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Lesebrillen / nicht ständig getragene Brillen
#1
Hallo liebe Freunde der Risikominimierung!

Mich würde interessieren, wie Ihr die Handhabung nicht ständig getragener Sehhilfen (zumeist Lesebrillen) bei Mitarbeitern im Produktionsbereich definiert habt.


Dürfen Lesebrillen an einer Kette getragen werden?
Wo dürfen sie abgelegt werden?
Ist das Einhängen der Brille in die Oberbekleidung (z.B. an den Halsausschnitt des T-Shirts) verboten?


Ich freue mich auf Eure Beiträge!

Beste Grüsse
Saftschubse
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#2
Und das dann natürlich auch noch IFS- und BRC-konform <!-- Icon_rolleyes --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_rolleyes.gif" alt=":roll:" title="Rolling Eyes" /><!-- Icon_rolleyes -->
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#3
Schade...
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#4
Wer wird denn gleich so ungeduldig sein <!-- sBig Grin --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="Big Grin" title="Very Happy" /><!-- sBig Grin --> .
Das The ist interessant und wurde bereits im April 2010 andiskutiert und letztendlich nicht weiter verfolgt. Vielleicht auch wegen meiner Bemerkung. Doch daran hat sich nichts geändert.

Wenn Du möchtest, kannst Du HIER mal schauen. Vielleicht hilft es Dir ein wenig. [/url]

Gruß
Drui
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#5
Hallo Drui,

das ist sehr umsichtig von dir, aber genau diese Diskussion wollte ich gerne auch hier entfachen. Ich gucke natürlich auch in anderen Foren und die in deinem Link genannten Überlegungen haben wir hier natürlich auch schon getätigt. Aber ich hatte auch auf konkrete Umsetzungstipps und nicht nur Üerlegungen gehofft.

Beste Grüsse
Saftschubse
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#6
Na dann mal los: "Feuer frei". Ich werde mich mal umhören, ob es etwas konkreteres dazu gibt. Wenn ich etwas gefunden habe, werde ich es Euch nicht vorenthalten.

Euer
Drui
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#7
Hallo zusammen,

ich bin leider kein IFS´ler, kann deshalb auch nur mit dem "normalen Sachverstand" an die Sache herangehen.
Ich würde wenn es der Auditor unbedingt möchte, einen Havarieplan erstellen. Was mache ich, wenn die Brille splittert oder die Kontaktlinse verloren geht.

Würde hier genaue Verhaltens- und Verfahrensregeln festlegen.

Die Brille oder die Kontaktlinse ganz weglassen ist logischerweise nicht möglich also müssen wir die Gefahr minimieren oder ausschließen.

Da die Brille der Gesundheit des Mitarbeiters dient und somit ein höheres Gut zu beschützen ist, sollte der Auditor damit zurechtkommen. Schließlich hat der Blinde ja auch ein Recht darauf, seinen Blindenführhund mit in die Metzgerei oder den Supermarkt zu nehmen, was nach lebensmittelrechtlichen Aspekten „normalerweise“ ja auch nicht erlaubt wäre.

Ist zwar ein blöder Vergleich aber ich glaube man kann nicht immer allen, alles Recht machen.

Tut mir leid dass ich hier nicht weiterhelfen konnte
Viele Grüße

Michael Bäuml
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#8
Hallo Zusammen,

ich muss da mal etwas richtig stellen: es geht mir nicht darum, ob Brillenträger zum Lasern müssen oder ob jemand, der Linsen oder dauernd eine Brille trägt, diese weiterhin tragen darf und ob er merkt, dass sie weg oder kaputt ist! Risikominimierung aben.

Ein Verfahren, was im Falle von Bruch von Hartplastik/Glas/Keramik/ anderen splitternden Materialien zu tun ist, ist implementiert und funktioniert.

Es geht um verlierbare und splitternde, persönliche Gegenstände (inkl. PSA)!

Eine an einer Kette um den Häls hängende Kette kann beschädigt werden (und splittern), ohne dass der Träger es sofort bemerkt und somit verspätet den Glasbruch meldet.
Eine im Halsausschnitt der Oberbekleidung eingehängte Brille kann herausfallen, ohne dass der Träger dies merkt.
Eine auf einem Schreibpult (in unserem Betrieb schräg) abgelegte Brille kann ins Rutschen kommen und herunterfallen, ohne dass es bemerkt wird.

"Brille" kann in diesem Fall eine Lesebrille sein oder eine Schutzbrille, die nicht bei allen Tätigkeiten getragen wird und zwischenzeitlich abgelegt wird.


Hängt man gefühlte 723 Brillenhalterungen (so wie sie für PSA-Schutzbrillen verwendet werden) im Betrieb auf? Bekommt jeder MA ein persönliches Brillenetui an den Gürtel?


Grüssli
Saftschubse
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