Honig vermarkten - Druckversion +- Fklmh e.V. (https://wissensdatenbank.fklmh.de) +-- Forum: FKLMH-Fachbereiche (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=65) +--- Forum: Lebensmittelrecht (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=78) +--- Thema: Honig vermarkten (/showthread.php?tid=3484) |
Honig vermarkten - lewissimo - 01.11.2018 Hallo liebe Teilnehmer! Ich bin ein absoluter Forumsneuling und habe mich noch nirgendwo auf einem Forum getummelt. Daher entschuldige ich mich vorsichtshalber gleich im Vorfeld, falls ich hier im falschen Bereich bin oder sonstigen Blödsinn verzapfe. Ich habe mal die Suche gestartet, was ich zum Thema Honig hier im Forum finde, aber nichts Nennenswertes dazu gefunden. Daher nun meine Fragen: Wir, ein kleines Großhandelsunternehmen, das bisher ausschließlich im Export tätig war, wollen nun auf dem heimischen Markt einige Lebensmittel an den Einzelhandel verkaufen. Eines dieser Lebensmittel soll Wabenhonig sein. Den beziehen wir bei Bioimkern und, da der Honig im Ganzen geliefert wird, also in in Plastik verschweißten Holzrahmen, öffnen wir die Verpackung, portionieren die Waben in Stücke und verpacken sie in Weckgläser. Dann noch ein Etikett und ein Anhänger - fertig! Was die Sache mit dem Biolabel angeht, habe ich schon ganz gute Informationen. Kopfschmerzen macht mir allerdings die Sache mit der Hygiene und ob wir eine EU-Zulassung benötigen. Bisher habe ich mich durch die EG-Verordnungen 852 und 853 durchgehangelt und auch sonst gefühlte 1000 Seiten im Internet durchgelesen. So 100%-ig deutlich wird es aber nicht. So liest man: "Die EU- Zulassung ist nicht erforderlich für (u.a.) die Abgabe von Primärprodukten, wie z. B. Wild in der Decke, Rohmilch, Milch-ab-Hof, Vorzugsmilch, Eier (ausgenommen Packstellen), Honig, Fisch, soweit dieser über das Töten und Ausnehmen nicht weiter behandelt wurde." Ich nehme mal an, nach all dem, was ich gelesen habe, dass ein Primärprodukt nur dann ein Primärprodukt ist, wenn es vom Primärproduzenten stammt, also vom Imker direkt. D.h., dass der Imker, selbst wenn er Tonnen davon verkauft, keine Zulassung benötigt. Für uns als "Verpacker" eines "unverarbeiteten Erzeugnisses" würde diese Ausnahme daher nicht gelten. So meine Denke. Ich habe bereits mit der zuständigen Dame von der Lebensmittelkontrollstelle telefoniert. Sie wusste in diesem Telefonat nicht ob wir die Zulassung benötigen. Sie muss sich selbst erst mal in das Thema einlesen und hat mir gleich gesagt, dass ich nicht vor Ende November mit einer Antwort rechnen kann. Vielleicht weiß hier jemand vorher mehr?? Und noch ein paar weitere (Hygiene-) Fragen: ist es ein KO-Kriterium, wenn man von der Küche aus, in der portioniert und verpackt wird, in die Toilette kommt? Geht Laminatboden? Müssen alle Wände gefliest sein inkl. Decke oder reicht es, wenn nur die Wandseite, an der die Küchenzeile steht, einen Fliesenspiegel hat? Oder ist das alles abhängig vom jeweiligen Amt, also der sprichwörtliche "Ermessenspielraum"? Bei der Erwähnung von Laminatboden spürte ich nämlich, dass die oben erwähnte Dame am anderen Ende der Telefonleitung zusammenzuckte. Der Imker, der uns beliefert wiederum sagt, dass das bei ihm kein Thema gewesen sei. Es handelt sich halt um eine ganz normale Büroküche Danke vorab schonmal für alle Antworten. RE: Honig vermarkten - laganon - 08.11.2018 Guten Morgen, leider bin ich bin diesem Gebiet nicht so sattelfest und hoffe, Michael unterstützt und ergänzt mich. ich denke, den ersten Schritt sollte ihr über die Gewerbeanmeldung machen. Hier müsste eine Veränderung in der Tätigkeit des Unternehmens erfolgen. Im zweiten Schritt würde ich die Tätigkeit der zuständigen Lebensmittelüberwachung melden. Diese würde dann alle weiteren Schritte einleiten. Man kann sich da ja erst einmal auf Dumm stellen. Es ist auch richtig, dass ihr nicht unter die Primärproduktion fallt. Das bedeutet, dass ihr eine ÖKO-Kontrolle benötigt. Für das Zerkleinern und Verpacken benötigt ihr eine HACCP-Studie, sowie ein Rückverfolgbarkeitssystem. Grundsätzlich ist Honig kein kritisches Lebensmittel. Ein Laminatfußboden ist beispielsweise leicht zu reinigen. Aber die weitere Umgebung ist relevant. Wo können die Hände gereinigt werden, wie werden andere Lebensmittel von der "Produktion" getrennt? Wie ist die Arbeitsfläche beschaffen? Wo werden die Arbeitsmittel gereinigt, wie die Gläser? Der Zugang von der Küche zur Toilette ist nur dann ein Problem, wenn es keinen Vorraum gibt. Gerne können wir auch telefonieren. Wenn Interesse besteht, schreib mir eine persönliche Nachricht. RE: Honig vermarkten - lewissimo - 14.11.2018 Hallo laganon! Danke für die Antwort. Inzwischen hatten wir einen Termin mit dem zuständigen Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachung. Der war bei uns und hat sich die vorgesehenen Räume angesehen und die erforderlichen Umbaumaßnahmen konkret besprochen. Dabei hat sich klipp und klar ergeben, dass wir keine EU-Zulassung benötigen. Das war die wichtigste positive Info. Laminatfußboden dürfen wir nicht, weil der nicht 100%-ig dicht ist. Die Wände müssen im Arbeitsbereich gefliest sein, sonst reicht Latexfarbe. Der Herr war sehr nett und hilfsbereit, hat uns viele zusätzliche Tipps gegeben, die nicht in sein direktes Ressort fallen. Wir werden daher z.B. auch noch einmal beim Bauamt nachfragen ob wir eine Nutzungsänderung beantragen müssen, da bisher nur Handel und Büro, jetzt aber Produktion stattfindet. Das sollte, seiner Meinung nach, aber kein Problem sein. Außerdem müssen wir noch eine Firma beauftragen, die die Schädlingsbekämpfung überwacht. Weiterhin wird es 2 Waschbecken, Edelstahlarbeitstische usw. geben. Kurzum - ich glaube, wir konnten alle Fragen klären und der Aufwand hält sich in Grenzen. Vielen Dank noch einmal. Grüße Das war Der |