Gesetzliche Vorgabe bei Panierten - Druckversion +- Fklmh e.V. (https://wissensdatenbank.fklmh.de) +-- Forum: FKLMH-Fachbereiche (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=65) +--- Forum: Lebensmittelrecht (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=78) +--- Thema: Gesetzliche Vorgabe bei Panierten (/showthread.php?tid=2714) |
Gesetzliche Vorgabe bei Panierten - Sylvia - 27.03.2007 Hallo, suche den Abschnitt wo nieder geschrieben wie hoch der Panadeanteil bei Schnitzel max. sein darf. Meine er dürfte max. bei 20 % liegen. Gilt dieses nur für Schnitzel oder auch für andere Waren die man paniert herstellen könnte? Danke im voraus Sylvia - Anton - 27.03.2007 Guck mal in die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches für Fleisch und Fleischererzeugnisse 20 % Panade beziehen sich auf Wiener Schnitzel und Cordon bleu Das hab ich im Netz gefunden. <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.fleischwirtschaft.de/fleischundwurst/fragenantworten/pages/show.prl?id=55&backid=0&currPage=4">http://www.fleischwirtschaft.de/fleisch ... currPage=4</a><!-- m --> Ansonsten haben unsere Nuggets, Mozzarella Sticks, Fischstäbchen und Co bis zu 50% Panadeanteil. Hab noch nichts gefunden, was dagegen spricht. Anton - Sylvia - 28.03.2007 Danke Anton! Gruss Sylvia |