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IFS 5 - Anforderung 1.4.4 - Bewertung des Arbeitsumfeldes
#1
Anforderung 1.4.4: Das Unternehmen ermittelt und bewertet regelmäßig (z.B. im Rahmen interner Audits und/ oder Betriebsbegehungen), die zur Gewährleistung der Produktanforderungen erforderliche Arbeitsumfeld. Dazu gehören u.a.: soziale Einrichtungen, klimatische Bedingungen, Sicherheits- und Schutzvorkehrungen, hygienische Bedingungen, Arbeitsplatzgestaltung, andere Einflussfaktoren (z.B. Lärm, Vibrationen). Die Ergebnisse dieser Bewertungen gehen risikoorientiert in die Investitionsplanung ein

Diese Anforderung kann man z.B. so erfüllen:
Zu diesem Punkt plant man ganz simpel erstmal die Betriebsrundgänge z.B. in Form einer kleinen Tabelle. Diese enthält z.B. die Monate in denen der Rundgang gemacht wird und wer daran teilnehmen muss (z.B. Betriebsleitung, Produktionsleitung, Technik, QS).

Bei der Bewertung des Arbeitsumfeldes legt man dann z.B. 3 Stufen fest:
1 = schlecht
2 = mittel
3 = gut
In einer Tabelle erfasst man in der ersten Spalte den zu beurteilenden Bereich, in der zweiten Spalte trägt man die Bewertung des Bereichs (1, 2 oder 3) ein und setzt in die dritte Spalte bei „Investitionspriorität“ z.B. JA oder NEIN ein. In eine vierte Spalte kommt im Falle von JA ein kleiner Text „Maßnahme/Bemerkung“.


Viel Glück
Saftschubse


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