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Smiley schon verbindlich???
#31
Kann es sein, das der Link zur Liste nicht mehr gültig ist? Vielleicht reicht hier auch
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.berlin.de/ba-pankow/verwaltung/ordnung/smiley.html">http://www.berlin.de/ba-pankow/verwaltu ... miley.html</a><!-- m -->

Dort scheint sie aktuell gehalten zu werden (Stand der Liste: 18.06.2013).
Über Sinn und Unsinn lässt sich wie üblich vortrefflich streiten. Auf Seite 3 der o.g. Liste ist z.B. ein Obsthandel welcher mit 61% der möglichen Minuspunkte immernoch als ausreichend eingestuft wurde. HACCP Totalabzug, alles andere auch nicht unbedingt erfreulich.
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#32
In der Tat, jedes Mal mit Erscheinen einer neuen Liste gibt es anscheinend einen neuen Link dazu. Ich habe jetzt aktuell den Link ausgetauscht, bin aber davon überzeugt, dass er schon in ein paar Tagen nicht mehr aktuell sein wird. Deshalb an dieser Stelle vielen dank für Deinen Hinweis.

Gruß
Drui
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#33
Das sieht ja mal nicht so schlecht aus, auch wenn ich persönlich eher gegen so eine Kennzeichnung bin.
Werden die Sachen denn so in/an den Betrieben veröffentlicht oder kann man als Verbraucher diese Infos "nur" im Internet finden??

Gruß
etolit_hygiene
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#34
Im Juni 2012 auf den aktuellen Stand von Kontrollbarometer, Smiley bzw, Hygieneampel angesprochen, hatte ich seinerzeit folgendes geschrieben:
Zitat:Es bleibt nebulös! An eine bundesweit einheitliche Regelung ist meines Erachtens in den nächsten Jahren nicht zu rechnen. Es wird bei mehreren Insellösungen bleiben, sprich- jedes Bundesland wird es machen, wie es möchte. Und sollte es doch noch eine Regelung geben, dann wird diese auf Freiwilligkeit basieren, danach sieht es derzeit jedenfalls aus.

Nun ist es wieder soweit, die Medien haben die Thematik wieder aufgenommen, zumindest in NRW.

Hygiene-Ampel für NRW-Städte
Wie sauber sind Bielefelds Restaurants?
Als Testversion geht am Donnerstag (05.12.2013) die viel diskutierte Hygiene-Ampel zunächst nur für Bielefeld und Duisburg online. Die Sauberkeit und Qualität von rund 400 Restaurants in Bielefeld werden bewertet und als App angeboten. Etwa 40 Betriebe haben gegen die Veröffentlichung ihrer Daten geklagt.
[Bild: gastronomie100_v-TeaserAufmacher.jpg]
Wie sauber ist ein Restaurant? Und wie gut die Lebensmittel?

Die Hygiene-Ampel soll Verbrauchern die Möglichkeit geben, sich über die Qualität von Restaurants und Gaststätten zu informieren. Auf den Internetseiten und per App kann gezielt nach einem Lokal gesucht werden. Die Bewertungen werden in einem "Kontrollbarometer" angezeigt, das die Farben grün, gelb und rot hat. Zurzeit sind die Daten von 400 Gaststätten in Bielefeld und 600 Betrieben aus Duisburg zu finden. Etwa 40 Betriebe aus Bielefeld haben gegen die Veröffentlichung ihrer Daten geklagt oder Widerspruch eingelegt, sagt Andreas Büscher vom Hotel- und Gaststättenverband Ostwestfalen dem WDR. Am Mittag stellt NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel das Projekt in Duisburg vor.

