Umfüllen von alkloholischen
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Umfüllen von Händedesinfektionsmittel - Superholly - 25.08.2006 Händedesinfektionsmittel fallen, warum auch immer, unter das Arzneimittelgesetz. Dieses schreibt zwingend vor, daß ein Umfüllen nur unter aseptischen Bedingungen erfolgen darf. Diese Bedingungen erfüllen in der Regel bspw. Apotheken. Auch wenn 5 Liter Kanister günstiger sind, weniger Abfall produziert wird und es eigentlich unlogisch erscheint - es ist wohlgemerkt nicht nach DIN oder so sondern gesetzlich geregelt, und damit haben die normalen ´Umfüller´ ohne wenn und aber den schwarzen Peter. - Kyylshrunk - 25.08.2006 Hi, erstmal herzlich willkommen im Forum. <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="" title="Smile" /><!-- s --> > Dieses schreibt zwingend vor, daß ein Umfüllen nur unter aseptischen Bedingungen erfolgen darf. Wie sieht es mit Betrieben aus, die ein eigenes Labor haben? Die können - je nach Laborausstattung - im Zweifel aseptischer arbeiten als jede Apotheke! Gruß Gunnar <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- --> |