Wortklauberei: quartalsweise und 1/4-jährlich - Druckversion +- Fklmh e.V. (https://wissensdatenbank.fklmh.de) +-- Forum: FKLMH-Fachbereiche (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=65) +--- Forum: Qualitätsmanagement (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=73) +--- Thema: Wortklauberei: quartalsweise und 1/4-jährlich (/showthread.php?tid=2709) |
Wortklauberei: quartalsweise und 1/4-jährlich - Saftschubse - 22.03.2007 Hallo Ihr! Beim Ändern einer Arbeitsanweisung kam mal wieder die Frage nach der Bedeutung der Begriffe "quartalsweise" und "1/4-jährlich" auf. Es gibt die Meinung, dass quartalsweise bedeuten kann, dass zwischen 2 quartalsweise gezogenen Proben fast 6 Monate liegen können. Bei 1/4-jährlichen Proben sollte der Zwitraum zwischen 2 Proben möglichst genau 3 Monate betragen. Wie handhabt Ihr das? Wie sehen das Eure Auditoren?? 1000 Dank Saftschubse - Andrea - 22.03.2007 Hallo Saftschubse, kann dir leider nichts dazu sagen. Wir werden nicht auditiert. Für mich ist quartalsweise nicht länger als drei Monate. Ich würde eine Analyse machen, wie relevant die Proben sind. Reicht ein Zeitraum von 6 Monaten aus oder ist die Produktsicherheit nur bei 3 Monaten gewährleistet. Vielleicht kann man auf Erfahrungswerten zurückblicken, wenn Ergebnisse z.B. sich nicht verändert haben. Kommt Quartal nicht aus dem Lateinischen und heiß 4, dann wären es doch 3 Moante oder? Gruß und sorry Andrea - Kyylshrunk - 22.03.2007 Hi, ich sehe das so wie Andrea: > Für mich ist quartalsweise nicht länger als drei Monate. Sprich, ich sehe beide Begriffe als ziemlich synonym an. Bisher hat sich noch kein Auditor beschwert wenn (z.B. bei der Prüfmittelüberwachung) als Intervall "quartalsmäßig" steht. Ansonsten müsste man ja auch 1/4-jährlich als "EXAKT-1/4-jährlich" definieren. Wenn ich dann z.B. am 25.09. eine Probe gezogen hätte und im Prüfplan 1/4-jährlich steht müsste ich somit ZWINGEND am 25.12 antanzen <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt="" title="Wink" /><!-- s -->. Das kann nicht Sinn der Sache sein. Gruß Gunnar <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- --> - Michaela - 23.03.2007 Hi, ich sehe das auch so wie Andrea und Gunnar und bei uns hat sich auch noch kein Auditor an dem Begriff quartalsweise gestört. - Saftschubse - 26.03.2007 Danke für Eure Antworten. Die Argumentation eines Kollegen war, dass wir uns mit "quartalsweise" eine Arbeitserleichterung (oder wie man es auch immer nennen will) erschaffen können. Quartalsweise heißt für diesen Kollegen "1x im Quartal". Also beispielsweise im Januar fürs 1.Quartal eine Analyse und im Juni die Analyse fürs 2.Quartal, dann wäre man noch drin im Turnus. Finde ich auch ein wenig weit hergeholt, aber naja. Einmal haben wir sogar schon so argumentiert, da war die April-Probe fürs 2.Quartal nicht in Ordnung (war ein reiner Überwachungswert ohne jegliche Auswirkung auf die Produktsicherheit) und wir konnten sie eine gewisse Zeit später wiederholen, den ersten Wert "unter den Tisch fallen lassen" und mit der o.a. Argumentation war der Turnus eingehalten. Hat dem Amt in dem Fall nicht so gut gefallen, aber dagegen-argumentieren konnten sie irgendwie auch nicht.... Meine Frage ziele darauf ab, was ihr von der Dehnung des Begriffes "quartalsweise" haltet. Ich verstehe unter "quartalsweise" und "1/4-jährlich" jeweils die halbwegs genaue Einhaltung der 3-Monate, Kyylis Beispiel vom 25.12. fände ich da etwas zu genau. Da würde es für mich auch der 02. oder 03.Januar tun, zumal in diesem Zeitraum oftmals keine Produktion ist und man an gar keine Probe kommt. Jetzt also bitte nochmal diskutieren! LG Saftschubse - Anton - 26.03.2007 für mich ist es dasselbe. Ich denke, in bißchen Spielraum ist immer dabei (+/-3 Wochen), aber es sollte schon 3 Monate auseinander liegen. Ich lasse unser Trinkwasser 4xjährlich untersuchen. Wenngleich die Formulierung es erlaubt, würde ich nie auf die Idee kommen, z.B. alle Untersuchungen im Januar machen zu lassen. Ich denke mit gesunden Menschenverstand kommt man da weiter. - Saftschubse - 26.03.2007 @Anton: Eben, für mich sieht das genau so aus. Ich bin nur diejenige, die die Dokumentenverwaltung macht, und mein Kollege möchte, dass in bestimmten Prüfplänen einzig dieses Wort geändert wird... damit er sich ggf. rausreden kann, wenn er mal wieder was vergessen hat. Aber davor schützt ihn die Änderung von "1/4-jährlich" auf "quartalsweise" nun auch nicht... Ich versuche, Argumente gegen diese Änderung zu finden. Danke Saftschubse - sbr - 19.04.2007 Hallo, "Quartalsweise" bedeutet einmal pro Quartal - ohne Bezug auf die vorangegangende Probe. Im Extemfall heißt das eine Probe am 31.3 und die nächste am 1.4 - damit sind beide Quartale beprobt. Alle 3 Monate hat hierbei eine ganz andere Aussage. Selbstverständlich hängt es auch immer ab für wen diese Untersuchungen sind, und wie diese eingestuft werden. Gruß Sven - Druidelix - 19.04.2007 Vielen Dank für die Information. Gruß Drui |