Definition Primärerzeugnisse - Druckversion +- Fklmh e.V. (https://wissensdatenbank.fklmh.de) +-- Forum: FKLMH-Fachbereiche (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=65) +--- Forum: Lebensmittelrecht (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=78) +--- Thema: Definition Primärerzeugnisse (/showthread.php?tid=2441) Seiten:
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- Druidelix - 18.05.2006 @ CNN das zeigt uns nur, dass es auch dort mehr oder weniger schwarze Scharfe gibt, wie überall. Ich möchte hier an dieser Stelle mal die Tafeln in Schutz nehmen, da sie zum Teil eigene gute Konzepte erarbeitet haben und damit ihre Mitarbeiter selbst schulen. Man hat mir hierzu auf Anfrage ein solches Exemplar zur Verfügung gestellt und ich war positiv überrascht. Sicherlich gibt es auch dort Bereiche, wo es nicht so gut läuft, wie überall eben. Gruß Drui @ CNN danke für den Hinweis, irgendwo habe ich den glaub schon mal von Dir gelesen, aber gut das er nun wieder in Erinnerung gerufen wurde, weil man muss wissen, der Druide ist sehr sehr alt <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=":wink:" title="Wink" /><!-- --> . - Sumpfhuhn007 - 18.05.2006 ja aber man fragt sich doch manchmal ob man bei sooooo einer "guten" Sachen nicht päpstlicher als der Past sein sollte...... Ganz klar ein paar Regel sollten und müssen beachtet werden aber macht Ihr bei jeder Party die Ihr im Garten gebt ein Konzept oder lasst Euch die Rezepturen der mitgebrachten Salate geben??? Ja ich weiß im Haushaltsgebrauch zählt das Ganze nicht aber........... <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- --> - Druidelix - 18.05.2006 Sicherlich bist Du mit Deiner Meinung nicht alleine und ich stimme Dir da auch zum Teil zu, deshalb sind die Behörden ja auch diesbezüglich oftmals human und sehen das auch so. Es fehlt eben der von mir angesprochene Abgrenzungserlass. Doch wo will man die Grenze setzen ? Drui - cnn - 19.05.2006 @ Drui, den Hinweis habe ich mal in den Downloadbereich gestellt (fragt sich nur wo?). Ich wollte mit meiner Bemerkung über die Tafeln diese nicht in Misskredit bringen. Die wenigsten Tafeln geben unverpackte LM raus (abgesehen von Obst, Gemüse und Backwaren) und der Kontakt mit diesen ist auch recht kurz (die Bedürftigen stehen ja Schlange). Deshalb gibt es nicht viele zu beachtende Regeln und ich glaube das deshalb der "Beamte" vom Gesundheitsamt das ganze lockerer sieht. @ Sumpfhuhn ich verstehe deine Bedenken, aber... bei meiner Party im Garten oder den üblichen Klassenfesten, wo jeder etwas mitbringt, frage ich nicht nach der Herstellungspraxis. Ich persönlich meide risikobehaftete Salate und esse mich in der Regel auch nicht quer durch. Speisen, die mir komisch vorkommen, stelle ich bei meiner privaten Party gar nicht erst hin (...huch, hab´ich vergessen aufs Büffett zu stellen...- ist mir aber zum Glück noch nicht passiert) und bei einem Klassenfest kann ich es dann auch nicht lassen, andere auf das Risiko hinzuweisen (und meiner Familie das Essen von diesen Speisen zu verbieten <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_sad.gif" alt="" title="Sad" /><!