Was bewertet die Hygiene-Ampel?
[Bild: gastronomie106_v-ARDAustauschformat.jpg]
Die App zur Ampel ist unter dem Stichwort "appetitlich" zu finden
Die Bewertung auf der Internetseite und in der App sind die Ergebnisse von regelmäßigen Kontrollen in den Betrieben. Sauberkeit und Hygiene in der Küche und im Gastraum werden regelmäßig von Kontrolleuren überprüft. Außerdem werden die Lebensmittel selbst kontrolliert. Sind sie richtig ausgezeichnet? Welche Inhaltsstoffe haben sie? Und wie werden sie gelagert? Je nach Ergebnis gibt es Risiko-Punkte von 0 bis 80, die auf dem "Kontrollbarometer" erscheinen. Je mehr Punkte ein Betrieb bekommt, desto schlechter ist die Bewertung. Bei 0 bis 40 Punkten steht die Ampel auf grün, bei 41 bis 60 Punkten auf gelb und bei 61 bis 80 Punkten auf rot. Damit nicht nur Momentaufnahmen gezeigt werden, sieht der Nutzer nicht nur die Ergebnisse der aktuellen Kontrolle. Auch die drei vorhergehenden Kontrollen werden angezeigt.

Langer Streit um Bewertungssystem
Die Hygiene-Ampel ist eine Initiative des NRW-Verbraucherschutzministeriums und der Verbraucherzentrale NRW. Bereits 2011 hatte das Ministerium dieses Konzept für eine transparente Bewertung von Gaststätten den Verbraucherministern der Länder vorgelegt. Die Bundesländer stimmten - außer Bayern - für eine bundesweite Einführung. Diese scheiterte jedoch, nach Angaben des NRW-Umweltministeriums, an der Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU). Vorbild für die Hygiene-Ampel ist ein Bewertungssystem aus Dänemark.

Stand: 05.12.2013, 18.27 Uhr

Quelle: WDR.de
Diesen Artikel online lesen
Unter dem Artikel im Netz gibt es weitere Informationen

Auch Berlin Pankow veröffentlicht offensichtlich noch

Hier die Liste als PDF-Datei.
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#35
Gerade habe ich über die dpa die neuen Minister gesehen. Wenn ich dies richtige lese, können wir uns von unseren bekannten Internetseiten wie bmelv verabschieden. Der Verbraucherschutz obliegt nun dem Justizministerium. Das könnte sogar das AUS für die Smileys sein, denn im Justizministerium werden Dinge, die im Graubereich zwischen Informationspflicht und Persönlichkeitsrechten liegen, vermute ich eher eine restriktive Vorgehensweise.

Das alte BMELV beschäftigt sich nun nur noch mit der Landwirtschaft. Da stellt sich aus meiner Sicht die entscheidene Frage, bei wem nun die Kontrolle der Lebensmitteherstellung angesiedelt ist. Diese gehört ja nicht eigentlich zur Landwirtschaft, ist aber auch nicht unbedingt nur Verbraucherschutz.

Ich habe den Eindruck, dass auf Grund der schnöden Machtinteressen gute Ideen wie das BMELV zerrissen und die neuen Schnittstellen das Arbeiten wieder schwierig machen werden. Und an neuen Ointernetseiten müssen wir uns auch gewöhnen.
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#36
Zitat:...Der Verbraucherschutz obliegt nun dem Justizministerium...

Ich denke, dass diese Aussage überwiegend für den Verbraucherschutz betreffendes Vertragswesen gilt, denn die Fachexpertise im jetzigen BMEL bleibt ja meines Wissens bestehen und damit auch die für die Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit verantwortliche Abteilung 3 (Ernährung, Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit) mit seinen Unterabteilungen Ernährungspolitik, Sicherheit der Lebensmittelkette und auch Tiergesundheit/Tierschutz.

Ich werde Deine Frage aber nochmals genauer recherchieren und das Ergebnis hier zum Besten geben, sofern noch Interesse besteht.

