• 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
IFS 5 3.2.1.4.
#1
Moien,

was lässt die Auditoren eigentlich dazu bewegen, beim o.g. Punkt ein B zu vergeben, wenn normalfarbige (weiße) Pflaster genutzt werden in einer GULASCH-Produktion, weil eben keine "farbigen" Pflaster genutzt werden?!

Welche Farbe hätten die Herrschaften denn gerne? Braun? Neon-gelb? Knatschgrün?

Oh mannomann.... <!-- Icon_rolleyes --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_rolleyes.gif" alt=":roll:" title="Rolling Eyes" /><!-- Icon_rolleyes -->
#2
Unsicherheit!

Ein schönes MOIN auch an Dich zurück,

"...was lässt die Auditoren eigentlich dazu bewegen, beim o.g. Punkt ein B zu vergeben?" Hast Du Deinen Auditoren denn einmal gefragt, warum er ein weißes Pflaster nicht als anderstfarbiges Pflaster akzeptieren kann?

In der Regel ist natürlich ein blaues, metalldetektierbares Pflaster gewünscht. Aber, der Punkt is eben "gewünscht". Ziel des Audits ist es, die Abweichungen zum Standard festzustellen und nicht die Abeichungen zur eigenen Vorstellung. Wenn Ihr also ausschließlich Gulasch zubereitet und in dem Gulasch keine Zutaten verwendet, die in etwa die gleiche Farbe haben wie die Pflaster, ist ein "B" erst einmal durch den Auditor zu begründen.

Interessieren würde mich jedoch: Hat Euer Auditor das Pflaster denn schon im Abschlussgespräch moniert?
#3
Moien,

neee, nicht falsch verstehen. Bin nicht in diesem Betrieb. Soll den nur für die kommende Rezertifizierung fit machen und habe mir mal die bisherigen Listen und Benotungen angeschaut.
Das ist ja nicht das einzige (und der einzige Betrieb), bei dem ich bei manchen Punkten mich wirklich nach dem Hintergedanken der Auditoren frage.
Wenn da ein D verteilt wird und in den folgenden Fragen auch pauschal eine Abwertung stattfinden mit dem Verweis auf das D (gefühlte 3 km weiter oben in der Liste), dann ist das so nicht ok, denn die Fragen sind explizit einzeln zu bewerten.
Genauso, wie ein Bereich völlig die A-Karte zieht mit der Begründung, es seien ja die Sachen erst geliefert worden (hier: Spinde für die Mitarbeiter) und erst aufgestellt worden. Als Maßnahme wird diese Korrektur schon in der Bewertung als abgeschlossen gelistet. Es gibt dann trotzdem ein D.

Gut, keine Ahnung, wie es damals war. Aber alleine anhand mancher Zertifizierungsbögen (irgendwo in einem anderen Thread schrieb ich schon, dass "optische Kontrolle" einem für ein A für die mikrobiologische Überprüfung gereicht hat) sieht man, wie unterschiedlich diese Beurteilungen sind, dass die Betriebe wirklich hoffen müssen, dass der Auditor an dem Tag nicht zufällig einen Pups quer hat und solche Kapriolen von sich lässt.

Grüße aus dem verregneten Lux <!-- sSad --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_sad.gif" alt="Sad" title="Sad" /><!-- sSad -->
#4
LuxQM schrieb:Gut, keine Ahnung, wie es damals war. Aber alleine anhand mancher Zertifizierungsbögen (irgendwo in einem anderen Thread schrieb ich schon, dass "optische Kontrolle" einem für ein A für die mikrobiologische Überprüfung gereicht hat) sieht man, wie unterschiedlich diese Beurteilungen sind, dass die Betriebe wirklich hoffen müssen, dass der Auditor an dem Tag nicht zufällig einen Pups quer hat und solche Kapriolen von sich lässt.

Sali!

Natürlich hat man irgendwie "Glück" wenn es so abläuft, aber wenn es eben genau anders herum abläuft sollte man meiner Meinung nach intervenieren und zur Not kann man auch ein Audit abbrechen.

Ich hatte es auch schon, dass ich nicht einverstanden war mit einer im Abschlussgespräch dargestellten Abweichung, aber in dem Fall war mein fachlicher Vorgesetzter (der mich als Standortverantwortliche leider auch nicht standortspezifisches hat vorstellen lassen und uns somit auch Abweichungen verursacht hat, aber das ist wieder ein anderes Thema), dem ich schnell einen Zettel mit meinem Veto rüberschob, nicht zu Diskussionen aufgelegt - und der anwesende Auditor war echt nicht schwierig?! Naja, so hatten wir dann ein B oder sogar C für eine angeblich nicht im Kataster aufgeführte pH-Sonde, die nachweislich seit Bestehen des Katasters enthalten war - man hatte beim Angucken des Katasters (bei dem ich nicht dabei war <!-- Icon_rolleyes --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_rolleyes.gif" alt=":roll:" title="Rolling Eyes" /><!-- Icon_rolleyes --> ) an der falschen Stelle geguckt <!-- Icon_rolleyes --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_rolleyes.gif" alt=":roll:" title="Rolling Eyes" /><!-- Icon_rolleyes -->

Auch für Auditoren ist vieles kein Wünsch-Dir-was, das muss uns bewusst sein! Allerdings muss uns auch bewusst sein, dass wir gerade bei Abweichungen vom üblichen (wie das oben genannte weisse Pflaster) eine nachvollziehbare (und damit schriftlich festgehaltene) Betrachtung anbringen können. Denn das ist es zumeist, was meiner Erfahrung nach dem Auditor "fehlt"!

Auf gutes Gelingen!
Saftschubse
#5
Einen wunderschönen guten Morgen,

vielleicht darf ich mich, auch etwas nachträglich, in die Diskussion einbringen. Die "B"-Bewertung ist gerechtfertigt. Der IFS verlangt kein "blaues Pflaster". Im Punkt 3.2.1.4 ist aber die Reglung "abweichend von der Produktfarbe" getroffen worden. Weis ist zwar abweichend von der Produktfarbe, ich denke, wenn es in den Gulasch fällt, nimmt es aber sehr schnell die Produktfarbe an. Daher ist aus meiner Sicht ein "B" gerechtfertigt.

"B" bedeutet ja auch: "nahezu volle Übereinstimmung". Es ist nicht einmal eine Korrekturmaßnahmen notwendig.


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste