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Gewürze / Gewürzextrrakte / Aromen
#1
Hallo erstmal

Ich habe eine Frage zur Kennzeichnung:
Wobei es hierbei nicht allein um die AromenVO geht, die hilft aus meiner sicht nicht weiter oder sollte ich einen wichtigen Passus übersehen haben? <!-- Icon_redface --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_redface.gif" alt=":oops:" title="Embarassed" /><!-- Icon_redface -->

Wann ist ein Gewürz ein Gewürz bzw. Gewürzextrakt und wann ist ein entsprechender Extrakt ein Aroma.

Was unterscheidet also Gewürzextrakte von Aromen?

Meine Definition sieht so aus: Gewürz/Gewürzextrakt ist dann zu deklarieren, wenn die Grundlage eben ein Gewürz ist. Also Blätter, Wurzeln, Samen und was sonst noch klassisch zum würzen eingesetzt wird.

Da bleibt noch die Frage wie unterscheiden sich Gewürze von Gewürzextrakten. welche Bezeichnung ist die qualitativ hochwertigere müssen Gewürze rein sein oder dürfen sich auch mit anderen (hinterher nicht mehr technologisch wirksamen) Stoffen versehen sein?

Ein Aroma liegt dann vor wenn ich aus Stoffen Extrahiere, die nicht klassisch Gewürze sind z.B. Schinken, Erdbeeren usw.

Hilfeeeee wer kann Licht in meine Dunkel bringen???

Gruß Ariane
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#2
Hallo Ariane,

vielleicht kann ich Dir helfen, aber eigentlich hast Du Deine Frage schon selbst beantwortet.

Gewürze sind Pflanzenteile verschiedener Art die sich durch ein sehr intensives und charakteristisches Aroma auszeichnen. Sie werden sowohl als frisch wie auch im getrockneten Zustand als Gewürz bezeichnet. Gewürze sind alle reine Sorten.

Bei vielen Gewürzen fallen Aromastoffe als ätherisches Öl an, das durch Wasserdampfdestillation abgetrennt werden kann. Verwendet man dieses ist es wie Du schon vermutest ein Aroma.

Hoffe Dir damit geholfen zu haben. Ansonsten...

Sylvia
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#3
Guten Morgen,

in diesem Zusammenhang ist mir gestern bei der Erstellung einer Zutatenliste eine Frage gekommen. Und nun hoffe ich, dass mir jemand diese Frage beantworten kann.

Knoblauch: Eine Pflanze, die trennt und verbindet. Zumindest trennt sie Vampire von den einfachen Menschen. Auf der anderen Seite ist es aber auch ein Gemüse und ein Gewürz. Setze ich frischen Knoblauch einem Lebensmittel zu, darf ich ihn ja nicht unter "Gewürz" zusammenfassen. Doch wie sieht es beim Extrakt aus?
Darf ich Knoblauchextrakt unter Gewürzextrakt zusammenfassen oder muss ich ihn separat in der Zutatenliste aufführen?
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#4
Hallo Laganon,

ich musste noch nie Knofi deklarieren, daher meine vielleicht überflüssige Frage (weil ich irgendetwas irgendwo bislang immer überlesen habe): Warum kann/darf frischer Knoblauch nicht als Gewürz deklariert werden?

Gruss
Saftschubse
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#5
In dem Zusammenhang fällt mir doch grad eine Deklaration auf, bei welcher Sellerie 4 x deklariert wird,
da bei den Aromen, Gewürzextrakten die Allergene (wenn Herkunft/Ursprung für das Aroma/Extrakt) genannt werden müssen.

Führt dann zu aberwitzigen Deklarationen Smile

Macht mal einen Selleriesalat mit Fleischwurststückchen und würzt das mal mit Glutalin.

Viel Spaß bei der Deklaration des Fertigprodukts...
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#6
Im Prinzip ist dies ja meine Frage. Nach den Leitsätzen sind Gewürze: Pflanzenteile, die wegen ihres Gehalts an natürlichen Inhaltsstoffen als geschmacks- und geruchsgebende Zutat zugegeben werden. Insofern ist aus meiner Sicht ein Knoblauchextrakt ein Gewürzextrakt und könnte, wenn mehrere Gewürzextrakte vorliegen, unter der Klassenbezeichnung zusammengefasst werden.

Doch liege ich da richtig?
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#7
Keine Ahnung ob Du da richtig liegst, aber ich würde es genau so aus der Leitlinie lesen: Knoblauch und Knoblauch können unter Gewürz bzw. Gewürzextrakt zusammengefasst werden.

Keiner sonst hier, der Gewürze deklarieren "darf"?
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