Gesundheitszeugnis für Lebensmittel - Druckversion +- Fklmh e.V. (https://wissensdatenbank.fklmh.de) +-- Forum: FKLMH-Fachbereiche (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=65) +--- Forum: Lebensmittelhygiene (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=74) +--- Thema: Gesundheitszeugnis für Lebensmittel (/showthread.php?tid=2300) |
Gesundheitszeugnis für Lebensmittel - tifa - 22.12.2005 Ich hab ja gedacht es würde diese Woche keine Frage mehr auftauchen die ich nicht beantworten kann...ABER.... <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_redface.gif" alt=":oops:" title="Embarassed" /><!-- --> Wo bekomme ich den ein Gesundheitszeugnis für unsere Produkte her :idee :zuck ??? Dei sollen nach Südafrika...die wollen da wohl so was.... Sachen gibts und merke....man lernt niiieeee aus Grüße Tina - mimi - 22.12.2005 hallo tifa, ich weiß zwar nicht ganz wie das in deutschland läuft, aber in österreich ist das so, dass man seine proben an die lebensmitteluntersuchungsanstalt (wir stehen einfach auf ewig lange bezeichnungen <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="" title="Smile" /><!-- s --> ) schickt und die stellen dann ein gesundheitszeugnis bzw. eine unbedenklichkeitsbescheinigung aus. lg tanja - Kyylshrunk - 22.12.2005 Hi, hier siehts ähnlich aus <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="" title="Smile" /><!-- s --> Proben ziehen und an ein externes, akkreditiertes Labor übergeben. Im Analysenbericht findet sich dann -wenn die Probe o.k. ist - unter "Beurteilung" ein Satz wie: "Das Produkt wies keinerlei lebensmittelrechtliche Beanstandungen auf und ist somit voll verkehrsfähig". In Südafrika gibt es aber sicherlich andere lebensmittelrechtliche Vorgaben und Gesetze! Du musst unbedingt darauf achten, dass das Produkt auch nach den dort herrschenden Anforderungen beurteilt wird! Gruß Gunnar <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- --> - ozimmi - 22.12.2005 Hallo tifa, da gelten sicher andere Regelungen als hier in Deutschland. Frage doch mal bei der südafrikanischen Handelskammer nach: <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.germanchamber.co.za/">http://www.germanchamber.co.za/</a><!-- m --> Viel Glück !! - ozimmi - Kyylshrunk - 22.12.2005 Hi Ozimmi! auch von mir ein Dank für diesen Link! <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s --> Gruß Gunnar <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- --> - Druidelix - 22.12.2005 Hey Tifa, und wenn Du eine Antwort erhälst, dann lass uns bitte teilhaben am Ergebnis. Nein ich bin nicht neugierig, würde es nur gerne mal wissen <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s --> . Gruß Drui - Anton - 26.12.2005 Hallo, Möglicherweise reicht eine einfache Genußtauglichkeitsbescheinigung, die Euch der zuständiger Veterinär unterschreibt. Gruß Anton - tifa - 12.01.2006 Also, das Problem konnte ich fein abwälzen an meine Kollegin im anderen Werk, da die Produkte dort Produziert werden. Man muss sich tatsächlich an das zuständige Untersuchungsamt wenden. Die Stellen einem dann so was aus <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s --> Danke für eure Antworten!!! - Druidelix - 12.01.2006 Vielen Dank für die Info. Gruß Drui |