Zum Thema zurück kommend ist es so wie ich es schon weiter vorne beschrieben habe, es gibt derzeit lediglich angesprochene Insellösungen wie beispielsweise das Projekt KOBRA in NRW. Soweit ich informiert bin, laufen hier auch entsprechende Verfahren gegen das System, was aber auch nicht sonderlich verwundert, denn immer dann wenn unterschiedliche Interesse aufeinander stoßen, kommt man heutzutage nicht drum herum sich damit ggf. auch gerichtlich auseinanderzusetzen.

Weiterhin sich mit der Thematik beschäftigen und sich seine Meinung bilden und diese auch vertreten. Die Diskussion ist wieder eröffnet <!-- sIcon_smile --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="Icon_smile" title="Smile" /><!-- sIcon_smile -->.

Gruß
Drui
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#37
Ich hab da noch was gefunden...


Organisationserlass der Bundeskanzlerin vom 17. Dezember 2013
Gemäß § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung ordne ich mit sofortiger Wirkung an:

I.
Es erhalten


3. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Bezeichnung Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft;

III.
Dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft die Zuständigkeit für Verbraucherpolitik übertragen.
Der Verbraucherschutz im Bereich Ernährung und Lebensmittel verbleibt im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

.
.
.

Berlin, den 17. Dezember 2013

Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel

Quelle: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 75,ausgegeben zu Bonn am 20. Dezember 2013

Gruß
Drui
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#38
Zurück zur Thematik des Threads mit diesem Beitrag:

Modellversuch in NRW: Hygiene-Ampel zeigt in Gaststätten erste WirkungSad13.58 Uhr)
Die Kontroll-Ampel zur Verbesserung der Hygiene in Gaststätten zeigt in einem Modellversuch in Bielefeld und Duisburg erste Wirkung. Seit Beginn des Testbetriebs im Dezember sei ein starkes Bemühen sichtbar, Mängel zu beseitigen, gab die Verbraucherzentrale NRW am Samstag (19.04.2014) bekannt.

Je nachdem wieviele Verstöße die Kontrolleure feststellen, zeigt die Ampel grün, gelb oder rot an. Diese Transparenz werde von Gaststättenbesuchern genutzt: Die Smartphone-App sei schon 13.000 Mal heruntergeladen worden.

Kritik kommt vom Gaststätten-Verband Dehoga: Verbraucher könnten nicht erkennen, ob es sich wirklich um Hygienemängel handelt oder um Baumängel. Zahlreiche Gastronomen in NRW haben gegen die Hygieneampeln geklagt - Urteile gibt es noch nicht.

Stand: 19.04.2014, 13.58 Uhr
Quelle: WDR Kurzmeldungen
Auch unter RP-Online wird über den Modellversuch unter dem Artikel
"Hygiene-Ampel" für Gaststätten zeigt erste Wirkung. mit Stand 09. April 2014 berichtet.

Die Diskussion geht also weiter, wenn auch erst einmal als Insellösung wie weiter vorne bereits erläutert.

Gruß
Drui
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#39
Das Interesse am Thema ist ungebrochen hoch. Nein, es gibt noch immer kein bundeseinheitliches System. Soviel vorweg. Doch was gibt es dann neues vom Smiley & Co?

Die seit 2009 etablierte "Pankower-Ekelliste" gehört vorerst der Vergangenheit an. Dies jedenfalls hat heute die Berliner Morgenpost veröffentlicht. Doch lest selbst:

12.06.14, 11:49
LEBENSMITTELHYGIENE

Bezirk Pankow zieht Smiley-Liste aus Internet zurück
Die Kontrollergebnisse zur Lebensmittelhygiene in Restaurants, Cafés, Supermärkten und Kitas wurde von der Homepage des Bezirksamtes Pankow entfernt. Ein Betrieb hatte gegen die "Ekelliste" geklagt.

Die Pankower Smiley-Liste war die erste in Berlin – und die vorerst letzte. Am Mittwoch hat Stadtrat Torsten Kühne (CDU) die Zusammenstellung der Kontrollergebnisse zur Lebensmittelhygiene in Restaurants, Cafés, Supermärkten und Kitas von der Homepage des Bezirksamtes entfernen lassen. Sie werde bis auf Weiteres nicht mehr veröffentlicht, teilte er mit.

