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Basisinformationen der Reinigung und Desinfektion - Sumpfhuhn007 - 15.07.2006 Reinigung und Desinfektion Reinigung und Desinfektion sind unerlässliche Hygienemaßnahmen, denen in Lebensmittelbetrieben und besonders in Betrieben, in denen Fleisch gewonnen, zubereitet, behandelt und in Verkehr gebracht wird, eine ganz besondere Bedeutung zukommt. Die Reinigung hat den Zweck, dass Flächen und Gerätschaften danach optisch sauber sind. Durch die Entfernung von Schmutz-, Fleisch- und Fettpartikeln, angetrocknetem Blut werden die Flächen und Geräte so gereinigt, dass sie später uneingeschränkt wieder benutzbar sind und eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel bei späteren Produktionsschritten vermieden wird. Darüber hinaus dient die Reinigung neben der Arbeitssicherheit auch der Werterhaltung der Anlagen und Geräte. Eine gründliche Reinigung - insbesondere durch die Entfernung von Fettfilmen - ist Grundbedingung für die Wirksamkeit der nachfolgenden Desinfektion. Es ist selbstverständlich, dass nicht nur die mit Lebensmitteln in Berührung kommenden Flächen bzw. Geräte gereinigt werden, sondern auch andere Oberflächen, wie der Fußboden oder die Außenflächen der be- und verarbeitenden Geräte und Maschinen. Grundsätzlich sind alle Räume, in denen Fleisch gewonnen, zubereitet, sonstwie behandelt und in Verkehr gebracht wird, regelmäßig zu reinigen. Bei jedem Reinigungsvorgang werden nicht nur Schmutzpartikel und Produktreste, sondern auch die an ihnen haftenden Mikroorganismen entfernt. Die Desinfektion dient der gezielten Bekämpfung von pathogenen Mikroorganismen, die nach der Reinigung noch auf den Oberflächen verblieben sind. Durch die sachgerechte Desinfektion wird die Anzahl der noch lebenden Mikroorganismen verringert. Zur Desinfektion können chemische Desinfektionsmittel verwendet werden. Eine Desinfektion kann auch mit +82 °C Trinkwasser bzw. Wasserdampf erfolgen. Bei den Reinigungs- und Desinfektionsmitteln handelt es sich im Allgemeinen um gebrauchsfertige wasserlösliche Chemikalien. Viele Hersteller bieten diese mit klaren Anwendungsvorschriften an. Nur bei strikter Beachtung der Anwendungsvorschriften kann der gewünschte Erfolg erzielt werden. Geprüfte Desinfektionsmittel sind in der Desinfektionsmittelliste der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DVG)6 für den Lebensmittelbereich aufgeführt. Diese Liste wird ständig aktualisiert. Desinfektionsmittel dürfen keinen nachteiligen Einfluss auf Geruch und Geschmack von Lebensmitteln haben und müssen sich durch Trinkwasser leicht entfernen lassen. a) Lagerung von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln Reinigungs- und Desinfektionsmittel werden an einem separaten Platz oder in einem besonderem Raum aufbewahrt. Sie dürfen nicht in unmittelbare Berührung mit Lebensmittel kommen. 6 Kann bei der Geschäftsstelle der Deutschen Veterinärmedizinischen Geschellschaft (DVG), Frankfurter Straße 89, 35392 Giessen, bestellt werden. b) Anforderungen an Reinigung und Desinfektion Die rechtlichen Vorgaben zur Reinigung und Desinfektion stellen im Wesentlichen nur Rahmenbedingungen dar. Die sachgerechte Durchführung von Reinigungsund Desinfektionsmaßnahmen und deren Dokumentation sind Aufgabe des Betriebes.7 Unerlässlich für jeden Betrieb ist die Aufstellung eines Reinigungs- und Desinfektionsplanes. Darin werden Art, Umfang, Häufigkeit von Reinigung und Desinfektion für jeden Bereich sowie für alle Räume und Betriebsmittel einschließlich der Verantwortlichkeit festgelegt. Dafür bietet sich eine Übersicht in Tabellenform am besten an, in der folgende Punkte Berücksichtigung finden: • Was wird gereinigt und desinfiziert? • Wann wird gereinigt und desinfiziert? • Womit wird gereinigt und desinfiziert? • Wie und wie oft wird gereinigt und desinfiziert? • Wer ist für die Reinigung und Desinfektion verantwortlich? c) Durchführung der Reinigung Um ein bestmögliches Ergebnis zu erreichen, wird mit der Reinigung (und nachfolgenden Desinfektion) erst dann begonnen, wenn die Arbeiten im Vorbereitungsraum und die Geschäftszeit ( im Verkaufsraum) beendet sind. Die Reinigung erfolgt nach folgendem Schema: • Grobreinigung: Zunächst werden die groben (Schmutz-) Partikel, Produktreste usw. mechanisch (durch Schieber, Besen etc.) entfernt. Das verwendete Wasser (mit Fettlöser) sollte nur handwarm sein, um eine