-- s --> ) Hier befinden wir uns aber so ziemlich eindeutig im privaten Bereich, s.d. das IfSG und die EU-VO nicht gilt. Dies ist nicht so bei der gestellten Ausgangsfrage von HWL, hier gelten die Verordnungen und Gesetze. - Kyylshrunk - 19.05.2006 Hi, das hieße demzufolge: auch die privaten Kuchenbäckerinnen müssen eine Erstbelehrung und evtl. Folgebelehrung(en) nach IfSG sowie eine Hygieneschulung (vorzugsweise gemäß DIN 10514) haben. Und... sollten sie das nicht haben, wäre demzufolge ein Anbieten dieser privat hersgestellten Kuchen gesetztes- bzw. verordnungswidrig... Sehe ich das richtig? Gruß Gunnar <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- --> - cnn - 20.05.2006 Ich denke NEIN. Ich verweise noch mal auf das Epidem. Bulletin. Dort heißt es auf S. 168: ... Auch wird man Tätigkeiten nicht einbeziehen können, die - außerhalb des wirtschaftlichen Verkehrs- nur an wenigen Tagen im Jahr ... unregelmäßig bei vereinzelten Veranstaltungen von Vereinen oder anderen Personengruppen ausgeübt werden. Ein Belehrung dürfte deshalb z.B. auch für die Personen nicht erforderlich sein, die sich bei - auch mehrmals im Jahr stattfindenden - Ferienlagern beim Kochen für die eigene Gruppe abwechseln (Fehlen des Faktors Öffentlichkeit). Gegen eine "gewerbsmäßige" Ausübung spricht auch, wenn - außerhalb des wirtschaftlichen Verkehrs - Tätigkeiten in Organisationsformen ausgeübt werden bei denen keine Funktionen im Sinne eines "Arbeitgebers" oder "Dienstherren" vorhanden sind. Es empfiehlt sich jedoch, bei der Genehmigung solcher Veranstaltungen durch die zuständige Stelle zumindest auf die Bestimmungen des § 42 IfSG durch Übergabe entsprechender Informationen hinzuweisen.... Ich deute das so, dass diese private Kuchenbäckerinnen nicht komplett belehrt werden müssen, aber mindestens ein Informationsblatt erhalten müssen (besser wäre eine kleine Informationsschulung), die sie über die hygienischen Risiken und die Handhabung div. Speisen informiert. Wenn der Eingang der Speisen dann auch noch protokolliert wird, ist der Veranstalter auf der sicheren Seite. Alle anderen Wünsche (siehe die unten erwähnten Leitfäden) sind im Grunde nicht machbar (ein bayrischer Leitfaden schreibt z.B. vor, dass die Küche frei von anderen Speisen ist und vorher gründlich gereinigt wurde; außerdem darf nicht gleichzeitig private Speisenzubereitung geschehen). Ich achte natürlich auf größtmögliche Hygiene, aber ich habe auch die nötigen Kenntnisse und das entsprechende Empfinden für die Notwendigkeit. Heute war Schulfest in unserer Grundschule. Das Kuchenbuffett sah soweit ganz gut aus (bis auf den Bienenstich, der wegen der Sahne nicht hätte dort stehen dürfen), das Buffett stand auch nicht in der Sonne (wie früher, bevor ich dort "eingegriffen" hatte). Ich habe aber die Desinfektionsspender vermisst und eine Liste mit den eingegangenen Kuchenspenden gab es auch nicht; dafür ist selbst ein Grundschulfest schon zu groß und vor allem, will sich keiner diesem Orga-Stress unterziehen und dafür auch noch gerade stehen <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cry.gif" alt="" title="Crying or Very sad" /><!-- s --> Hier liegt es wieder in der Verantwortung eines jeden persönlich, was er von einem solchen Buffett ist <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cry.gif" alt="" title="Crying or Very sad" /><!-- s --> - Druidelix - 22.05.2006 Das trifft grundsätzlich für jede Gastronomie zu: Zitat:Hier liegt es wieder in der Verantwortung eines jeden persönlich, Das würde bedeuten, dass jeder für das was er isst, selbst verantwortlich wäre. So ist es ja nun nicht. Ich denke es ist wichtig, den "goldenen Mittelweg" zu finden. Und ich wiederhole mich wenn ich bei meiner Aussage bleibe, dass ich einfach die zuständige Behörde schriftlich um eine kurze Stellungnahme dazu bitte und schon bin ich zumindest "Absicherrungstechnisch" auf dem richtigen Weg. Das ist aber nicht Schwerpunkt meiner Bemühungen. Ich möchte, dass ein möglichst unbedenkliches Produkt den Endverbraucher erreicht und dazu ist die von Michael und auch CNN angesprochene gute Hygienepraxis ein weiterer Mosaikstein im Gesamtbild. Dem Verbraucher ein gutes Produkt (was immer es auch ist) zu bieten ist das Ziel und sollte es auch bleiben, natürlich werden wir die Diskussionen rund um die Bürokratie nicht endgültig für jeden Einzelfall pauschal abschließend führen können, aber das ist ja auch nicht erforderlich (Oh Gott was für ein beschissener Satz, ich lass ihn trotzdem stehen und stehe zu meinem Unsinn <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s --> ). Drui - cnn - 22.05.2006 Auch wenn ich wieder als Pendant dastehe, muss ich doch kurz auf die "Verantwortlichkeit" antworten. Klar muss ich mich darauf verlassen können, dass die angebotenen Speisen i.O. sind; auf jeden Fall gilt dies in der Gastronomie. Ich habe aber von dem Fall einer Veranstaltung gesprochen, wo kein Profi an der Speisenerstellung irgendwie beteiligt ist und bevor ich nachher die Mutter eines Klassenkameraden für meinen Durchfall verantwortlich machen muss, bin ich vorab vorsichtig. Bei einem Schulfest kann ich natürlich die Behörde fragen, aber bei einem Klassenfest wird die Grenze zwischen öffentlich und privat wahrscheinlich schwimmend sein (d.h. Abhängig vom jeweiligen Gesundheitsaufseher). - Druidelix - 29.05.2006 So nun möchte ich mich zu dieser Thematik doch noch einmal abschließend äußern (hoffe ich zumindest). Im 9. Erwägungsgrund der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 steht geschrieben: Die Gemeinschaftsvorschriften sollten weder für die Primärproduktion für den privaten häuslichen Gebrauch noch für die häusliche Verarbeitung, Handhabung oder Lagerung von Lebensmitteln zum häuslichen privaten Verbrauch gelten. Außerdem sollten sie nur für Unternehmen gelten, wodurch eine gewisse Kontinuität der Tätigkeiten und ein gewisser Organisationsgrad bedingt ist. *********ENDE des Auszuges******************** Interpretation Vereinsfeste, Strassenfeste oder Feste aus Anlaß eines Jubiläums oder aber auch kirchliche Feste werden in der Regel von unterschiedlichen Personen bestückt, die Kuchen backen oder grillen oder Brote schmieren. Das Personal wechselt also. Die Kontinuität ist nicht gegeben. Wenn bei diesen Festivitäten Lebensmittel von ehrenamtlichen Helfern nur Zeitweise in den Verkehr gebracht werden, unterliegen diese nicht der Verordnung 852/2004 über Lebensmittelhygiene. So hab ich jetzt alle verwirrt ? Ok dann nocheinmal in einem Satz. Die Kuchenbäckerinnen, die nur gelegentlich mal etwas Backen brauchen keine Belehrung gem. IFSG !!! So das war jetzt aber deutlich. Beschwerden und Fragen diesbezüglich bitte unter <!-- e --><a href="mailtoruidelix@web.de">Druidelix@web.de</a><!-- e --> Gruß Drui - cnn - 29.05.2006 Hallo Drui, das war sehr deutlich! Aus dem von mir genannten Auszug geht das nicht so deutlich hervor, deshalb danke <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- --> . Abschließend sage ich deshalb dazu, dass die Herausgabe eines Infoblattes das Mindeste ist, was der Veranstalter tun sollte. - Kyylshrunk - 30.05.2006 Zitat:Abschließend sage ich deshalb dazu, dass die Herausgabe Sehe ich genauso. Gruß Gunnar <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- --> |