Kennzeichnung aufgetaute Fleischrohstoffe - Druckversion +- Fklmh e.V. (https://wissensdatenbank.fklmh.de) +-- Forum: FKLMH-Fachbereiche (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=65) +--- Forum: Lebensmittelrecht (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=78) +--- Thema: Kennzeichnung aufgetaute Fleischrohstoffe (/showthread.php?tid=3228) |
Kennzeichnung aufgetaute Fleischrohstoffe - laganon - 04.02.2012 Einen wunderschönen guten Morgen an alle da draußen, ich hoffe, Euch sind die neuen Informationen auf Grund der doch sehr tiefen Temperaturen auf dem Weg durch die vielen Kabel des weltweiten Spinnennetzes nicht eingefroren. Ich bin gerade wieder einmal beim Lernen zum Lebensmittelrecht. Zusammen mit einem Kollegen bin ich dabei aber über eine Sache gestolpert, bei welcher ist nicht weiter komme. Vielleicht kann mir jemand dabei helfen? Es geht um die unterschiedliche Deklaration von Fleisch oder Grillartikeln. Ich weiß, dass Fleisch, welches aufgetaut in der Bedienungstheke vertrieben wird, nach § 4 (5) LMKV als "aufgetaut" gekennzeichnet werden muss. "Die Verkehrsbezeichnung wird durch die Angabe "aufgetaut" ergänzt, wenn das Lebensmittel gefroren oder tiefgefroren war und die Unterlassung einer solchen Angabe geeignet wäre, beim Verbraucher einen Irrtum herbeizuführen. GGilt das aber auch für marinierte Fleischartikel oder Fleischartikel in SB-Pckungen? Re: Kennzeichnung aufgetaute Fleischrohstoffe - LuxQM - 13.02.2012 laganon schrieb:Gilt das aber auch für marinierte Fleischartikel oder Fleischartikel in SB-Pckungen? Wurden sie mariniert eingefroren oder wurde das eingefrorene Fleisch mariniert und dann in die Theke/Verpackung gelegt? - laganon - 18.02.2012 Für mein Diskussionsbeispiel soll das aufgetaute Fleisch mariniert werden. - LuxQM - 20.02.2012 So blöd es klingt: Du erstellst also ein neues Lebensmittel <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="" title="Smile" /><!-- s --> (Ich meine, es wurde auch in irgendeiner Ausgabe des LMK so kritisiert, dass die aufgetaute Ware mariniert als aufgetaut zu kennzeichnen ist, nach dem Auftauen marinierte Ware aber nicht als aufgetaut zu kennzeichnen ist.) - laganon - 24.02.2012 Danke, unter diesem Aspekt habe ich es noch gar nicht betrachtet. Das heißt, es fällt nicht mehr klassisch unter Kategorie der Fleischzubereitungen und kann durch die eigene HACCP-Studie als Fleischerzeugnis in Verkehr gebracht werden? Ich sollte vielleicht manchmal mein eigenes Zitat berücksichtigen. <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- --> - LuxQM - 25.02.2012 Es entsteht doch eine Fleischzubereitung, die aber halt frisch erzeugt wurde... gaaanz frisch, aus aufgetautem Rohmaterial halt... <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- --> - laganon - 26.02.2012 Danke - LuxQM - 06.03.2012 Denk in dem Zusammenhang auch an die 16/2012 <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="" title="Smile" /><!-- s --> |