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Basisinformationen der Reinigung und Desinfektion - Druckversion

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Basisinformationen der Reinigung und Desinfektion - Sumpfhuhn007 - 15.07.2006

Reinigung

und Desinfektion

Reinigung und Desinfektion sind unerlässliche

Hygienemaßnahmen,
denen in Lebensmittelbetrieben und
besonders in Betrieben, in denen

Fleisch gewonnen,
zubereitet, behandelt und in Verkehr gebracht wird, eine
ganz

besondere Bedeutung zukommt.
Die Reinigung hat den Zweck, dass Flächen und

Gerätschaften
danach optisch sauber sind. Durch die Entfernung
von Schmutz-, Fleisch-

und Fettpartikeln, angetrocknetem
Blut werden die Flächen und Geräte so

gereinigt,
dass sie später uneingeschränkt wieder benutzbar
sind und eine nachteilige

Beeinflussung der Lebensmittel
bei späteren Produktionsschritten vermieden
wird.

Darüber hinaus dient die Reinigung neben der
Arbeitssicherheit auch der Werterhaltung der

Anlagen
und Geräte.
Eine gründliche Reinigung - insbesondere durch die
Entfernung

von Fettfilmen - ist Grundbedingung für die
Wirksamkeit der nachfolgenden Desinfektion.

Es ist
selbstverständlich, dass nicht nur die mit Lebensmitteln
in Berührung kommenden

Flächen bzw. Geräte gereinigt
werden, sondern auch andere Oberflächen, wie

der
Fußboden oder die Außenflächen der be- und verarbeitenden
Geräte und Maschinen.

Grundsätzlich sind alle
Räume, in denen Fleisch gewonnen, zubereitet,

sonstwie
behandelt und in Verkehr gebracht wird, regelmäßig
zu reinigen. Bei jedem

Reinigungsvorgang werden nicht
nur Schmutzpartikel und Produktreste, sondern auch
die

an ihnen haftenden Mikroorganismen entfernt.
Die Desinfektion dient der gezielten

Bekämpfung von
pathogenen Mikroorganismen, die nach der Reinigung
noch auf den

Oberflächen verblieben sind. Durch die
sachgerechte Desinfektion wird die Anzahl der

noch
lebenden Mikroorganismen verringert.
Zur Desinfektion können chemische

Desinfektionsmittel
verwendet werden. Eine Desinfektion kann auch mit
+82 °C

Trinkwasser bzw. Wasserdampf erfolgen.
Bei den Reinigungs- und Desinfektionsmitteln

handelt
es sich im Allgemeinen um gebrauchsfertige wasserlösliche
Chemikalien. Viele

Hersteller bieten diese mit klaren
Anwendungsvorschriften an. Nur bei strikter

Beachtung
der Anwendungsvorschriften kann der gewünschte
Erfolg erzielt

werden.
Geprüfte Desinfektionsmittel sind in der Desinfektionsmittelliste
der

Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft
(DVG)6 für den Lebensmittelbereich

aufgeführt.
Diese Liste wird ständig aktualisiert.
Desinfektionsmittel dürfen keinen

nachteiligen Einfluss
auf Geruch und Geschmack von Lebensmitteln haben
und müssen sich

durch Trinkwasser leicht entfernen
lassen.
a) Lagerung von Reinigungs-

und
Desinfektionsmitteln
Reinigungs- und Desinfektionsmittel werden an

einem
separaten Platz oder in einem besonderem Raum aufbewahrt.
Sie dürfen nicht in

unmittelbare Berührung mit
Lebensmittel kommen.
6 Kann bei der Geschäftsstelle der

Deutschen Veterinärmedizinischen
Geschellschaft (DVG), Frankfurter Straße 89, 35392

Giessen,
bestellt werden.
b) Anforderungen an Reinigung und Desinfektion
Die

rechtlichen Vorgaben zur Reinigung und Desinfektion
stellen im Wesentlichen nur

Rahmenbedingungen
dar. Die sachgerechte Durchführung von

Reinigungsund
Desinfektionsmaßnahmen und deren Dokumentation
sind Aufgabe des

Betriebes.7
Unerlässlich für jeden Betrieb ist die Aufstellung eines
Reinigungs- und

Desinfektionsplanes. Darin werden
Art, Umfang, Häufigkeit von Reinigung und

Desinfektion
für jeden Bereich sowie für alle Räume und Betriebsmittel
einschließlich

der Verantwortlichkeit festgelegt. Dafür
bietet sich eine Übersicht in Tabellenform am

besten
an, in der folgende Punkte Berücksichtigung finden:
• Was wird gereinigt und

desinfiziert?
• Wann wird gereinigt und desinfiziert?
• Womit wird gereinigt und

desinfiziert?
• Wie und wie oft wird gereinigt und desinfiziert?
• Wer ist für die

Reinigung und Desinfektion
verantwortlich?
c) Durchführung der Reinigung
Um ein

bestmögliches Ergebnis zu erreichen, wird mit
der Reinigung (und nachfolgenden

Desinfektion) erst
dann begonnen, wenn die Arbeiten im Vorbereitungsraum
und die

Geschäftszeit ( im Verkaufsraum) beendet
sind.
Die Reinigung erfolgt nach folgendem

Schema:
Grobreinigung: Zunächst werden die

groben
(Schmutz-) Partikel, Produktreste usw. mechanisch
(durch Schieber, Besen etc.)

entfernt. Das verwendete
Wasser (mit Fettlöser) sollte nur handwarm
sein, um eine

Eiweißkoagulation (Eiweißgerinnung)
zu vermeiden.
Gerade für die Grobreinigung wird

empfohlen, mit
7 Zur Dokumentation der Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen
kann das

DFV-Praxishandbuch „Leitfaden Βetriebliche Eigenkontrollen
–Qualitätskontrolle“

verwendet werden.
möglichst niedrigem Druck (maximal 30 bar) oder
mittels Schäumen zur

Vorreinigung zu arbeiten, da
ansonsten mit Schmutzpartikeln und

Mikroorganismen
angereicherte Wassertropfen hochgetrieben
werden und später langsam

auf die gereinigten und
desinfizierten Flächen herabsinken können.


