Fklmh e.V.
IFS 5 - Anforderung 3.4.2 - Kontaminationen mit Fremdkörpern - Druckversion

+- Fklmh e.V. (https://wissensdatenbank.fklmh.de)
+-- Forum: FKLMH Top-Themen (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=63)
+--- Forum: Zertifizierungsstandards (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=86)
+--- Thema: IFS 5 - Anforderung 3.4.2 - Kontaminationen mit Fremdkörpern (/showthread.php?tid=2925)



IFS 5 - Anforderung 3.4.2 - Kontaminationen mit Fremdkörpern - Saftschubse - 03.06.2008

Anforderung 3.4.2: Das Risiko einer Produktkontamination durch Fremdkörper aus dem Sozialbereich wird bewertet und minimiert. Dies berücksichtigt auch mitgebrachte Lebensmittel der Mitarbeiter und private Utensilien.

Diese Anforderung kann man z.B. so erfüllen:
Zunächst sammelt man in einer Tabelle, welche Bereiche es in der Firma überhaupt gibt, z.B. Rohwarenannahme, versch. Verarbeitungsschritte, Lager, Expedition, Transport, Sozialbereich (Umkleide, Kantine,..)…
Dann überlegt man sich, welche Fremdkörper in Frage kommen, z.B. Haare, Handschuhe, Werkzeug, Pflaster, …

Dann kreuzt man in der Tabelle an, in welchem Bereich des Betriebs welcher der identifizierten Fremdkörper tatsächlich ins Produkt gelangen könnte.

Und dann geht man her und überlegt sich, wie man das Risiko minimieren könnte und legt entsprechende Maßnahmen z.B. in der Arbeitsanweisung Personalhygiene fest!


Viel Glück
Saftschubse