Auslöser dafür sind Beschwerden eines Pankower Lebensmittelbetriebes gegen die Veröffentlichung der amtlichen Kontrollergebnisse. Der Betrieb hatte dagegen geklagt und beim Verwaltungsgericht vorläufig Recht bekommen.Pankow wandte sich daraufhin an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, das jedoch am 28. Mai 2014 die Eilentscheidung bestätigte. Mit diesem Beschluss sei die Möglichkeit, Kontrollergebnisse der gesetzlich vorgeschriebenen Hygienekontrollen transparent darzustellen, weiter eingeschränkt worden, sagte Kühne.

Die Smiley-Liste war mehr als fünf Jahre lang auf der Pankower Internetseite zu sehen. 2009 hatte sie der damals zuständige Stadtrat Jens-Holger Kirchner (Grüne) eingeführt. Die Zusammenstellung der Betriebe mit mangelhafter Hygiene wurde als "Ekelliste" bekannt.

Quelle: Berliner Morgenpost
Diesen Artikel online lesen

Mal sehen wie lange es in NRW dauert bis man auch hier das Handtuch wirft.

Gruß
JR
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#40
Guten Morgen,

hier habe ich ein Beispiel, weshalb aus meiner Sicht eine Smiley zur Darstellung der erfolgten Lebensmittelkontrolle sinnvoll ist.

So transportieren einige Imbissbetreiber ihre Zutaten vom Großmarkt zum Zubereitungsort. Vielleicht nicht ganz so gut zu sehen. Rechts in Folie eingeschweißter Brokolli, in der Mitte ein Karton mit frischem Gemüse, u.a. Lauchzwiebeln und links drei tiefgefrorene Gänse. Leider ist dies nicht das erste Mal, dass ich so etwas sehe. Vor zwei Jahren fuhr in meiner Regionalbahn eine Mitarbeiterin eines Imbisses mit, die auf Ihrem Fahrrad einen tiefgefrorenen Dönerspieß transportierte. Die Fahrt dauerte gut 35 Minuten. Weiß jemand, wie die Lebensmittelüberwachung die Beschaffung der Zutaten kontrolliert?


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#41
Der Hygiene-Smiley geht nun nicht nur in die nächste Runde, sondern auch online. Neben der Vorstellung des Gesetzentwurfs zur Hygienekontrolle wurde nun auch eine App veröffentlicht, in welcher die ersten Ergebnisse von Bielefeld enthalten sind. In der App sehr gut zu sehen sind die Kontrolldaten. Teilweise aus 2014. Welchen Sinn haben solche alten Ergebnisse. Eine Verlässlichkeit, dass diese Ergebnisse auch nach zwei Jahren noch repräsentativ sind. Zumindest ist im ersten Gesetzesentwurf das Recht auf eine Nachkontrolle innerhalb von drei Monaten verankert worden.
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#42
Wink 
2011 hat die Diskussion um die Darstellung der Kontrollergebnisse hier im Forum begonnen. Am 23.02.2021, also 10 Jahre später, legt der Senat für Verbraucherschutz einen Gesetzesentwurf vor, der dies auch für Berlin nun verbindlich regeln soll. 10 jahre seit der ersten Diskussion zu diesem Thema im Forum. Nun weiß ich nur nicht, sind wir im Forum der Zeit weit voraus? Oder brauchen die Berliner einfach nur deutlich länger? ... Mit Blick auf den BER würde ich ja zu zweitem tendieren.  Big Grin  

Pressemitteilung Senatsverwaltung Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung

Aber, in Berlin hat man noch Zeit, sich darüber Gedanken zu machen. Sollte der Entwurf im Abgeordnetenhaus abgesegnet werden, würde er dennoch erst 2023 in Kraft treten.
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