Feinreinigung: mit heißem Wasser (50 bis 60 °C)
und mit

gewerbeüblichen Reinigungsmitteln. Bei
fett- und eiweißhaltigen Verunreinigungen

werden
alkalische Reinigungsmittel und bei mineralischen
Ablagerungen (z.B. Kalk)

saure Reinigungsmittel
verwendet. Als Faustregel kann gelten: 4 Arbeitstage
mit

alkalischen und 1 Arbeitstag mit sauren
Reinigungsmitteln reinigen.


Nachspülen
: mit heißem Wasser, damit Reste von
Reinigungsmitteln

Lebensmittel nicht nachteilig beeinflussen
können.
Trocknen der

Oberflächen
: Durch das Abtrocknen
der Oberflächen nach der Reinigung wird

die
Vermehrung von Mikroorganismen verhindert und
deren Absterben begünstigt. Das

Trocknen erfolgt
am günstigsten durch das freie Abtrocknen durch
trockene Luft. Es

können aber auch Einwegtücher
oder unbenutzten sauberem Trockentücher

verwendet
werden. Im Falle einer sich anschließenden
Desinfektion wird durch möglichst

geringe Restmengen
an Flüssigkeit eine zu starke Verdünnung
aufgetragener

Desinfektionsmittel verhindert.
d) Durchführung der Desinfektion
Grundsätzlich sind

Desinfektionsmaßnahmen dort notwendig,
wo eine starke Keimbelastung festgestellt

oder
angenommen werden muss. Die Desinfektion erfolgt
mit einem geeigneten

Desinfektionsmittel, dabei werden
Einwirkungszeit und Zweckbestimmung des Mittels

beachtet,
ebenso Konzentration und Anwendungstemperatur.
Regelmäßige Reinigung und

Desinfektion ist für Betriebe
des Fleischer-Handwerks ein erheblicher

Kostenfaktor.
Deshalb sollten von den Betrieben solche Reinigungs-
und

Desinfektionsmittel bevorzugt werden, deren
Wirksamkeit überprüft und nachgewiesen ist.

Für
Desinfektionsmittel im Bereich der Personalhygiene
(Händedesinfektion) kann man

die Empfehlungen der
Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie
(DGHM)

beachten.
Für Desinfektionsmittel in Lebensmittelbetrieben gibt es
Empfehlungen der

Deutschen Veterinärmedizinischen
Gesellschaft (DVG) in Form von regelmäßig

aktualisierten
Listen. Neben der Desinfektion mit chemischen Mitteln
können

Arbeitsgeräte und sonstige Gebrauchsgegenstände
auch mit heißem Wasser desinfiziert

werden.
Bewährt hat sich eine Temperatur von +82 °C.
Die Desinfektion erfolgt mit

einem geprüften Desinfektionsmittel.
Dabei sind die vom Hersteller

angegeben
Einwirkungszeiten und -konzentrationen sowie die erforderlichen
Temperaturen

zu beachten.
Die Desinfektion erfolgt nach folgendem Schema:
• Auftragen: entsprechend

der Dosieranleitung des
Herstellers.
• Einwirkdauer: entsprechend den

Anwendungsvorschriften
des Herstellers.
• Nachspülen: mit Trinkwasser, um

Desinfektionsmittelreste
von den Oberflächen zu entfernen und
so eine nachteilige

Beeinflussung der Lebensmittel
zu vermeiden. Ein Nachspülen ist bei

rückstandsfrei
verdunstenden Desinfektionsmitteln nicht erforderlich.
• Abtrocknen:

durch freies Lüften und Verdunsten;
je schneller die Abtrocknung der Oberflächen

auch
nach der Desinfektion erfolgt, um so günstiger ist
der Erfolg.
Eine saubere

und trockene Oberfläche von Arbeitsgeräten,
Schneideunterlagen, Maschinen

usw.
unterbindet unerwünschtes Wachstum von Mikroorganismen
und ist in handwerklichen

Betrieben die
Hygienemaßnahme schlechthin.
e) Kontrolle der Reinigung und

Desinfektion
• Die Kontrolle der Reinigung erfolgt durch

optische
Überprüfungen. Diese Kontrolle ist täglich vor
Arbeitsbeginn durchzuführen

und umfasst alle gereinigten
Flächen, Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände.
Die

Ergebnisse werden erfasst und
dokumentiert.
• Die Kontrolle der

Desinfektion
kann durch mikrobiologische
Untersuchungen erfolgen. Die

Untersuchungsfrequenz
wird betriebsspezifisch festgelegt.
Die Anzahl der Proben

richtet sich nach Betriebsgröße
und den Ergebnissen vorausgegangener

Untersuchungen.
Für orientierende betriebseigene
Kontrollen stehen einfache Testkits

zur Verfügung.

Quelle: Deutscher Fleischer-Verband