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HACCP wann notwendig??
#1
Ich

hätte da mal eine Frage an unsere KiGa/KiTa-Spezialisten:

Es geht um einen

Kindergarten, in dem an dem einen Wochentag, an dem Betreuung von morgens bis abends

angeboten wird, mittags zusammem mit den Kindern gekocht wird. Die Erzieher haben alle ihre

Belehrung.
Vom Amt ist gesagt worden, dass bei einem Tag Kochen zusammen mit den Kindern

(so als pädagogische Maßnahme) kein HACCP-Konzept erstellt werden muss. Sollte der KiGa auf

mehr Tage mit Verpflegung umgestellt werden, müsste mehr gemacht werden. Sagt das Amt.


Rückstellproben werden eingefroren.

Ist die Ansage des Amts

nachvollziehbar??

DANKE SCHÖN!!
Saftschubse
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#2
Ich würde da wieder auf dem schönen Wort

"angemessen" rumreiten wollen. Denn so steht es ja im Gesetz, dass das HACCP-Konzept

angemessen sein muss. Und wenn das Amt es für angemessen befindet, dass für einen Tag kein

HACCP-Konzept erstellt wird (was ich sehr befürworte), dann würde ich mir das eventuell

schriftlich bestätigen lassen und fertig.

Was meint ihr?

Cat
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#3
Das mit dem "Schriftlichen Bestätigen" ist völlig richtig. Das Problem

ist nur, dass man meist nur die Aussage des Kontrolleurs hat und nichts

"Rechtsverbindliches" in die Hand bekommt. Aber wie Cat schon sagte, wenn das Amt meint es

ist nicht nötig (was auch meine Einschätzung ist) dann braucht auch kein Konzept erstellt

werden. Wenn sich dann irgendwann (ggf. durch Wechsel der Amtsleitung oder des Kontrolleus)

der Wind dreht und dann doch ein Konzept gefordert wird, kann min immernoch eins

erstellen.

Gruß
Michael
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#4
Auch ich bin der Meinung, dass ein komplettes HACCP-Konzept nicht

notwendig ist und das ich mir das auch schriftlich bestätigen lassen würde.
Jetzt folgt

das ABER:
Auch wenn die Erzieherinnen die entsprechende Belehrung haben (woher

eigentlich?), sollten trotzdem die wichtigsten Regeln noch mal schriftlich festgehalten

werden. Ich denke da z.B. an regelmäßige Kühlschrank- und Tiefkühlschrankkontrollen

(Temperatur und Inhalt), Händehygiene, Verteilung von Zuständigkeiten (wer kauft was ein,

wer kümmert sich um die Lagerhaltung und das Lager etc).
Die Liste ist nicht unbedingt

vollständig und soll nur als Denkanstoß dienen.
Grüße von CNN
Mitglied Fachkreis Lebensmittelhygiene; Fachbereich KiGa / KiTa & Co
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#5
Danke für Eure

Antworten.
Das mit den Listen/Anweisungen werde ich mal in Erfahrung bringen und ggf.

empfehlen.
Die Belehrung gabs beim Gesundheitsamt für teures Geld.



Gruß
Saftschubse
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#6
Wie sieht das Ganze eigentlich

Eurer Meinung nach bei Kiosken aus? Meist verkaufen die dort auch ne Wurst oder ein belegtes

Brötchen auf die Hand......
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#7
Ich

denke, dass das Gesetz hier auch greift.
Frag doch mal für Spaß, ob der Kiosk denn ein

Hygienekonzept hat; ich denke du kriegst dann ziemlich fragende Gesichter <!-- sConfusedhock: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_eek.gif" alt="Confusedhock:" title="Shocked" /><!-- sConfusedhock: --> .
Ein

ausgereiftes Konzept ist aber wahrscheinlich nicht im Sinne des Gesetzes

("Verhältnismäßigkeit"), aber eine Belehrung und entsprechende Folgebelehrungen sollten doch

schon drin sein.
Grüße von CNN
Mitglied Fachkreis Lebensmittelhygiene; Fachbereich KiGa / KiTa & Co
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#8
Oh Gott da frag ich lieber

nicht, möchte ja schließlich meine Zigarretten weiter dort kaufen <!-- Icon_cool --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- Icon_cool -->
Aber das mit der

Schulung sehe ich ähnlich, da z.B. die belegten Brötchen ja meist nicht mal gekühlt in der

Auslage stehen......
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#9
HACCP im KiGa / KiTa halte ich auch für "mit Kanonen auf Spatzen geschossen". Hygieneregeln und Arbeitssicherheit sollten jedoch eingehalten werden. Die Reinigung von Räumen, Arbeitsflächen und Geräten (Kühlschrank, Herd, Mikrowelle und was da noch so vorhanden ist) sollte der Träger in nachvollziehbarer Form mit der Reinigungsfirma vereinbaren (Erzieher sind zwar keine Köche, aber eben auch kein Putzpersonal).

cnn schrieb:das ABER:
Auch wenn die Erzieherinnen die entsprechende Belehrung haben (woher

eigentlich?),

Zur Ehrenrettung der Erzieher/-innen sei gesagt, dass in deren Ausbildung das Thema Speiseherstellung und Lebensmittelhygiene vorkommt. Bei uns wird das Fach Nahrungszubereitung jedenfalls noch akribisch unterrichtet. Temperaturkontrollen bei Essenanlieferung sind in den Alfelder KiTas erst im Kommen.

