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IFS 5 - Anforderung 1.4.3 - Bewertung der Infrastruktur - Druckversion

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IFS 5 - Anforderung 1.4.3 - Bewertung der Infrastruktur - Saftschubse - 03.06.2008

Anforderung 1.4.3: Das Unternehmen ermittelt und bewertet regelmäßig (z.B. im Rahmen interner Audits und/ oder Betriebsbegehungen), die zur Gewährleistung der Produktanforderungen erforderliche Infrastruktur. Dazu gehören u.a.: Gebäude, Versorgungseinrichtungen, Maschinen und Anlagen, Transport. Die Ergebnisse dieser Bewertungen gehen risikoorientiert in die Investitionsplanung ein.


Diese Anforderung kann man z.B. so erfüllen:
Zu diesem Punkt plant man ganz simpel erstmal die Betriebsrundgänge z.B. in Form einer kleinen Tabelle. Diese enthält z.B. die Monate in denen der Rundgang gemacht wird und wer daran teilnehmen muss (z.B. Betriebsleitung, Produktionsleitung, Technik, QS).

Bei der Bewertung der Infrastruktur legt man dann z.B. 3 Stufen fest:
1 = schlecht
2 = mittel
3 = gut

In einer Tabelle erfasst man in der ersten Spalte den zu beurteilenden Bereich, in der zweiten Spalte trägt man die Bewertung des Bereichs (1, 2 oder 3) ein und setzt in die dritte Spalte bei „Investitionspriorität“ z.B. JA oder NEIN ein. In eine vierte Spalte kommt im Falle von JA ein kleiner Text „Maßnahme/Bemerkung“.


Viel Glück
Saftschubse