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Gans und Ente zum Weihnachtsfest trotz Geflügelpest - Druidelix - 23.12.2014 Auf die traditionelle, knusprige Gans oder auch Ente zum Weihnachtsfest muss- trotz der Eilverordnung zum Schutz vor der Geflügelpest nicht verzichtet werden. In der Pressemitteilung 336 des BMEL vom 22.12.2014 wird verkündet, dass Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt am Montag eine Eil-Verordnung unterzeichnet hat, mit der alle Enten- und Gänsehalter verpflichtet werden, ihre Tierbestände vor dem Transport auf das Vorliegen von Geflügelpest zu untersuchen. Nur bei einem negativen Testergebnis dürfen die Tiere transportiert und geschlachtet werden. Weiterhin wird ausgeführt, dass zum Zeitpunkt der Verbringung die Probenahme nicht länger als sieben Tage zurückliegen darf. Da kam die Eilverordnung ja zum richtigen Zeitpunkt. Es ist davon auszugehen, dass die Gänse und Enten zum Weihnachtsfest längst in der Tiefkühltruhe aufbewahrt werden bzw. schon wieder am Auftauen sind, um sie alsbald zuzubereiten und zu verzehren. Aus den letzten Jahren haben wir gelernt dass mit der Geflügelpest ob vereinzelt oder als Ausbruchsgeschehen vorkommend, immer wieder zu rechnen ist. Vielleicht auch nächsten Jahr. Alle Jahre wieder... Nichtsdestotrotz wünsche ich Ihnen und Euch ein schönes Weihnachtsfest ob nun mit oder ohne Geflügel. Wenn man bei der Zubereitung die Grundlagen der Hygiene beachtet, kann nichts passieren. Schutz vor Lebensmittelinfektionen im Privathaushalt Schutz vor lebensmittelbedingten Infektionen mit Campylobacter Frohe Weihnachten Gruß Drui |