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Kopfbedeckung
#1
Hallo Zusammen,

Meine Frage sind Kopfbedeckungen in der Großküche(Gastro u.s.w.) noch immer Pflicht <!-- sIcon_question: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_question.gif" alt="Icon_question:" title="Question" /><!-- sIcon_question: --> oder nicht.Es gibt verschiedene Aussagen bei meinen Kunden.

Grüßle aus dem sonnigen Schwabenländle

Kickershorst
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#2
Hallo Kickershorst, es gibt kein Gesetz, das dazu verpflichtet, eine Kopfbedeckung zu tragen. Allerdings ist die Kopfbedeckung Teil der Personalhygiene / Hygienebekleidung im Lebensmittelbereich und wer möchte schon gerne das Haar in der berühmten Suppe finden.... Nur: die "traditionelle" Kopfbedeckung, das "Schiffchen" mag nett aussehen und erfüllt (bislang) die Regeln, hat aber in meinen Augen - auf schwäbisch gesagt, keinen Wert. Denn es schützt kaum davor, das sich einzelne Haare lösen und nicht abfallen. Da helfen nur Fließhauben effektiv, die sind toll zu tragen und stören nicht, sieht natürlich im Kundenbereich nicht so schick aus... und wird deshalb abgelehnt. Aus meiner Erfahrung heraus hat bislang kein Lebensmittelkontrolleur (in BW) darauf bestanden - solang sonst keine anderen gravierenden Mängel auftreten. Allerdings kenne ich einen Fall, wo sich ein Lebensmittelunternehmer dem LMK nicht gerade kooperativ zeigte und daraufhin dazu verpflichtet wurde, es nicht tat und zahlte.... Ich empfehle meinen Kunden im Interesse der Eigenverantwortung die Regeln zu beachten.
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#3
Hallo Kickershorst,

wenn Du dir die 852/2004 anschaust, wirst du an verschiedenen Stellen Formulierungen wie "Die Lebensmittelunternehmer müssen so weit wie möglich sicherstellen, dass Primärerzeugnisse im Hinblick auf eine spätere Verarbeitung vor Kontaminationen geschützt werden" oder "gute Lebensmittelhygiene, einschließlich Schutz gegen Kontaminationen und insbesondere Schädlingsbekämpfung, gewährleistet ist und" finden. Auch wenn es nirgends so eindeutig steht - wenn mit offenen Lebensmitteln gearbeitet wird, bedeutet für mich ein Weglassen der Haarnetze oder das Benutzen von Schiffchen eher Fahrlässigkeit als Verantwortung für die Lebensmittelhygiene.

Wenn jemand mal wieder protestiert oder etwas anderes behauptet guck doch einfach mal unauffällig, ob derjenige nicht ein oder mehrere Haare auf der Kleidung liegen hat und weise darauf hin oder sammle sie sogar ein (muss man aber auch vorsichtig sein). Niemand verliert keine Haare!
Ja, auch Wimpern und Augenbrauenhaare kann man verlieren, aber davon hat man gleich weniger. Und auch langärmlige Kleidung ist auch immer eine Diskussion wert!

Fröhliche Personalhygiene
Saftschubse
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#4
Ich erkläre die Kopfbedeckungspflicht eigentlich lieber mit Staphylos, statt mit Haaren <!-- sSmile --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="Smile" title="Smile" /><!-- sSmile --> Passt besser, denn bei den Betrieben, wo einer mit Glatze arbeitet, habe ich das schon mit abgedeckt <!-- sSmile --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="Smile" title="Smile" /><!-- sSmile -->

Haare sind da zweitrangig, passen aber als Ergänzung super dazu. Das ganze verbunden mit Staphyloabstrichen in Kopfbedeckungsfreien Bereichen und schon hat man den Bezug zur Praxis <!-- sIcon_smile --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="Icon_smile" title="Smile" /><!-- sIcon_smile -->
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#5
Grüß Gottle, <!-- sBig Grin --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="Big Grin" title="Very Happy" /><!-- sBig Grin -->

Besten Dank für die Mühe bei der Beantwortung meiner Frage

Gruß aus dem Schwabenländle

Horst
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