Allerdings zeigen die neuesten Salmonellosen aus Braunschweig und Kreiensen bei Northeim (Niedersachsen), dass ingesamt einiges im Argen liegt und die Kontrollbehörden hier keine allzu glorreiche Rolle spielen.
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#10
Hallihallo,

der erste Beitrag in diesem Thema war bereits am 20.04. 2006. Die angesprochenen jüngsten Salmonellenfälle in den unterschiedlichsten Bundesländern zeigen, dass diese Vorkommnisse sicherlich das Meinungsbild über die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Lebensmittelsicherheit ändern. Wäre auch schlimm, wenn es nicht so wäre. Die meisten Kindergärten werde heute von externen Caterer beliefert, auch diese Thematik hatten wir ja bereits in unserem Forum diskutiert. Für "pädagogisches Kochen" mit den Kiddis braucht man sicherlich kein HACCP Konzept. Das braucht man im Übriegen sowieso nicht, sondern ein Eigenkontrollkonzept in Anlehnung und auf den Grundlagen von HACCP (ich weiß, dass ihr das alle meint, wollte es nur noch mal verdeutlichen).

Da aber wie beschrieben, die meisten Einrichtungen dieser Art extern mit Lebensmitteln beliefert werden, ist ein Konzept meines Erachtens nicht notwendig. Was mir sinvoll erscheint ist, gewisse Dinge im Vertrag mit dem Caterer zu regeln. Beispielsweise Entsorgung von Lebensmittelabfällen und Messung von Temperaturen beim Abthermen und der Auslieferung.

Gruß
Drui
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#11
Hallo,

Zitat:Zur Ehrenrettung der Erzieher/-innen sei gesagt, dass in deren Ausbildung das Thema Speiseherstellung und Lebensmittelhygiene vorkommt. Bei uns wird das Fach Nahrungszubereitung jedenfalls noch akribisch unterrichtet.
Die Ausbildung zur Erzieherung beinhaltet an meiner Schule und somit wohl auch in ganz NRW, nicht das Fach Nahrungszubereitung (NZ). Dieses Fach wird in der vorhergehenden Ausbildung zur Kinderpflegerin - welche die Zugangsvoraussetzung für die Erzieherausbildung ist - erteilt. Auch hier achten wir Lehrer sehr auf die Hygieneregeln.
Leider zeigt sich, dass manche Schüler damit ihre Schwierigkeiten haben und es hier meist nur zu Grundkenntnissen bringen, die ohne ständige Reflexion nicht vertieft werden. In der praktischen Tätigkeit ist die hauswirtschaftliche Seite dann auch vermehrt Aufgabe der Kinderpflegerin und die Erzieher verlieren dieses Tätigkeitsfeld u.U. aus dem Blick.

Zitat:Die Reinigung von Räumen, Arbeitsflächen und Geräten (Kühlschrank, Herd, Mikrowelle und was da noch so vorhanden ist) sollte der Träger in nachvollziehbarer Form mit der Reinigungsfirma vereinbaren (Erzieher sind zwar keine Köche, aber eben auch kein Putzpersonal).
In meinen Konzepten für KiTas und schulische Versorgungseinrichtungen obliegt die Reinigung der Arbeitsflächen und Betriebsmittel immer denjenigen, die damit auch arbeiten. Einzig die Bodenflächen, Wände, Fenster u.ä. und sanitäre Anlagen sind Aufgaben der Reinigungsfirmen.
Dies finde ich logisch, denn Arbeitsflächen müssen z.B. nach der Benutzung bzw. täglich gereinigt werden und die Reinigungsfirmen haben zum einen ein so knappes Zeitkontingent, dass sie meist nur die nötigsten Dinge getan bekommen, zum anderen auch nicht den Überblick, welche Betriebsmittel benutzt wurden.
Kühlschrankreinigung bedeutet z.B. nicht nur eine Reinigung der Oberflächen, hier wird in einem eine Bestandskontrolle des Inhalts durchgeführt und die kann wirklich keine "Putzfrau" machen, die vielleicht noch nicht einmal Deutsch spricht <!-- Icon_rolleyes --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_rolleyes.gif" alt=":roll:" title="Rolling Eyes" /><!-- Icon_rolleyes -->

Vielleicht sollte hier noch mal geklärt werden, in welchem Umfang "gekocht" wird.
Handelt es sich hier nur um s.g. "hauswirtschaftliche Aktivitäten im pädagogischen Rahmen mit den Kindern", d.h. wird mit einer kleinen Auswahl von Kindern (meist 4-6) eine Nachspeise, ein Frühstück oder ein kleines Mittagessen zubereitet, fällt das in den Aufgabenbereich des pädagogischen Personals. Das Aufräumen und Reinigen gehört natürlich dazu und obliegt somit nicht mehr dem Reinigungspersonal.
Wird regelmäßig in der Einrichtung gekocht, gibt es hier meist eine Fachkraft (HOFFENTLICH <!-- s:twisted: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_twisted.gif" alt=":twisted:" title="Twisted Evil" /><!-- s:twisted: --> ), die dann entsprechend, wie in jeder GV, für die Reinigung ihrer Arbeits- und Betriebsmittel zuständig ist.
Wird das Essen durch einen Cateter geliefert, wie das leider die Regel ist, sollte - entgegen Druis Meinung - doch ein Eigenkontrollkonzept aufgebaut werden. Es gibt noch viele Dinge in der Küche zu tun, die nicht in das Aufgabenfeld des Caterers fallen, denn es werden meist noch kleine Snacks oder mal eine Nachspeise hergestellt. Ein solches Kontrollkonzept macht auch einen verbindlicheren Eindruck als lose Reinigungslisten und Temperaturkontrolllisten.
In diesem Konzept werden dann auch die entsprechenden Tätigkeitsfelder und Verantwortungsbereiche festgelegt, s.d. auch pädagogisches Personal zur Reinigung der hauswirtschaftlichen Bereiche herangezogen werden kann.
Grüße von CNN
Mitglied Fachkreis Lebensmittelhygiene; Fachbereich KiGa / KiTa & Co
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