wirkstoffe bei der Schadnagerbekämpfung verboten sind. Da aus den verschiedenen Quellen immer wieder neue Informationen kommen, hoffe ich, dass wir vielleicht zur Aufklärung beitragen können.
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#3
"... mit einem lokal arbeitendem Schädlingsbekämpfer gesprochen. Dieser erklärte mir, dass seit Anfang dieser Woche die ersten Mittel/Wirkstoffe bei der Schadnagerbekämpfung verboten sind."

Diese Aussage ist schlichtweg falsch.
Ich versuche mal die Kurzform: es wird unterschieden zwischen einem Sachkundigen Anwender und einem Nicht - Sachkundigen. Für den Sachkundigen stehen nach wie vor alle auf dem Markt befindlichen Mittel zur Verfügung.
Frei im Handel sind nur noch Produkte der sogenannten 1. Wirkstoffgeneration.
Alle Rodentizide, die auf Cumarin Basis wirken, unterliegen einer neuen Zulassung durch die Baua. Sobald das einzelne Präparat auf der Baua Liste erscheint, gelten für dieses Produkt die Risikominderungsmaßnahmen. Diese stehen auf der Gebrauchsanweisung, die für die Anwendung zu berücksichtigen ist.
Das Umwelt bundesamt hat auf seiner Seite einen FAQ eingestellt unter dem Thema: Häufig gestellte Fragen.
Das ist nur eine Kurzform einer Antwort. Das liegt aber auch daran, dass sich viele Schädlingsbekämpfer noch immer nicht, bzw. nur mangelhaft mit diesem Thema auseinandergesetzt haben. Dazu kommt eine allgemeine Unruhe durch dieses Halbwissen und schon ist das Chaos perfekt.
Falls weitere Fragen auftauchen sollten, könnt ihr mich gerne anschreiben.

Peter
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#4
Ich zitiere mal einen passenden Absatz, der helfen könnte:

--------------------
wie auf den Seiten des Umweltbundesamtes zu ersehen ist, ändern sich die EU-Vorschriften im Bereich
der Schädlingsbekämpfung.
Eine Frageseite mit den gängigen Fragen (und Antworten) wurde auf
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.umweltbundesamt.de/chemikalien/biozide/rodentizide-faq.htm">http://www.umweltbundesamt.de/chemikali ... de-faq.htm</a><!-- m -->
eingerichtet. (Bitte draufklicken und anschauen!)

Die für Sie wesentlichen Änderungen:
Bei der Nagerbekämpfung darf nicht einmal mehr Giftköder ausgelegt werden von Personen,
die nicht über den speziellen Sachkundenachweis verfügen.

Die Regelung gilt bereits ab dem 01.01.2013, somit fortan bestimmte Antikoagulanzien für den Endanwender nicht mal mehr
im Handel verfügbar sind (siehe Frage „Dürfen nicht sachkundige Personen diese Produkte auf Anweisung verwenden?“
im o.g. Link zum Bundesumweltamt), da eine fachliche Anweisung ebenfalls nicht mehr für das Ausbringen ausreicht.
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#5
Zitat:Ich stehe vor der Aufgabe einen Vortrag über das SCHÄDLINGSMONITORING im Lebensmittelbetrieb zu halten.
MONITORING NICHT BEKÄMPFUNG !

Ich habe bereits in Erfahrung gebracht, dass das Monitoring nach wie vor, jetzt allerdings ausschließlich mit Non-Tox-Ködern, weiterhin durch nicht sachkundiges Personal durchgeführt werden darf. Allenfalls ist eine Fachkunde erforderlich, wenn ich das richtig verstanden habe.

Gruß
Drui
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#6
Druidelix schrieb:Ich habe bereits in Erfahrung gebracht, dass das Monitoring nach wie vor, jetzt allerdings ausschließlich mit Non-Tox-Ködern, weiterhin durch nicht sachkundiges Personal durchgeführt werden darf. Allenfalls ist eine Fachkunde erforderlich, wenn ich das richtig verstanden habe.

Gruß
Drui

Ist auch richtig so, wenn ich meinen Schädlingsbekämpfer verstanden habe.

