Fklmh e.V.
Gesetzliche Vorgabe bei Panierten - Druckversion

+- Fklmh e.V. (https://wissensdatenbank.fklmh.de)
+-- Forum: FKLMH-Fachbereiche (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=65)
+--- Forum: Lebensmittelrecht (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=78)
+--- Thema: Gesetzliche Vorgabe bei Panierten (/showthread.php?tid=2714)



Gesetzliche Vorgabe bei Panierten - Sylvia - 27.03.2007

Hallo,

suche den Abschnitt wo nieder geschrieben wie hoch der Panadeanteil bei Schnitzel max. sein darf.

Meine er dürfte max. bei 20 % liegen.

Gilt dieses nur für Schnitzel oder auch für andere Waren die man paniert herstellen könnte?

Danke im voraus

Sylvia


- Anton - 27.03.2007

Guck mal in die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches für Fleisch und Fleischererzeugnisse

20 % Panade beziehen sich auf Wiener Schnitzel und Cordon bleu
Das hab ich im Netz gefunden.
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.fleischwirtschaft.de/fleischundwurst/fragenantworten/pages/show.prl?id=55&backid=0&currPage=4">http://www.fleischwirtschaft.de/fleisch ... currPage=4</a><!-- m -->

Ansonsten haben unsere Nuggets, Mozzarella Sticks, Fischstäbchen und Co bis zu 50% Panadeanteil. Hab noch nichts gefunden, was dagegen spricht.



Anton


- Sylvia - 28.03.2007

Danke Anton!

Gruss Sylvia