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Prüfmittelüberwachung - Kalibrieren von Waagen - Druckversion

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Prüfmittelüberwachung - Kalibrieren von Waagen - Anton - 24.02.2006

Kann ich die zulässige

Abweichung der Waagen (nicht geeicht) selber bestimmen?

Kann ich das aus der

"Reproduzierbarkeit" o. "Linearität" der Waage ableiten?

Aus den Handbüchern geht

dass nicht deutlich hervor bzw. nicht alle Waagen haben ein Handbuch (alt +

no-name).

Anton


- Feinschmecker - 24.02.2006

Ich würde lieber beim

Hersteller anfragen.


- Druidelix - 27.02.2006

Ich schließe mich da mal Feinschmecker an, ich denke das ist ein guter Hinweis.

Gruß


Drui


- sola - 28.02.2006

hallo anton
das problem kenne ich zu

gut*g*

haben bei uns auch waagen die wer weiß wie alt sind und es gibt dafür weder

ein handbuch noch gibt es die herstellerfirma.

am einfachsten ist es, wenn du mal bei

der firma anfragst, die eure waagen eichen. die werden die daten ja irgendwo

haben.

gruß sola


- Ariane - 28.02.2006

Hallo Anton,

wenn es

sich um nicht geeichte und auch nicht "eichwürdige" Waagen handelt, kannst Du sicherlich die

Toleranz selbst bestimmen und festlegen, in Abhängigkeit von dem was du Wiegen willst und

wie genau es sein muss. Allerdings bleibt immer zu beachten, das die selbst bestimmte

Toleranz auch angemessen ist. Und auch der Überprüfungsinterwall sollte dem Ergebnis

angepasst werden.

Gruß Ariane


- Saftschubse - 28.02.2006

Hallo Anton!!

Was genau meinst Du mit "zulässige

Abweichung"? Meinst Du die erlaubte Gewichtsabweichung oder vielleicht doch die Linearität,

die die größte Abweichung der Gewichtsanzeige zum Wert des Prüfgewichts nach Plus und Minus

über den gesamten Wägebereich ist?

Du kannst auch aus der Ablesbakeit und der

Höchstlast die Genauigkeitsklasse der Waage errechnen (sehr einfach, z.B. bei

<!-- w --><a class="postlink" href="http://www.kern-sohn.com">www.kern-sohn.com</a><!-- w --> im Lexikon oder in den Katalogen zum Download).

Die Linearität ist

die größte Abweichung der Gewichtsanzeige zum Wert des Prüfgewichts nach Plus und Minus über

den gesamten Wägebereich; Obergrenze +/- 3d (d=Ablesbarkeit).

Auch

<!-- w --><a class="postlink" href="http://www.schumann-gmbh.de/waagen/Lexikonwaagen.htm#w">www.schumann-gmbh.de/waagen/Lexikonwaagen.htm#w</a><!-- w --> könnte Dir helfen, die Frage zu beantworten

oder uns genauer mitzuteilen, was Du meinst.

Gruß
Saftschubse


- Anton - 28.02.2006

Danke für die Antworten.

@Saftschubse

Beispiel: Ich lege je ein Prüfgewicht

(M1) von 1000g und 2000g auf meine Laborwaage. Auf der Anzeige der Waage steht 999,9g bzw.

1999,8 g.
Freigegeben oder nicht?

Wenn ich die erlaubte Meßungenauigkeit in der

Mikrobiologie von +/- 5% betrachte ist das Sicherlich kein Problem.
Auf der anderen

Seite halte ich 0,2g Abweichung bei einer Präzisionswaage für viel.

Bis jetzt hab ich

es so gehandhabt, wie Ariane es beschreibt. Das heißt, ich orientiere mich eher am

Verwendungszweck als an den technischen Spezifikationen.

Die Frage kann man aufs

Kalibrieren von Thermometern ausweiten.
Angenommen mein Thermometer weicht um +/-0,3°C

ab, die technischen Toleranz liegt bei +/-0,2°C. Würdet ihr das Teil aussortieren?
Ich

halte eine Abweichung von +/-0,5°C immer noch für angemessen (Wareneingang, Kerntemperatur

beim Erhitzen, Versand TK,...) - oder sehe ich das falsch?

Anton


- Kyylshrunk - 01.03.2006

Hi

Anton,

Zitat:Angenommen mein Thermometer weicht um +/-0,3°C ab, die

technischen Toleranz liegt bei +/-0,2°C. Würdet ihr das Teil aussortieren?

Meine Antwort: Ja!
..und das Teil dann zum Kundendienst

schicken, oder gleich ein neues kaufen, je nachdem wie teuer es

ist.

Zitat:Ich halte eine Abweichung von +/-0,5°C immer noch für

angemessen (Wareneingang, Kerntemperatur beim Erhitzen, Versand TK,...) - oder sehe ich das

falsch?

Angenommen, Du bekommst eine Lieferung Frischfleich,

höchstzulässige Anlieferungstemperatur: 7°C. Du misst 6,6°C. was macht Du dann...?, vor

allem, wenn Du weißt, dass Dein Thermometer nicht mehr den Anforderungen der

Prüfmittelüberwachung entspricht....

Bei uns in der Prüfmitttelüberwachung ist das

eindeutig so geregelt: Ein Prüfmittel, welches nicht mehr den Anforderungen entspricht, wird

gesperrt, und, falls irreparabel, ausgemustert. Das kann ich Dir auch nur empfehlen,

ansonsten macht Die Prüfmittelüberwachung ja keinen Sinn.

Gruß
Gunnar <!-- Icon_cool --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- Icon_cool -->


- Andrea - 01.03.2006

Dau hast ja

Recht, aber ich glaube die meisten Unternehmen würden die Ware annehmen. Theorie und Praxis

klafft doch bestimmt wieder auseinander. Oder?


- Catering - 02.03.2006

Ich kriege immer wieder zu

hören:"Ohne die Ware können wir nicht arbeiten - wir können sie nicht

zurückweisen".

Und das dann ausgerechnet bei Fleisch...

Natürlich ist den

Köchen klar, dass Fleisch max. 7° haben darf, aber wenn sie keine andere Möglichkeit sehen

nehmen sie es eben auch mit 7,5° an (egal mit welchem Thermometer sie

messen...).

Soviel zum Thema Theorie und Praxis.

Wenn jemand eine gute Idee

hat, wie das zu ändern ist, bin ich ganz Ohr <!-- s;-) --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=";-)" title="Wink" /><!-- s;-) -->

Cat