Ist halt blöd mit den NonTox-Ködern. Letztens fragte ein Kunde, ob die Nager denn durch Karies sterben sollen, wenn der SB nur noch die NonTox-Köder auslegen soll <!-- sSmile --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="Smile" title="Smile" /><!-- sSmile -->

Ist aber in der Tat blöd:

Nehmen wir einen Intervall von 3 Monaten (manche Geschäfte/Filialen) oder 1 Monat (Produktion), bei dem nun ein Monitoring nur durch den externen SB durchgeführt wird. So ist bei einem Befall im Extremfall also 1 Monat (oder halt 3) vergangen zwischen Aufstellen und Check der Fallen. Dies sogar ohne ein Vergiften der Nager, wenn sie denn mal dran gehen.

Also muss man die Betriebe zum Monitoring bewegen, dass dort jemand alle paar Tage in die Fallen guckt, ob die NonTox-Köder angebissen sind, damit der SB wiederum Tox-Köder auslegt. Das darf er aber auch nur eine gewisse Anzahl hintereinander und soll danach wieder NonTox auslegen.

Vor kurzem war irgendeine Schädlingsbekämpfermesse und das sind so die Schnippsel aus dem kurzen Gespräch, was ich von meinem SB mitbekommen habe.
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#7
Darf ich dazu nochmal eine ganz blöde Frage stellen? <!-- Icon_redface --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_redface.gif" alt=":oops:" title="Embarassed" /><!-- Icon_redface -->

Es dürfen ja nur Lebend-Fallen gegen Nagetiere eingesetzt werden. Was macht denn jetzt jemand, wenn dort ein Tier rein gegangen ist?? Es darf ja nicht getötet werden (also von einem Nicht-SBK) - soll es denn dann frei gelassen werden oder was passiert damit?

Ich weiß, klingt jetzt irgendwie doof, aber manchmal kommen solche Fragen in der Hygieneschulung auf und ich kann das bisher nicht wirklich beantworten...

Viele Grüße
etolit_hygiene
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#8
Moin zusammen,
"Es dürfen ja nur Lebend-Fallen gegen Nagetiere eingesetzt werden."
Diese Aussage stimmt nicht. Falls Lebendfallen eingesetzt werden, müssen diese drei mal täglich, d.h. alle 8 Stunden kontrolliert werden. In der Praxis wird das, denke ich kaum gemacht. Schlagfallen sind durchaus geeignet und erlaubt.
Zusammenfassend: es ist zwischen Monitoring/ Kontrolle und Befall/ Bekämpfung zu unterscheiden. Zum Monitoring sind non-tox Köder einzusetzen. Bei leichtem Befall sind Fallen zu bevorzugen. Erst danach sollten wirkstoffhaltige Köder benutzt werden.
Ausnahmen gibt es, wenn z.B. eine Neueinschleppung aufgrund Nachbarschaft (zB Müllkippe) da sind, also ein Seitenzulauf nicht verhindert werden kann. In diesem Fall ist das dann eine "Dauerbekämpfung", die auch länger als 35 Tage dauern darf. Die durchgeführten Maßnahmen, incl. Begründung müssen dokumentiert werden.

Peter
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#9
Oh, vielen Dank für die Aufklärung!!
Da hört man ja von allen möglichen Seiten immer wieder mal was anderes. Am besten vertiefe ich das Thema nochmal <!-- sSmile --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="Smile" title="Smile" /><!-- sSmile -->

Gruß
etolit_hygiene
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#10
Guten Morgen,

ich würde gerne diese Thema leicht verändert fortsetzen. In Deutschland zugelassene Mittel beginnen ja mit der Nummer DE-. Es ist aber auch möglich, für ein Biozid eine EU-Zulassung zu bekommen. Weß jemand, wie diese Nummer aussieht?
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#11
Hallo Laganon,

die Zulassungsnummer besteht scheinbar nur aus Nummern (Liste der Biozide mit EU-Zulassung hier). 
Die Nummer findest du in MSDS als EG- oder EC-Nummer. 

Gruss
Saftschubse
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#12
Danke
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