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***CORONA*** - Michael Bäuml - 14.04.2021

Regierung beschließt Testpflicht
Corona-Testpflicht für Betriebe: Wie sie aussehen wird und was auf Kritik stößt
 
Dienstag, 13.04.2021, 18:40
Die Bundesregierung hat die Unternehmen in Deutschland zu einem Testangebot für ihre Mitarbeiter verpflichtet. Unternehmen müssen ihren Beschäftigten künftig Corona-Tests anbieten. Das müssen Sie jetzt zur Testpflicht in Betrieben wissen.
Unternehmen müssen ihren Beschäftigten künftig Coronatests anbieten. Das Bundeskabinett hat am Dienstag eine entsprechende Verordnung zum Arbeitsschutz beschlossen. "Diese Regel gilt für alle Beschäftigten, die nicht dauerhaft im Homeoffice arbeiten können", sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in Berlin.
Derjenige Teil der Wirtschaft, der offen bleiben solle, müsse nun zum Infektionsschutz einen verpflichtenden Beitrag leisten. "Ich halte das für ein Gebot der Verantwortung", so Heil. Die Verordnung trete in der kommenden Woche in Kraft. Verlängert wird zudem bis Ende Juni das Gebot zum Homeoffice für geeignete Arbeit
 
 
Corona-Testpflicht für Unternehmen: PCR-, Schnell- und Selbsttests möglich
Regierungssprecher Steffen Seibert rief die Beschäftigten dazu auf, die Testangebote auch zu nutzen. Möglich seien der Einsatz von Schnelltests, PCR-Tests und auch Selbsttests, sagte Heil. Unternehmen könnten auch mit Dienstleistern arbeiten - etwa mit der Apotheke um die Ecke. Vorgesehen ist, dass Betriebe ihren Beschäftigten einmal pro Woche ein Testangebot machen. Zwei Tests pro Woche sollen Mitarbeitern zur Verfügung stehen, die besonders gefährdet sind. Das trifft auf Bereiche mit viel Kundenkontakt oder körpernahe Dienstleistungen zu. Auch Beschäftigte, die vom Arbeitgeber in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden, müssen zwei Mal pro Woche ein Testangebot erhalten. Eine Testpflicht für Arbeitnehmer gibt es nicht.
 
Arbeitsminister Heil: "Wir stärken Unternehmen, die bereits testen"
"Wir stärken Unternehmen, die bereits testen", sagte Heil. Es sei nicht akzeptabel, wenn andere das nicht täten. Für viele Unternehmen ändert sich mit einer solchen Angebotspflicht aus Sicht des Wirtschaftsministeriums nicht viel.
 
Nach Angaben des Ministeriums bieten inzwischen rund 70 Prozent der Unternehmen ihren Beschäftigten wöchentliche Testmöglichkeiten an, weitere Angebote kämen hinzu. Das belegten auch die Befragungen der Bundesregierung aus der vergangenen Woche. Mitte März waren es noch rund 35 Prozent.
 
Massive Kritik aus der Wirtschaft an Testpflicht
Kritik an dem Beschluss kommt vor allem aus der Wirtschaft. Die Verpflichtung sei eine weitere Misstrauenserklärung gegenüber den Unternehmen und ihren Beschäftigten in diesem Land, sagte Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger. Die Präsidentin des Verbands der Automobilindustrie (VDA), Hildegard Müller, sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Statt bürokratischer Auflagen braucht es jetzt dringend Hilfe bei der Beschaffung von ausreichend Tests, die gerade für kleine und mittlere Unternehmen schwierig ist." Aus Sicht des Deutschen Mittelstands-Bunds ist eine unzureichende Verfügbarkeit von zertifizierten Tests ein Problem. Kritik kam auch aus der Chemieindustrie. Heil betonte, Tests stünden in ausreichender Zahl zur Verfügung.
Die Maschinen- und Anlagenbauer halten die angekündigte Pflicht zum Angebot von Corona-Tests in den Betrieben hingegen für handhabbar. "Da der überwiegende Teil unserer Unternehmen die Selbstverpflichtung, ihren Mitarbeitern Corona-Tests anzubieten, von vornherein sehr ernst genommen hat, wird sich in der Praxis nicht viel ändern", sagte Karl Haeusgen, Präsident des Branchenverbandes VDMA.
Auch die IG Metall begrüßte die Angebotspflicht. "Im Augenblick sind regelmäßige Tests eine zentrale Maßnahme, um die zahlreichen Beschäftigten, die nicht im Homeoffice arbeiten können, zu schützen", erklärte am Dienstag der Erste Vorsitzende Jörg Hofmann in Frankfurt.
 
Kosten für Corona-Tests tragen Arbeitgeber
Die Kosten für die Tests tragen die Arbeitgeber. Grundsätzlich können die Firmen die Kosten für Schnelltests allerdings im Rahmen der Überbrückungshilfe III geltend machen, wenn sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums sind neben Desinfektionsmitteln und Schutzmasken auch Schnelltests und die Schulung von Beschäftigten zu Hygienemaßnahmen förderfähig. Die Bundesregierung rechnet mit Kosten pro Beschäftigtem von 130 Euro bis Ende Juni. Arbeitsschutz sei unternehmerische Aufgabe, so Heil.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) forderte mehr Tests. Bei einer Fünftagewoche sei mehr als ein Angebot notwendig, sagte DGB-Chef Reiner Hoffmann. "Bei besonders gefährdeten Beschäftigten muss arbeitstäglich ein Schnelltest zur Verfügung gestellt werden." Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Es braucht eine tägliche Selbsttestpflicht für alle Beschäftigten, die nicht im Homeoffice sind. Gerade in der Alten- und Krankenpflege ist das überfällig."
 
Quelle: Focus Online
 


RE: ***CORONA*** - laganon - 14.04.2021

Ich finde es im Moment traurig, wie sehr wie inzwischen in der Politik zwischen Großindustrie und dem privaten Bereich unterscheiden. Unternehmen, die mit ihren Mitarbeitern Geld verdienen, geben als Statement: "Die Verpflichtung sei eine weitere Misstrauenserklärung gegenüber den Unternehmen und ihren Beschäftigten in diesem Land, sagte Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger." OK. Und wie soll die bereits bestehende Testpflicht im Schulen angesehen werden? Wem wird dort misstraut. Und die Schulen erwirtschaften keinen Gewinn und müssen zweimal wöchentlich testen.

Wirksam oder nicht-wirksam wird dies eigentlich erst mit der vorgegebenen Testmethode. Ich denke, für viele Unternehmen geht es gar nicht so sehr um die Kosten der Tests, sondern eher um das Problem: Mehr Testen bedeutet, dass anteilmäßig viel mehr Personen gefunden werden, die asymptomatisch das Virus verbreiten und so die Pandemie treiben. Insofern ist das Intensivieren der Tests ein sehr gutes Mittel. Allerdings nur, wenn sowohl die asymptomatisch positive Person sowie alle Kontaktpersonen in Quarantäne gehen. ... Doch hier beginnt für die deutsche Wirtschaft das eigentliche Problem:
Was passiert, wenn ein asymptomatisch infizierter (beispielsweise in der Prüfabteilung) entdeckt wird. All seine Kollegen müssten ebenso wie er in Quarantäne. In diesem Falle kommen ganze Prozesse zum Erliegen, weil plötzlich einzelne Schlüsselpositionen eine Unterbesetzung von mehr als 50 % aufweisen.
 
Aber das Hintertürchen ist ja schon verankert "Nutzung muss nicht dokumentiert werden". Damit ist doch auch klar, ohne Dokumentation kann jeder positive Test unter den Tisch fallen. Und das geschieht nicht mal durch den Arbeitgeber. Der Druck auf die Arbeitnehmer ist durch die fehlende Dokumentationspflicht viel zu groß. Entweder wird gesagt, der Test war negativ, oder es wird bei einem positiven Test 10 Tage Urlaub genommen. Da würde auch die Lohnfortzahlung besser passen. Und nicht missverstehen. Pandemietreiber in der Industrie sind nicht die gewerkschaftlich organisierten Unternehmen. Die großen Probleme stellen Unternehmen mit einer hohen Anzahl an prekären Arbeitsverhältnissen dar.  

Sehe ich zu schwarz? Ich hoffe es, aber ... gebranntes Kind scheut Feuer.