Eiweißkoagulation (Eiweißgerinnung) zu vermeiden. Gerade für die Grobreinigung wird empfohlen, mit 7 Zur Dokumentation der Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen kann das DFV-Praxishandbuch „Leitfaden Βetriebliche Eigenkontrollen –Qualitätskontrolle“ verwendet werden. möglichst niedrigem Druck (maximal 30 bar) oder mittels Schäumen zur Vorreinigung zu arbeiten, da ansonsten mit Schmutzpartikeln und Mikroorganismen angereicherte Wassertropfen hochgetrieben werden und später langsam auf die gereinigten und desinfizierten Flächen herabsinken können. • Feinreinigung: mit heißem Wasser (50 bis 60 °C) und mit gewerbeüblichen Reinigungsmitteln. Bei fett- und eiweißhaltigen Verunreinigungen werden alkalische Reinigungsmittel und bei mineralischen Ablagerungen (z.B. Kalk) saure Reinigungsmittel verwendet. Als Faustregel kann gelten: 4 Arbeitstage mit alkalischen und 1 Arbeitstag mit sauren Reinigungsmitteln reinigen. • Nachspülen: mit heißem Wasser, damit Reste von Reinigungsmitteln Lebensmittel nicht nachteilig beeinflussen können. • Trocknen der Oberflächen: Durch das Abtrocknen der Oberflächen nach der Reinigung wird die Vermehrung von Mikroorganismen verhindert und deren Absterben begünstigt. Das Trocknen erfolgt am günstigsten durch das freie Abtrocknen durch trockene Luft. Es können aber auch Einwegtücher oder unbenutzten sauberem Trockentücher verwendet werden. Im Falle einer sich anschließenden Desinfektion wird durch möglichst geringe Restmengen an Flüssigkeit eine zu starke Verdünnung aufgetragener Desinfektionsmittel verhindert. d) Durchführung der Desinfektion Grundsätzlich sind Desinfektionsmaßnahmen dort notwendig, wo eine starke Keimbelastung festgestellt oder angenommen werden muss. Die Desinfektion erfolgt mit einem geeigneten Desinfektionsmittel, dabei werden Einwirkungszeit und Zweckbestimmung des Mittels beachtet, ebenso Konzentration und Anwendungstemperatur. Regelmäßige Reinigung und Desinfektion ist für Betriebe des Fleischer-Handwerks ein erheblicher Kostenfaktor. Deshalb sollten von den Betrieben solche Reinigungs- und Desinfektionsmittel bevorzugt werden, deren Wirksamkeit überprüft und nachgewiesen ist. Für Desinfektionsmittel im Bereich der Personalhygiene (Händedesinfektion) kann man die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) beachten. Für Desinfektionsmittel in Lebensmittelbetrieben gibt es Empfehlungen der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DVG) in Form von regelmäßig aktualisierten Listen. Neben der Desinfektion mit chemischen Mitteln können Arbeitsgeräte und sonstige Gebrauchsgegenstände auch mit heißem Wasser desinfiziert werden. Bewährt hat sich eine Temperatur von +82 °C. Die Desinfektion erfolgt mit einem geprüften Desinfektionsmittel. Dabei sind die vom Hersteller angegeben Einwirkungszeiten und -konzentrationen sowie die erforderlichen Temperaturen zu beachten. Die Desinfektion erfolgt nach folgendem Schema: • Auftragen: entsprechend der Dosieranleitung des Herstellers. • Einwirkdauer: entsprechend den Anwendungsvorschriften des Herstellers. • Nachspülen: mit Trinkwasser, um Desinfektionsmittelreste von den Oberflächen zu entfernen und so eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel zu vermeiden. Ein Nachspülen ist bei rückstandsfrei verdunstenden Desinfektionsmitteln nicht erforderlich. • Abtrocknen: durch freies Lüften und Verdunsten; je schneller die Abtrocknung der Oberflächen auch nach der Desinfektion erfolgt, um so günstiger ist der Erfolg. Eine saubere und trockene Oberfläche von Arbeitsgeräten, Schneideunterlagen, Maschinen usw. unterbindet unerwünschtes Wachstum von Mikroorganismen und ist in handwerklichen Betrieben die Hygienemaßnahme schlechthin. e) Kontrolle der Reinigung und Desinfektion • Die Kontrolle der Reinigung erfolgt durch optische Überprüfungen. Diese Kontrolle ist täglich vor Arbeitsbeginn durchzuführen und umfasst alle gereinigten Flächen, Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände. Die Ergebnisse werden erfasst und dokumentiert. • Die Kontrolle der Desinfektion kann durch mikrobiologische Untersuchungen erfolgen. Die Untersuchungsfrequenz wird betriebsspezifisch festgelegt. Die Anzahl der Proben richtet sich nach Betriebsgröße und den Ergebnissen vorausgegangener Untersuchungen. Für orientierende betriebseigene Kontrollen stehen einfache Testkits zur Verfügung. Quelle: Deutscher Fleischer-Verband |