Zusammengestzte Zutat - Druckversion +- Fklmh e.V. (https://wissensdatenbank.fklmh.de) +-- Forum: FKLMH-Fachbereiche (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=65) +--- Forum: Lebensmittelrecht (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=78) +--- Thema: Zusammengestzte Zutat (/showthread.php?tid=2692) |
Zusammengestzte Zutat - Anton - 20.02.2007 Wenn ich eine Rezeptur habe, die aus zusammengesetzten Zutaten besteht (>2%), hab ich in der Deklaration die einzelnen Zutaten der zusammengesetzten Zutat aufgezählt. Das hat doch zur Folge, dass ich manche Zutaten wiederholt aufzählen muss. fiktives Beispiel Fleischzubereitung (X%) (Fleisch, Wasser, Sojaprotein, Salz) Backteig (Wasser, Weizenmehl, Sojaprotein, Salz) Paniermehl (Weizenmehl, Salz) usw. Ich kenne den Anteil der einzelnen zusammgesetzten Zutaten. Ich weiß aber nicht, wie sich die zusammengesetzten Zutaten selbst mengenmäßig genau zusammensetzten. Somit kann ich ja auch nicht schreiben: Fleisch (X%), Wasser, Weizenmehl, Sojaprotein, Salz möglicherweise ist ja mehr Sojaprotein als Weizenmehl drin und schon stimmt die Reihenfolge nicht. Seh ich das richtig? - Feinschmecker - 21.02.2007 Einige Prozentangaben von Zutaten kann man sicherlich den Spezifikationen der zusammengesetzten Zutaten entnehmen. Ansonsten beim Lieferanten nachfragen, wie hoch der Prozentanteil ist. Desweiteren sind auch in den Leitsätzen Mindestmengen festgelegt. - Andrea - 21.02.2007 Hallo Anton, das siehst du genau richtig. Lieferanten sind nicht verpflichtet die genauen Prozentangaben dir mitzuteilen. Ist ja auch ein betriebsgeheimnis. Das Etikett wird dadurch zwar ziemlich lang und in manchen Fällen finde ich zu lang, aber für dich als Etikettenschreiber ist es einfacher, da man nicht rumrechnen muß. Gruß Andrea <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_rolleyes.gif" alt=":roll:" title="Rolling Eyes" /><!-- --> |